Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Ausbau – Tropenhalle im Allwetterzoo Münster
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Ausbau – Tropenhalle im Allwetterzoo Münster
Ausbauarbeiten wie Trockenbau- und Malerarbeiten, Bodenbeläge für die Tropenhalle und das Konferenzgebäude des Allwetterzoos Münster
Baubeschreibung Ausbau | Bodenbelag | Malerarbeiten Epoxid In den Anbauten der Tropenhalle befinden sich die Stallungen für verschiedene Tierarten. Die Tierboxen werden täglich mehrmals mit Wasser von Urin und Kot gereinigt. Die Bereiche werden zum Teil mit Hochdruckreinigern ausgespritzt. Diese hohen Anforderungen muss der Epoxidboden gewährleisten. Zudem gilt die Arbeitsstättenrichtlinie, so dass eine Rutschhemmung mittels Glaskugeleinsatz erzeugt werden muss. Im Bereich der Tiere ist das Verhältnis der Glaskugeln mit der Zoologie vor Ort abzustimmen, so dass die Tiere sich nicht verletzten und der Pfleger nicht ausrutschen kann.
Ein 30cm hoher Sockel ist umlaufend an den aufgehenden Bauteilen aus mit Epoxidbeschichtung auszuführen.
Im Bereich der Technikräume ist eine Epoxidbeschichtung mit einer höheren Rutschhemmung (R12) auszuführen. In den Räumen befinden sich bereits Technikelemente, welche auf dem Boden stehen. Die Füße sind mit einzudichten.
Malerarbeiten Im Zooshop sowie in den Ein- und Ausgängen der Tropenhalle ist ein abgetönter Farbton aufzubringen.
In den Konferenzräumen wird eine Fototapete die Wände zieren. Das Dschungelthema soll abstrakt auch in den Räumen erlebbar gemacht werden.
Bodenbelagsarbeiten In den Nebenräumen der Tropenhalle wird ein standardformatige Fliese verbaut, welche eine hohe Strapazierfähigkeit für den Alltag mit Tieren und Handwerkern aufweisen muss.
Im Bereich der Konferenz wird eine großformatige Fliese verlegt. Der Fliesenspiegel soll mit dem Deckenspiegel harmonieren. Eine Art Projektion des Bodens. Die Decke spiegelt den Boden wieder.
Es ist zu beachten, dass die Räumlichkeiten teilweise mit einer Fußbodenheizung versehen sind.
Im Foyer sowie in den Konferenzräumen sowie auch im Zooshop ist ein Vinylboden in Holzoptik in einem wilden Verband zu verlegen. Der Boden muss dem ständigen Besucherverkehr standhalten können.
Der bauseitsgestellte Randdämmstreifen ist oberhalb des Bodenbelages abzuschneiden. Im Bereich der Fliesen ist eine Sockelfliese anzubringen. In den anderen Bereichen ist eine Sockelleiste aus durchgefärbten Kunststoff zu montieren. Es sind keine Schrauben von außen sichtbar.
Im Bereich der Sanitärräume ist eine Verbundabdichtung unter den Fliesen an den Wänden und auf dem Boden vorzusehen.
Trockenbau In der Konferenz werden Installationswände vor Stahlbetonwände gesetzt. Sie dienen der Verbesserung der Raumakustik sowie der Verteilung der Medien. Im Bereich der Konferenzräume binden die Vorsatzschalen an die Brandschutzdecke an.
Abhangdecken / Akustikpaneele Im Konferenzraum ist die Deckenfläche in Teilen zur Erzielung einer angenehmen Raumakustik mit Akustikdeckensegeln zu bestücken. Die Elemente sind rahmenlos und freitragende Einzelteile.
In der Mitte des Konferenzraumes sit ein Feld mit einer abgehängten Gipskartondecke mit geschlossener Oberfläche anzubauen.
In den Randbereichen des Konferenzraumes wird ein Akustikdeckensystem mit verdeckter Unterkonstruktion, Rastermaß 60/60cm, installiert.
Die abgehängten Decken des Konferenzraumes werden an einer abgehängten Brandschutzdecke befestigt.
Im Nordostgebäude sowie in dem Ein- und Ausgang der Tropenhalle sind die abgehängten Decken an der Stahlbetondecke zu befestigen.
Die Decken sind Akustikdeckenplatten 60/50cm. In den Nebenräumen sind die Platten 60/60cm ohne akustische Anforderungen mit glatter Oberfläche einzubauen.
In Teilbereichen ist eine einfach GK-Plattendecke vorzusehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere kein Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegt, dass in den letzten 2 Jahren kein Eintrag ins Gewerbezentralregister mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 EUR erfolgten, und dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt. Der Auftraggeber wird einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz anfordern. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch eröffnet und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und keine Liquidation besteht. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Auf Anforderung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse und des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung vorzulegen. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Anforderung ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Details siehe Formblatt 124.
2) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz abzugeben.
3) Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
4) Der Allwetterzoo Münster ist in diesem Projekt ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 99 Nr. 4 GWB. Der Allwetterzoo wendet deshalb die Vorschriften der §§ 97ff. GWB i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A von Gesetzes wegen an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.