Generalplaner Entwicklung Areal A Sipplinger Berg Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2022/14/02
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 153-438556)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Entwicklung Areal A Sipplinger Berg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist das Vorhaben „Entwicklung Areal A – Sipplinger Berg. Auf dem Areal A sollen ein Labor, eine Parkgarage und dazwischen ein Eingangsbereich als Gesamtensemble mit einer Architektursprache so realisiert werden, dass das Gesamtensemble die sicherheitstechnischen Anforderungen der kritischen Infrastruktur erfüllt. Das Areal A soll optimale Voraussetzungen für den Betrieb des neuen Labors schaffen, indem die räumliche Trennung der beiden bestehenden Einrichtungen, die sich nachteilig auf die Betriebsorganisation auswirkt, durch die Zentralisierung an einem Standort aufgehoben wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Großprojekt „Zukunftsquelle“, sieht die Modernisierung der Trinkwasserversorgungsanlagen und -systeme sowie den Ausbau des Verteilnetzes als Antwort auf einen gestiegenen Wasserbedarf vor. Darüber hinaus bedeutet die zunehmende Verbreitung der Quagga-Muschel im Bodensee eine Herausforderung für den Wasserversorger, da die Muschel Entnahmeleitungen und Förderanlagenbesiedelt und deren Betrieb beeinträchtigt. In der Konsequenz ist eine Umrüstung der technischen Anlagen zwingend erforderlich, wodurch zukünftig erweiterte Flächenkapazitäten in puncto Wasserförderung und -aufbereitung am Standort Sipplingen vonnöten sind.Zur Gewährleistung seiner qualitativen und quantitativen Leistungsfähigkeit plant der Zweckverband Bodensee Wasserversorgung i. d. Z. die zukunftsorientierte und ausbaufähige Modernisierung der Labore, sodass Anforderungen an den Betrieb in puncto Qualitätssicherung, Forschungsqualität und Sicherheit langfristig erfüllt werden. Der hieraus resultierende erhöhte Untersuchungsbedarf von Wasserproben wird durch die Qualitätssicherungs- und Forschungslabore sowohl baulich-strukturellals auch in puncto Organisationsabläufen in der Wasseruntersuchung in Zukunft nicht mehr erfüllt. Die flächenmäßige Verknappung am Standort Seepumpwerk, durch die Erweiterung der Förder- und Aufbereitungsanlagen, trägt zudem dazu bei, einen gemeinsamen Laborkomplex an anderer Stelle anzudenken.Unter der Berücksichtigung dieser Umstände sollen das mikrobiologische sowie das chemische Labor am Standort Sipplinger Berg zentralisiert werden.Das Vorhaben ist eingebettet in eine Umstrukturierung der Gesamtanlage auf dem Sipplinger Berg. Die Planungsaufgabe für Areal A ist im Kontext der weiteren Teilprojekte, z. B. hinsichtlich funktionaler Zusammenhänge zwischen den Gebäuden, zu bearbeiten. Folgende Teilprojekte, die jedoch nicht Bestandteil der Aufgabenstellung sind, sollen zukünftig innerhalb der Gesamtmaßnahme umgesetzt werden:- Neubau eines zusätzlichen Reinwasserbehälters- Neubau eines weiteren Quellbauwerks- optionale Errichtung eines Zwischenbehälters- Erweiterung elektrotechnischer Anlagen und Filterhallen- Anbindung der zukünftigen Förderleitungen des neuen Wasserwerks Pfaffental- Neuerrichtung des BauhofsDas Vorhaben „Entwicklung Areal A – Sipplinger Berg“, welches Gegenstand der Aufgabenstellung ist, soll optimale Voraussetzungen für den zukünftigen Betrieb der Labore in personeller, räumlichstruktureller und gerätetechnischer Hinsicht schaffen. Die räumliche Trennung der beiden Einrichtungen, die sich nachteilig auf die Betriebsorganisation auswirkt, soll zukünftig durch die Zentralisierung an einem Standort aufgehoben werden. Die Erreichung von Synergieeffekten hierdurch ist wünschenswert.Zudem geht mit dem zukünftigen Ausbau von Personalkapazitäten und in Ermangelung einer Anbindung des Sipplinger Bergs an den Personennahverkehr ein erhöhter Stellplatzbedarf einher. Der Neubau einer Parkgarage mit PKW-/ Fahrradstellplätzen für Mitarbeiter, Externe und Besucher soll dem Rechnung tragen.Areal A markiert das Entrée zur Gesamtanlage. Es soll daher ein angemessener Eingangsbereich an diesem exponierten Standort geschaffen werden, welches die Verbindung zwischen den zuvor genannten Gebäudeteilen herstellt.Die zuvor beschriebenen Teilprojekte sollen voraussichtlich bauabschnittsweise umgesetzt werden. Nachfolgend werden diese nochmals zusammengefasst dargestellt:- Bauabschnitt I – Laborgebäude- Bauabschnitt II – Parkgarage- Bauabschnitt III – EingangsgebäudeDas Vorhaben ist aufgrund der entstehenden Abhängigkeiten und Funktionalitäten jedoch als ein Gesamtprojekt zu betrachten. In Gesamtheit müssen dabei Sicherheitskonzepte, Zonenübergänge und die KRITIS-Anforderungen der BWV besondere Berücksichtigung finden. Ebenso ist dabei die Eingliederung in die bestehende Campusanlage angemessen zu betrachten. Insbesondere die Einbettung in die technische Gesamt-Infrastruktur des Sipplinger Bergs gilt es zu beachten. Die auf dem Areal A befindliche Windkesselanlage ist essenziell für den Prozess der Wasserverteilung und darf im Zuge der Planung nicht angetastet werden. Nähere Informationen zur Funktion der Anlage und damit in Zusammenhang stehenden Leitungen, sind der Anlage 1 – detaillierte Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.Die BWV zählt als Trinkwasserversorger zum Bereich der kritischen Infrastruktur. § 2 Absatz 10 BSIG definiert dies als Einrichtungen, Anlagen oder Teile verschiedener Sektoren, wie auch der Sektor Wasser, welche von hoher Bedeutung für ein funktionierendes Gemeinwesen ist. Bei Ausfällen oder Beeinträchtigungen ist in der Konsequenz von erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit auszugehen. Die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG (BSI-Kritis-Verordnung) definiert die Kritischen Infrastrukturen näher. Die Vorgaben, die sich aus der KRITIS-Verordnung für die BWV zum sicheren Betrieb ihrer Anlagen und Gebäude ergeben, sind ein sehr wichtiger Orientierungspunkt für alle Planungsleistungen zur Neuordnung des Sipplinger Bergs. Dementsprechend ist das Thema KRITIS auch für die vorliegende Planungsaufgabe zu berücksichtigen.Weiter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das beschriebene Vorhaben Teil der Neuordnung des Sipplinger Bergs ist, jedoch verfahrensrechtlich getrennt von den auf o a. beschriebenen, in Zukunft noch folgenden Maßnahmen behandelt wird.
Das Großprojekt „Zukunftsquelle“, sieht die Modernisierung der Trinkwasserversorgungsanlagen und -systeme sowie den Ausbau des Verteilnetzes als Antwort auf einen gestiegenen Wasserbedarf vor. Darüber hinaus bedeutet die zunehmende Verbreitung der Quagga-Muschel im Bodensee eine Herausforderung für den Wasserversorger, da die Muschel Entnahmeleitungen und Förderanlagenbesiedelt und deren Betrieb beeinträchtigt. In der Konsequenz ist eine Umrüstung der technischen Anlagen zwingend erforderlich, wodurch zukünftig erweiterte Flächenkapazitäten in puncto Wasserförderung und -aufbereitung am Standort Sipplingen vonnöten sind.Zur Gewährleistung seiner qualitativen und quantitativen Leistungsfähigkeit plant der Zweckverband Bodensee Wasserversorgung i. d. Z. die zukunftsorientierte und ausbaufähige Modernisierung der Labore, sodass Anforderungen an den Betrieb in puncto Qualitätssicherung, Forschungsqualität und Sicherheit langfristig erfüllt werden. Der hieraus resultierende erhöhte Untersuchungsbedarf von Wasserproben wird durch die Qualitätssicherungs- und Forschungslabore sowohl baulich-strukturellals auch in puncto Organisationsabläufen in der Wasseruntersuchung in Zukunft nicht mehr erfüllt. Die flächenmäßige Verknappung am Standort Seepumpwerk, durch die Erweiterung der Förder- und Aufbereitungsanlagen, trägt zudem dazu bei, einen gemeinsamen Laborkomplex an anderer Stelle anzudenken.Unter der Berücksichtigung dieser Umstände sollen das mikrobiologische sowie das chemische Labor am Standort Sipplinger Berg zentralisiert werden.Das Vorhaben ist eingebettet in eine Umstrukturierung der Gesamtanlage auf dem Sipplinger Berg. Die Planungsaufgabe für Areal A ist im Kontext der weiteren Teilprojekte, z. B. hinsichtlich funktionaler Zusammenhänge zwischen den Gebäuden, zu bearbeiten. Folgende Teilprojekte, die jedoch nicht Bestandteil der Aufgabenstellung sind, sollen zukünftig innerhalb der Gesamtmaßnahme umgesetzt werden:- Neubau eines zusätzlichen Reinwasserbehälters- Neubau eines weiteren Quellbauwerks- optionale Errichtung eines Zwischenbehälters- Erweiterung elektrotechnischer Anlagen und Filterhallen- Anbindung der zukünftigen Förderleitungen des neuen Wasserwerks Pfaffental- Neuerrichtung des BauhofsDas Vorhaben „Entwicklung Areal A – Sipplinger Berg“, welches Gegenstand der Aufgabenstellung ist, soll optimale Voraussetzungen für den zukünftigen Betrieb der Labore in personeller, räumlichstruktureller und gerätetechnischer Hinsicht schaffen. Die räumliche Trennung der beiden Einrichtungen, die sich nachteilig auf die Betriebsorganisation auswirkt, soll zukünftig durch die Zentralisierung an einem Standort aufgehoben werden. Die Erreichung von Synergieeffekten hierdurch ist wünschenswert.Zudem geht mit dem zukünftigen Ausbau von Personalkapazitäten und in Ermangelung einer Anbindung des Sipplinger Bergs an den Personennahverkehr ein erhöhter Stellplatzbedarf einher. Der Neubau einer Parkgarage mit PKW-/ Fahrradstellplätzen für Mitarbeiter, Externe und Besucher soll dem Rechnung tragen.Areal A markiert das Entrée zur Gesamtanlage. Es soll daher ein angemessener Eingangsbereich an diesem exponierten Standort geschaffen werden, welches die Verbindung zwischen den zuvor genannten Gebäudeteilen herstellt.Die zuvor beschriebenen Teilprojekte sollen voraussichtlich bauabschnittsweise umgesetzt werden. Nachfolgend werden diese nochmals zusammengefasst dargestellt:- Bauabschnitt I – Laborgebäude- Bauabschnitt II – Parkgarage- Bauabschnitt III – EingangsgebäudeDas Vorhaben ist aufgrund der entstehenden Abhängigkeiten und Funktionalitäten jedoch als ein Gesamtprojekt zu betrachten. In Gesamtheit müssen dabei Sicherheitskonzepte, Zonenübergänge und die KRITIS-Anforderungen der BWV besondere Berücksichtigung finden. Ebenso ist dabei die Eingliederung in die bestehende Campusanlage angemessen zu betrachten. Insbesondere die Einbettung in die technische Gesamt-Infrastruktur des Sipplinger Bergs gilt es zu beachten. Die auf dem Areal A befindliche Windkesselanlage ist essenziell für den Prozess der Wasserverteilung und darf im Zuge der Planung nicht angetastet werden. Nähere Informationen zur Funktion der Anlage und damit in Zusammenhang stehenden Leitungen, sind der Anlage 1 – detaillierte Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.Die BWV zählt als Trinkwasserversorger zum Bereich der kritischen Infrastruktur. § 2 Absatz 10 BSIG definiert dies als Einrichtungen, Anlagen oder Teile verschiedener Sektoren, wie auch der Sektor Wasser, welche von hoher Bedeutung für ein funktionierendes Gemeinwesen ist. Bei Ausfällen oder Beeinträchtigungen ist in der Konsequenz von erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit auszugehen. Die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG (BSI-Kritis-Verordnung) definiert die Kritischen Infrastrukturen näher. Die Vorgaben, die sich aus der KRITIS-Verordnung für die BWV zum sicheren Betrieb ihrer Anlagen und Gebäude ergeben, sind ein sehr wichtiger Orientierungspunkt für alle Planungsleistungen zur Neuordnung des Sipplinger Bergs. Dementsprechend ist das Thema KRITIS auch für die vorliegende Planungsaufgabe zu berücksichtigen.Weiter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das beschriebene Vorhaben Teil der Neuordnung des Sipplinger Bergs ist, jedoch verfahrensrechtlich getrennt von den auf o a. beschriebenen, in Zukunft noch folgenden Maßnahmen behandelt wird.Es ist eine stufenweise Beauftragung aller 9 Leistungsphasen der HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung der Vergabe, Objektüberwachung-Bauüberwachung-Dokumentation Objektbetreuung) vorgesehen. Fest beauftragt werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2. Näheres ist in den Vergabeunterlagen und im Entwurf des Generalplanervertrags geregelt.
• Eigenerklärung, dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen vorgelegt wird: Personenschäden: 10.000.000,00 € Sachschäden / Vermögensschäden: 5.000.000,00 €.
• Eigenerklärung, dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen vorgelegt wird: Personenschäden: 10.000.000,00 € Sachschäden / Vermögensschäden: 5.000.000,00 €. Die Mindestversicherungssummen müssen jeweils zweifach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.