Interimsvergabe zu BW 01/15 "telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung"
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe zu BW 01/15 "telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung"
Es handelt sich um die Vergabe von Interimsverträgen (Losblock I, Lose 1 bis 4) zur Sicherstellung der telefonischen und schriftlichen Vorgangsbearbeitung aufgrund der Verzögerung des Abschlusses des nachfolgenden Vergabeverfahrens an vier Bestandsdienstleister des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ("Beitragsservice").
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein.
Losblock I, Los 1 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Standort des Auftragnehmers
Bearbeitung von telefonischen Anfragen sowie eines festen Anteils von schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Interimsvertrags um weitere 3 Monate
Losblock I, Los 2 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Standort des Auftragnehmers
Bearbeitung von telefonischen Anfragen sowie eines festen Anteils von schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Interimsvertrags um weitere 3 Monate
Losblock I, Los 3 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Standort des Auftragnehmers
Bearbeitung von telefonischen Anfragen sowie eines festen Anteils von schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Interimsvertrags um weitere 3 Monate
Losblock I, Los 4 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Standort des Auftragnehmers
Bearbeitung von telefonischen Anfragen sowie eines festen Anteils von schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Interimsvertrags um weitere 3 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Im vorliegenden Fall ist die Vergabe der Interimsverträge zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen telefonischen und schriftlichen Vorgangsbearbeitung und damit auch zur Sicherstellung des Einzugs des Rundfunkbeitrags erforderlich. Die Zuschlagserteilung auf die Losblöcke I und II im nachfolgenden Vergabeverfahren hat sich durch ein Nachprüfungsverfahren und ein derzeit noch anhängiges Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf um inzwischen mehr als 12 Monate verzögert. Dieser Umstand war für den Beitragsservice selbst bei sorgfältiger Planung der Neuvergabe nicht vorhersehbar. Eine Vergabe der Interimsverträge ist ausschließlich an die hier vorgesehenen Bestandsdienstleister möglich. Bis zur Aufnahme der vollen Produktion ist eine so genannte "RampUp-Phase" erforderlich, d.h. eine vollumfängliche Einarbeitung und Qualifizierung aller Mitarbeiter/innen in der Bearbeitung der vertragsgegenständlichen telefonischen und schriftlichen Vorgänge erforderlich. Diese "RampUp-Phase" hat erfahrungsgemäß eine Dauer von mind. 10 bis zu max. 12 Monaten. Für die Interimsvergabe mit einer kurzen Vertragslaufzeit ist eine Vergabe der Leistungen daher nur an bereits vorhandene Bestandsdienstleister möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Losblock I, Los 1 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Losblock I, Los 2 - Telefonische und schriftliche Vorgansgbearbeitung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Losblock I, Los 3 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roggentim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Losblock I, Los 4 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Die Vergabestelle weist auf § 135 GWB hin:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]