Rahmenvereinbarungen über die Belieferung des Landkreises Ludwigsburg und die Große Kreisstadt Bietigheim-Bissingen mit IT-Hardware (Notebooks, Flachbildschirme, Tablets, Headsets, Webcams) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-027-GR-oV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]66
Fax: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über die Belieferung des Landkreises Ludwigsburg und die Große Kreisstadt Bietigheim-Bissingen mit IT-Hardware (Notebooks, Flachbildschirme, Tablets, Headsets, Webcams)
Der Landkreis Ludwigsburg und die Große Kreisstadt Bietigheim-Bissingen, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigen die Neubeschaffung von IT-Hardware (Notebooks, Flachbildschirme, Tablets, Headsets und Webcams). Dazu soll je Los eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die einzelnen Auftraggeber selbst vornehmen.
Notebooks
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg, Stadt Bietigheim-Bissingen Hauptstr. 47 74321 Bietigheim-Bissingen
Der Landkreis Ludwigsburg und die Große Kreisstadt Bietigheim-Bissingen vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigen die Neubeschaffung von IT-Hardware - Notebooks. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die einzelnen Auftraggeber selbst vornehmen.
Mindestabnahmemenge: 730
geschätzte maximale Abnahmemenge: 860
Flachbildschirme
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Flachbildschirme. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Mindestabnahmemenge: 100
geschätzte maximale Abnahmemenge: 100
Tablets Surface Pro 8
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Tablets Surface Pro. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Mindestabnahmemenge: 40
geschätzte maximale Abnahmemenge: 60
Tablets iPad Air
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Tablets iPad Air. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Mindestabnahmemenge: 20
geschätzte maximale Abnahmemenge: 50
Headsets
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Headsets. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Mindestabnahmemenge: 300
geschätzte maximale Abnahmemenge: 350
Webcams
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Webcams. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen.
Mindestabnahmemenge: 300
geschätzte maximale Abnahmemenge: 350
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe über Eintragung im Handelsregister mit aktuellem Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
Referenzen:
Anzugeben sind erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Hardwarelieferungen je Los aus den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021).
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
Es gelten folgende Mindestanforderungen für die einzelnen Lose:
Vorlage von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Hinweis: Die Eignung ist, soweit nicht anders vorgegeben, für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
weitere Bedingungen:
Eigenerklärung, dass die Herstellung der angebotenen Artikel in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt wurden, d. h. unter Einhaltung des ILO-Übereinkommens Nr. 182 (www.ilo.org).
Zu den Losen 3 und 4
Erklärung, dass der Anbieter für den Vertrieb der angebotenen Produkte autorisiert ist. Ein entsprechender Nachweis des Herstellers ist dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärung zu Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Nachweis: Die angebotenen Geräte müssen alle erforderlichen Bestimmungen für den Einsatz in einer Büroumgebung nachweislich den Anforderungen in den Leistungsblättern erfüllen (CE, GS, ISO Normen, TCO 03, TCO 05, TÜV MPRII etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Ludwigsburg
Stab VI - S Zentrale Beschaffungsstelle
Raum 851
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
.
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30
OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige
geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung
verpflichtet hat.
.
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen
.
4) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder
Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den
Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
befindlichen Terrorlisten erscheint.
.
5) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
.
6) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat.
.
7) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat.
.
Zum Beleg der Zuverlässigkeit des Bewerbers ist einzureichen:
Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes und/oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 des Mindestlohngesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
.
Bei Angeboten für Los 3 und 4 ist dem Angebot ein Nachweis über die Autorisierung des Vertriebs der angebotenen Produkte des Herstellers beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TR2QT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.