Wäscheversorgung für Reha-Kliniken der DRV KBS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JBA011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.KBS.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäscheversorgung für Reha-Kliniken der DRV KBS
Wäscheversorgung für Reha-Kliniken der DRV KBS
Los 1: Chiemgau-Klinik in Marquartstein
Wäschepflege einschließlich Versorgung und Entsorgungsleistungen
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Der jeweilige Vertrag verlängert sich drei Mal jeweils um 12 Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den jeweiligen Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026.
Los 2: Knappschafts-Klinik in Warmbad
Wäschepflege einschließlich Versorgung und Entsorgungsleistungen
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Der jeweilige Vertrag verlängert sich drei Mal jeweils um 12 Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den jeweiligen Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026.
Los 3: Knappschafts-Klinik in Bad Neuenahr
Wäschepflege einschließlich Versorgung und Entsorgungsleistungen
Da unsere Klinik vom Hochwasser 2021 im Ahrtal betroffen war, befindet sich diese derzeit im Wiederaufbau. Es ist geplant den Klinikbetrieb ab Anfang des Jahres 2023 wieder aufzunehmen und nach und bis zur Vollauslastung hoch zu fahren.
Der Leistungszeitraum beginnt ca. Anfang 2023. Der jeweilige Vertrag verlängert sich drei Mal jeweils um 12 Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den jeweiligen Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://
www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters, Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Wäschepflege einschließlich der Versorgung und Entsorgungsleistungen in Form von Miet- und Lohnwäsche für Gesundheitseinrichtungen)
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene
Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung de
r Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html)
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)