Neubau Stadtteilhaus Coerde, Münster
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbi-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Stadtteilhaus Coerde, Münster
Die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) plant das Stadtteilhaus Coerde/Münster auf dem Grundstück Hamannplatz Nr. 36 bis 40 in Münster Coerde neu zu errichten. Das Bestandsgebäude am Hamannplatz 36-40 soll in zwei Abschnitten zurückgebaut werden. Nähere Informationen zum Bauvorhaben entnehmen Sie den Vergabeunterlagen (Anlagenteil B.1).
Grundstück Hamannplatz Nr. 36 bis 40 in Münster Coerde
Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LP 1-2, Stufe 2: LP 3, Stufe 3: LP 4-5, Stufe 4: LP 6
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LP 1-2, Stufe 2: LP 3, Stufe 3: LP 4-5, Stufe 4: LP 6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung Neubau Stadtteilhaus Coerde, Münster
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Die unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien sind nebst allen Unterkriterien vollständig in den Vergabeunterlagen (Anlage B.4-Zuschlagskriterien) dargestellt. Diese kann ebenfalls über die unter Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen und eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachunng benannten Frist zu Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.