Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_BZ_OrganisationundBeschaffung_007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.verbraucherzentrale.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Stromlieferung inklusive Netznutzung/All-inclusive-Stromliefervertrag)
Verbraucherzentrale NRW Mintropstraße 27 40215 Düsseldorf zzgl. 51 Entnahmestellen der Verbraucherzentrale NRW e. V., die über NRW verteilt sind.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für 52 Entnahmestellen (Adressen) mit 74 Zählern für die Geschäftsstelle und Außenstellen der Verbraucherzentrale NRW e. V.
Der Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Ein Nachweis über den Eintrag im Handelsregister
oder ein gleichwertiger Nachweis einer zuständigen Behörde nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens.
Als Nachweis reicht die Vorlage der Fotokopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges (bei Einreichung nicht älter als 3 Monate)
2) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden umfasst.
Der Nachweis wird erbracht durch die Vorlage der Versicherungspolice bzw. eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend zu erhöhen bzw. zu erweitern.
Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 1.000.000,- EUR für Personenschäden und 500.000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden.
- Erfahrung mit der Belieferung mit Ökostrom
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten wesentlichen, mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbaren Lieferleistungen (Strom aus erneuerbaren Energien) mit Angabe des Auftragswerts, des Lieferzeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen.
1. Einhaltung der Leistungsbeschreibung sowie der Mindestkriterien für Ökostromangebote.
Als Beleg für die Einhaltung der Ökostromqualität ist das Label von ok-Power Label in der Version V.9.2.1 oder alternativ das Grüner Strom-Label in der Version 2021 vorzulegen. Es werden andere Gütezeichen akzeptiert, die gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen wie im Musterrahmenvertrag dargestellt. Hatte der Auftragnehmer aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keine Möglichkeit, das vom öffentlichen Auftraggeber angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen zu erlangen, so werden andere geeignete Belege akzeptiert, sofern der Auftragnehmer nachweist, dass die von ihm zu erbringende Leistung die Anforderungen des geforderten Gütezeichens oder die vom Auftraggeber im Vertrag angegebenen spezifischen Anforderungen erfüllt.
2. Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
3. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG). Diese bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten
Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso
wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem
bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten
Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des
Abschlages ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter
erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts
der zugekauften Waren beträgt.
2. Es gelten die der Ausschreibung beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen. Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers bzw. Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y61YY56
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der geltende gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen. Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160 ff. GWB