Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für das dynamische Beschaffungssystem zur Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Projektmanagements, IT-Consulting, Prozess- und IT-Servicemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-835
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für das dynamische Beschaffungssystem zur Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Projektmanagements, IT-Consulting, Prozess- und IT-Servicemanagement
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) zur Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Projektmanagements, IT-Consulting, Prozess- und IT-Servicemanagement
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Im Einzelfall könnte es vorkommen, dass Dienstleistungen auch in anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems zum Bezug von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Projektmanagements, IT-Consulting, Prozess- und IT-Servicemanagement für die Auftraggeberin.
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) eingebunden werden. Alle für das DBS zugelassenen Bewerber werden für jede einzelne stattfindende Auftragsvergabe (sog. Miniwettbewerbe) gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Das DBS wird bis zum 01.07.2026 betrieben.
Die Gültigkeitsdauer des DBS kann jederzeit seitens der Auftraggeberin geändert, d.h. früher beendet oder über den 01.07.2026 hinaus verlängert werden. Die Auftraggeberin wird Änderungen der Gültigkeitsdauer mindestens drei Monate vor Eintritt der Änderung allen zum DBS zugelassenen Bewerbern per Kommunikationsnachricht über den VMP mitteilen. Die Änderung erfolgt mittels der entsprechenden EU-Bekanntmachung gemäß § 22 Abs. 2 VgV.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 72 Mio. Euro. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen sowie, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, werden die Tatsachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB führen, nachgewiesen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police (nicht älter als 1 Jahr). (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bis zum Ablauf des DBS nicht gekündigt wird und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz eingehalten werden. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse. (A)
- Nennung der Umsatzsteuer-ID (A)
- Angabe Unternehmenszweck und Schwerpunkt des Unternehmens (A)
- Eigenerklärung, dass die vom Bieter in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en (m/w/d) einen Leistungsnachweis der erbrachten Stunden (inkl. Tätigkeitsbeschreibung) der Auftraggeberin zur Verfügung stellen wird (A)
- Eigenerklärung, dass die vom Bieter in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en (m/w/d) im Falle einer Zuschlagserteilung mit dem Muster Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben werden. (A)
- Angabe der Kontaktdaten des Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheitsbevollmächtigten (m/w/d), über welchen - im Falle einer Notwendigkeit - die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet. (A)
- 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. (A)
-Angabe, ob der Bewerber gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
KMU sind demnach Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
und einem Jahresumsatz von höchsten 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. EUR.
Diese Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen.
Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen je nach Höhe der Beteiligung die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. Bilanzsumme der Gruppe mitberücksichtigt werden.
Hinweis: Lediglich die Angabe, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein KMU handelt, ist als A-Kriterium definiert.
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYY0M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.