Mehrdimensionales Führungsfeedbackinstrument (mFFB) Online-Tool - Angebotswettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; mFFB-Tool
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrdimensionales Führungsfeedbackinstrument (mFFB) Online-Tool - Angebotswettbewerb
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Lieferung einer Software für ein mehrdimensionales Führungsfeedbackinstrument (mFFB) mit Wartung und Service für diese Software.
Duisburg
In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden (LOB) mit circa 56.000 Beschäftigten, davon mehr als 42.000 Polizeibeamtinnen und -beamten wahr. Die nordrhein-westfälische Polizei ist zweistufig organisiert. Die Basis bilden 47 Kreispolizeibehörden. Das Innenministerium (IM NRW) ist oberste Aufsichtsbehörde. Es führt die Aufsicht über alle Polizeibehörden und wird bei der Aufsicht über die Kreispolizeibehörden von den drei LOB unterstützt. Die LOB nehmen zudem landeszentrale Aufgaben wahr.
Die ca. 5.500 Führungskräfte (FK) in der Polizei NRW führen mit den Mitarbeitenden (MA) neben dem Mitarbeitergespräch als weiteres Führungsinstrument jährlich ein Führungsfeedback (FFB) durch.
Es ist beabsichtigt, ein Online-Tool für die Durchführung eines mFFB zu erwerben. Erwartet wird ein wird ein den Anforderungen des Auftraggebers entsprechendes, webbasiertes Online-Tool, welches in der IT-Landschaft der Polizei NRW gehostet wird und die Möglichkeit der Erstellung und Bereitstellung von zuvor festgelegten Kennzahlen, ggf. über eine Schnittstelle zu anderen Systemen, bietet. Die Belange des Datenschutzes müssen umfassend Berücksichtigung finden, insbesondere dürfen die Rohdaten für keine am mFFB beteiligte Person sichtbar sein. Ein umfassendes Rechte- und Rollenkonzept muss erstellt werden. Die "Anforderungen der Polizei NRW an die IT-Sicherheit" müssen berücksichtigt werden. Es gelten besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit, den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Es sind die Vorgaben des Dokumentes "Basisleitplanken IT-Infrastruktur" einzuhalten.
Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Juli 2022 zu rechnen. Die Software soll spätestens im 2. Quartal 2023 in den Wirkbetrieb genommen werden. Im 2. Quartal 2023 soll daher eine Abnahme erfolgen, so dass die Software mit voller Funktionalität genutzt werden kann. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme soll auch die Wartung/Pflege der Software für zunächst 60 Monate beginnen. Ein Probebetrieb für ausgesuchte Behörden und mit zwischen AG und AN abgestimmten Funktionalitäten ist spätestens im 1. Quartal 2023 zu ermöglichen.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
Der Auftrag umfasst optional den Abruf von bis zu 10 Personentagen für ggf. zusätzlich notwendige Arbeiten bei der Implementierung, die abgerufen werden, wenn dies aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Ein Anspruch auf Erbringung des Personenkontingents besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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3. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DFTT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/