Generalsanierung Bürgerzentrum Quäker Nachbarschaftsheim, TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5006-260-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Bürgerzentrum Quäker Nachbarschaftsheim, TGA
Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9,
Generalsanierung Quäker Nachbarschaftsheim, Kreutzerstraße 5-9, 50672 Köln
50672 Köln Nordrhein-Westfalen
Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung beinhalten folgende Leistungen:
Sanierung der Elektroanlage und der Alarmierungsanlage, der Heizungsanlage, der Abwasser- und Trinkwasseranlage sowie Erneuerung der Sanitäranlagen und - optional - der Lüftungsanlage im Saal.
Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung
Anlagengruppen §53 HOAI 2021
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - geschätzt circa 22 %
420 Wärmeversorgungsanlagen - geschätzt circa 23 %
430 Raumlufttechnische Anlagen - geschätzt circa 8 %
440 Elektrische Anlagen - geschätzt circa 33 %
450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen - geschätzt circa 9 %
480 Gebäude- und Anlagenautomation - geschätzt circa 5 %
490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen -
Die geschätzten 15 % für die sonstigen Maßnahmen wurden auf die übrigen ausgeschriebenen Anlagengruppen aufgeteilt.
Das Quäker Nachbarschaftsheim ist unter den Kölner Bürgerhäusern / Bürgerzentren in städtischer und freier Trägerschaft die älteste Einrichtung. Die sozialkulturelle Einrichtung liegt im Inneren Grüngürtel zwischen Köln-Ehrenfeld und der Kölner Innenstadt.
Das Gebäude wurde in zweigeschossiger, offener Flachdachbauweise 1974 fertiggestellt und ist Teil des städtischen Grundvermögens. Genutzt wird das Gebäude zu 2/3 als Bürgerzentrum und zu 1/3 als Kindertagesstätte.
Ob für die Durchführung der Sanierungsarbeiten im Bestand eine Auslagerung oder eine Teilauslagerung vorzusehen und zu planen ist, soll in den Leistungsphasen 1 bis 3 geprüft werden.
Für die anstehendem Maßnahmen werden voraussichtliche Kosten von circa 1,6 Millionen € netto für die Kostengruppen 300 und circa 1,5 Millionen € netto für die Kostengruppe 400 angenommen.
Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Leistungsphase 1-3.
Der Beginn der Projektbearbeitung ist vorgesehen unmittelbar nach Vertragsabschluss.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der folgenden Leistungsphasen.
Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die detailliertere Beschreibung der Beschaffung ist in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und zwingend zu beachten.
Die nachfolgenden objektiven Auswahlkriterien kommen erst in dem Fall zur Anwendung, dass mehr geeignete Bewerber die Teilnahme beantragen als zur Angebotsabgabe aufgefordert wer-den. In diesem Fall wird die Rangfolge der Bewerber mittels der Auswahlkriterien gemäß der in der Bekanntmachung dargestellten Bewertungskriterien festgelegt. Die mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Folgende Kriterien sind für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern ausschlaggebend:
Wertungskriterien für die Objektplanung der drei Referenzprojekte:
• Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens EURO 1,5 Mio. Euro (netto) in der Summe für die Kostengruppe 400 nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt, insgesamt maximal 30 Punkte. Bei Projekten die kleiner sind als 1,5 Mio. Euro (netto) für die vor genannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 700.000,- Euro (netto),(gemäß der Forderung unter III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit).
• Referenzprojekte, für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung als Sanierung, mit der entsprechenden Bearbeitung von mindestens 5 Anlagengruppen, die die Aufgabenbeschreibung enthält, erbracht wurden. (5 Punkte für ein Projekt, 10 Punkte für zwei Projekte, 15 Punkte für drei Projekte).
• Referenzprojekte, bei denen eine Sanierung über 2 Millionen € in der Summe der 300er und 400er Kosten (netto) durchgeführt wurde (0 Punkte für zwei Projekte, da Mindestanforderung, 10 Punkte für das dritte Sanierungsprojekt).
• Referenzprojekte, die als Bestandssanierung (mit der entsprechenden Bearbeitung von mindestens 4 Anlagengruppen, die die Aufgabenbeschreibung enthält) bei laufendem Betrieb durchgeführt wurden (ein Projekt: 0 Punkte, da Mindestanforderung, 10 Punkte für zwei Projekte, 20 Punkte für drei Projekte).
• Referenzprojekte, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden (ein Projekt: 0 Punkte, da Mindestanforderung, 5 Punkte für zwei Projekte, 10 Punkte für drei Projekte).
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Maximal sind 85 Punkte für die Wertungskriterien erreichbar.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich folgender Auflagen:
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (max. Anzahl Zeichen:4000)
1. Eigenerklärung zum Gesamt-Netto-Jahresumsatz des Bewerbers bezogen auf die letzten drei Jahre, 2019, 2020 und 2021, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
2. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz des Bewerbers für Dienstleistungen im Bereich Projektsteuerung bezogen auf die letzten drei Jahre, Jahre 2019, 2020 und 2021, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
3. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers bzw. Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Abs. 3 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (max. Anzahl Zeichen:4000)
Zu 1.: Vorlage einer Bankerklärung bezogen auf den hier zu erteilenden Auftrag.
Zu 4.: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall in Höhe von 1,5 Millionen Euro für Personen- und in Höhe von 1 Million Euro für Sach- und sonstige Schäden, zur Verfügung 2-fach in jedem Versicherungsjahr.
Es gelten nachfolgende Eignungskriterien.
1.) Personelle Ausstattung:
1.a) Erklärung gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
1.b) In den letzten drei Jahren 2019, 2020 und 2021 müssen jährlich mindestens folgende Zahlen an Beschäftigten und Führungskräften erreicht worden sein:
- Diplom Ingenieur*in Versorgungstechnik (Büroinhaber*in oder festangestellte Beschäftigte) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungsphasen/des ausgeschriebenen Leistungsbildes, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung: mindestens 2 Personen
Zusätzlich:
- Diplom Ingenieur*in Elektrotechnik (Büroinhaber*in oder festangestellte Beschäftigte) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungsphasen/des ausgeschriebenen Leistungsbildes, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung: mindestens 2 Personen
2.) Für alle ausgeschriebenen Leistungen sind mindestens drei Referenzprojekte vorzulegen, die die Bearbeitung der Leistungen wie folgt erkennen lassen:
Gefordert ist der Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzobjekten hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang in vergleichbarer Aufgabenstellung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Als vergleichbare Projekte anerkannt werden Hochbauprojekte deren Komplexität mindestens:
- Technische Gebäudeausrüstung Honorarzone II nach HOAI 2021 oder vergleichbar umfasst.
- Zugelassen sind drei Referenzprojekte für die der Bewerber/das Bewerberbüro mindestens die Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 2 bis 3, 4 (sofern erforderlich) sowie 5 bis einschließlich Leistungsphase 8 erbracht hat.
- Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens EUR 700.000,- (netto) in der Summe für die Kostengruppe 400 nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) werden zugelassen.
- Die Fertigstellung der Projekte darf nicht vor dem Jahr 2014 (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) erfolgt sein. Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2014 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2.
Alle eingereichten Referenzprojekte für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung müssen jeweils zudem nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- jeweils mit der entsprechenden Bearbeitung von mindestens 4 Anlagengruppen, die die Aufgabenbeschreibung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 8) enthält.
3.) Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte ebenfalls erfüllt sein:
- Mindestens zwei der drei Projekte müssen Sanierungsprojekte mit den jeweiligen geforderten Leistungsbildern sein,
- Mindestens ein Referenzprojekt muss als Sanierung bei laufendem Betrieb durchgeführt worden sein,
- Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Alle Referenzprojekte müssen eigenverantwortlich erbracht und unter eigenem Namen realisiert worden sein.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Kontakt mit den Auftraggebern/Bauherren der Referenzprojekte aufzunehmen, um Informationen über die Projektabwicklungen einzuholen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte in aussagekräftiger Form durch Texte (in Bezug auf tragwerksplanerische und baukonstruktive Einzelaspekte sowie Besonderheiten, z.B. technisch anspruchsvolle Bauverfahrensabläufe, etc.) sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang / Kosten und Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen sowie der Honorarzonen.
Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen:
Angaben zu den Bedingungen und Anforderungen bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragten in Anlage 1.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html