Teilerneuerung der Workflow- und Konvertierungsplattform inklusive Wartungsleistungen für einen Zeitraum von drei Jahren Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-250-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilerneuerung der Workflow- und Konvertierungsplattform inklusive Wartungsleistungen für einen Zeitraum von drei Jahren
Teilerneuerung und Modernisierung (Upgrade) der zentralen Komponenten der bestehen-den Workflow- und Konvertierungsplattform inklusive Wartungsleistungen für einen Zeit-raum von drei Jahren durch die Firma Netorium AG als Alleinanbieter.
Teilerneuerung und Modernisierung (Upgrade) der zentralen Komponenten der bestehen-den Workflow- und Konvertierungsplattform inklusive Wartungsleistungen für einen Zeit-raum von drei Jahren durch die Firma Netorium AG als Alleinanbieter.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für alle in diesem Auftrag notwendigen Produkte ist die Fa. Netorium AG exklusiver Vertriebs- und Servicepartner in Deutschland.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilerneuerung der Workflow- und Konvertierungsplattform inklusive Wartungsleistungen für einen Zeitraum von drei Jahren
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRTB3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland