Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Werberechte in Nürtingen
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuertingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Werberechte in Nürtingen
Die Stadt Nürtingen schreibt Dienstleistungen auf städtischen Flächen in 2 Losen aus, Laufzeiten der Lose: 10 Jahre
Wartehallen z. T. mit City-Light-Vitrinen, City-Light-Poster-Vitrinen, digitale Anlagen
Nürtingen
Übernahme und werbliche Nutzung von 4 verglasten Wartehallen mit CLP Vitrinen, 1 verglasten Wartehalle, 6 CLP Vitrinen doppelseitig beleuchtet. Der Übernahmepreis beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich ges. Umsatzsteuer. Die Anlagen sind zu renovieren. Der Konzessionsnehmer kann zusätzlich weitere bis zu 10 CLP Vitrinen doppelseitig, statisch, bis zu 2 digitalen Werbeträger/Screens im 18/1 Format oder ähnlich (dCLB) und bis zu 2 City-Light-Poster/Screens (dCLP) im 4/1 Format errichten.
Eine Erweiterung der Werbeträger-Stückzahlen ist einvernehmlich möglich.
Der Stadt sowie gemeinnützigen Vereinen stehen min. 100 Minuten/Tag je Screen zur Verfügung.
In freien Zeiten können die Stadt und gemeinnützige Vereine die CLP Vitrinen nutzen.
Der Auftragnehmer ist für die Instandhaltung zuständig und trägt die Kosten für die laufende Reinigung der errichteten Anlagen.
Der Abschluss eines Grünstromtarifes ist verpflichtend.
Von den Bietern werden Angebote sowohl einer umsatzbezogenen Pacht als auch einer Mindestpacht pro Jahr (auf Basis der o.g. Werbeträgermengen) erwartet.
- Kriterium: Finanzen - Garantie- und Umsatzpacht (80 %); Werbeträger - Design und Technik (20 %)
Großflächen, City Star Anlagen, Wartehallen mit Großflächen sowie Plakatsäulen
Nürtingen
Übernahme und werbliche Nutzung von 5 Großflächen beleuchtet, 5 Großflächen unbeleuchtet, 5 Wartehallen mit Großflächen sowie 21 Plakatsäulen, davon 13 Ganzstellen und 8 Allgemeinstellen. Der Übernahmepreis beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich ges. Umsatzsteuer. Die Anlagen sind bei Bedarf zu renovieren, die Säulen mit einem Dachkranz neu zu gestalten.
Der Konzessionsnehmer kann zusätzlich bis zu 5 City Star Anlagen, doppelseitig errichten und werblich nutzen.
Eine Erweiterung der Werbeträger-Stückzahlen ist einvernehmlich möglich. In freien Zeiten können die Stadt sowie gemeinnützige Vereine Werbeanlagen nutzen.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich pro Aushangdekade bis zu 8 Plakate je Allgemeinstelle DIN A1 oder DIN A2 kostenlos anzubringen.
Von den Bietern werden Angebote sowohl einer umsatzbezogenen Pacht als auch einer Mindestpacht pro Jahr (auf Basis der o.g. Werbeträgermengen) erwartet.
- Kriterium: Finanzen - Garantie- und Umsatzpachteinnahmen (90 %); Werbeträger - Design und Technik (10 %)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/