Mietwäsche Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 13 ZVS 2022-016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2233530
Fax: +49 2233147
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.beschafferprofil.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mietwäsche Rettungsdienst
Bereitstellung und Reinigung von Dienstkleidung für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hürth für die Kalenderjahre 2023-2025
Feuerwache Hürth Luxemburger Straße 450 50354 Hürth
Die Feuerwehr der Stadt Hürth beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung für die Bereitstellung und Reinigung von Dienstkleidung für den Rettungsdienst.
Vom Auftragnehmer wird die Bereitstellung eines textilen Mietservice für die Dienstkleidung im Rettungsdienst an dem Standort Hürth-Hermühlheim erwartet. Dieser Service ist in die folgenden Phasen aufgegliedert:
1. Individuelle Beratung und Bedarfsanalyse
2. Bereitstellung der Dienstkleidung
3. Regelmäßige Abholung und Anlieferung der Dienstkleidung
4. Erfassung und Kennzeichnung der Dienstkleidung
5. Reinigung und Pflege der Dienstkleidung
6. Reparatur und Näharbeiten
7. Bereitstellung eines Wäscheaufbewahrungssystems sowie eines Wäscheabwurfsystems
8. Reklamation und Haftung
9. Umweltschutz
Einzelheiten zu den Phasen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der bestehende Bekleidungspool und das vorhandene Schranksystem müssen zum Restwert vom bisherigen Dienstleister übernommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
2. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:
- ggf. Angaben zur Präqualifizierung
- Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV)
- wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV)
Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:
- Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
- Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter, geeigneter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
- Benennung von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Vertragslaufzeit, Anzahl versorgter Mitarbeiter/innen, Beschreibung des Auftragsgegenstandes.
- Angaben zur Ausstattung, Geräten und technischen Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV). Die eingesetzten Desinfektionsmittel sind zu beschreiben.
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 3)
- Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die im Rahmen der Auftragsausführung zur Anwendung kommen (§ 46 Abs. 3 Nr. 7)
- Erklärung zum Notfallmanagement
- Erklärung zur Arbeitsausstattung und Arbeitssicherheit
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz zu benennen und zu beschreiben. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt:
a. Die Referenz muss im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 erbracht worden sein.
b. Es handelt sich um die Bereitstellung und Reinigung von Mietwäsche für mindestens 50 Mitarbeiter/innen.
c. Die Referenz muss für eine Kommune (Feuerwehr/Rettungsdienst) oder eine vergleichbare Einrichtung wie z.B. Krankenhaus oder Hilfsorganisation erbracht worden sein.
d. Die Überprüfung der Referenz muss insgesamt zu einem positiven Gesamteindruck führen; eine negative Referenz führt zum Ausschluss.
2. Im Bereich der Beschreibung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung sind die eingesetzten Desinfektionsmittel zu beschreiben. Die Desinfektionsmittel müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a. Es dürfen nur vom Robert-Koch-Institut geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) verwendet werden.
b. Verwendung von Desinfektionsmitteln, die auf der VAH Liste geführt werden, "Liste der von der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für angewandte Hygiene (VAH) e.V. in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP, DVG, BVÖGD, und BDH auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die hygienische Händewaschung".
1. Aufgrund der Regelungen des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht u.U. ein Zuschlagsverbot an Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Der Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von diesen Regelungen erfasst ist, ist durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärung zu Russland-Bezügen zu erbringen. Eine Zuschlagserteilung ohne Vorlage dieser Eigenerklärung ist ausgeschlossen.
2. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW (TVgG NRW) über die Tariftreue/Mindestentlohnung zur berücksichtigen. Auf die entsprechenden Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der Dienstleistung für die Bereitstellung und Reinigung von Dienstkleidung für den Rettungsdienst ab 2026 wird voraussichtlich Mitte 2025 veröffentlicht.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern ausschließlich über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.
2. Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Angebotsabgabe im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig.
3. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.
7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYYPN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.