Objektplanung Ingenieurbauwerke Bergertor Wehr
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herford.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbauwerke Bergertor Wehr
Objektplanung Ingenieurbauwerke Bergertor Wehr
Die Werre wird im Stadtgebiet der Hansestadt Herford durch das bewegliche Bergertor Wehr geregelt, welches in seinem aktuellen Bauzustand im Jahr 1973 errichtet wurde. Das Wehr ist erheblich sanierungsbedürftig und stellt gleichzeitig für wandernde Fischarten eine Barriere dar. Deshalb beabsichtigt die Bestellerin die Anlage so neu zu errichten, dass die ökologische Durchgängigkeit des Flusses wiederhergestellt wird.
Der Herforder Stadtrat hat in seinem Beschluss vom 14.12.2018 die Lösung 3b „Flächiges Raugerinne mit beweglicher Wehrschwelle ohne Wasserspiegelabsenkung“ zur detaillierten Ausarbeitung ausgewählt. Sie sieht im Kern den Abriss des Wehrs und den Ersatz durch eine Kombination von rauer Gleite und beweglichem Wehr (etwa auf halber Gewässerbreite) unter Beibehaltung des derzeitigen Stauziels vor. Die angrenzende Parkfläche soll aufgewertet werden und den Wehrstandort freiraumplanerisch in das Stadtgefüge einbinden.
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Umgestaltung des Gewässerabschnitts der Werre am Bergertor Wehr sowie die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Antriebstechnik und die EMSR-Technik (Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik) der Wehranlage. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 beabsichtigt.
Der Auftrag umfasst neben den Grundleistungen auch besondere Leistungen, insbesondere Informations- und Koordinationsleistungen für das Gesamtvorhaben, ein Konzept für die integrierte Bauablaufplanung, die örtliche Bauüberwachung (auch) der Ingenieurbauwerke, ein Entsorgungs- und Lagerungskonzept, einen hydraulischen Nachweis, die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren und die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung und –information.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Werre wird im Stadtgebiet der Hansestadt Herford durch das bewegliche Bergertor Wehr geregelt, welches in seinem aktuellen Bauzustand im Jahr 1973 errichtet wurde. Das Wehr ist erheblich sanierungsbedürftig und stellt gleichzeitig für wandernde Fischarten eine Barriere dar. Deshalb beabsichtigt die Bestellerin die Anlage so neu zu errichten, dass die ökologische Durchgängigkeit des Flusses wiederhergestellt wird.
Der Herforder Stadtrat hat in seinem Beschluss vom 14.12.2018 die Lösung 3b „Flächiges Raugerinne mit beweglicher Wehrschwelle ohne Wasserspiegelabsenkung“ zur detaillierten Ausarbeitung ausgewählt. Sie sieht im Kern den Abriss des Wehrs und den Ersatz durch eine Kombination von rauer Gleite und beweglichem Wehr (etwa auf halber Gewässerbreite) unter Beibehaltung des derzeitigen Stauziels vor. Die angrenzende Parkfläche soll aufgewertet werden und den Wehrstandort freiraumplanerisch in das Stadtgefüge einbinden.
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Umgestaltung des Gewässerabschnitts der Werre am Bergertor Wehr sowie die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Antriebstechnik und die EMSR-Technik (Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik) der Wehranlage. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 beabsichtigt.
Der Auftrag umfasst neben den Grundleistungen auch besondere Leistungen, insbesondere Informations- und Koordinationsleistungen für das Gesamtvorhaben, ein Konzept für die integrierte Bauablaufplanung, die örtliche Bauüberwachung (auch) der Ingenieurbauwerke, ein Entsorgungs- und Lagerungskonzept, einen hydraulischen Nachweis, die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren und die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung und –information.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die bislang durchgeführten Leistungen der Vorplanung (LP 2) zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke sind im Sinne einer Umplanung unter veränderten Anforderungen zu wiederholen.
Nach den Starkniederschlags- und Hochwasserabfluss-Ereignissen in NRW vom Juli 2021 ist die öffentliche Sensibilität bezüglich des Hochwasserschutzes stark gestiegen. Die Stadt Herford beabsichtigte daher, etwaige Veränderungen der Hochwasserschutzsituation bedingt durch den Gewässerausbau am Bergertor-Wehr sorgfältig abzuwägen und eng an die bestehenden rechtlichen Grundlagen zu knüpfen.
Mit Bezug auf § 68(3) WHG darf ein Gewässerausbau nur planfestgestellt werden, wenn eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken ausgeschlossen werden kann. Mit Bezug auf § 74(2) und (4) sind dabei Hochwasser mit hoher, mittlerer und niedriger Wahrscheinlichkeit zu betrachten. Das HQ100 wird nach § 74(2) WHG als Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit bezeichnet. Für die Bewertung des Hochwasserrisikos sind folglich auch Hochwasserabflüsse seltener HQ100 relevant.
Vor diesem Hintergrund wurden weitere Untersuchungen zur Bewertung des Hochwasserrisikos für die Gewässerausbauplanung durchgeführt. Es zeigte sich, dass der mit den Behörden abgestimmte und genehmigungsfähige Zielwasserstand von 65,41 mNHN eine erhebliche Erhöhung des Hochwasserrisikos in sechs Bereichen innerhalb des Wirkungsbereiches oberhalb des Wehrs bewirkt.
Infolge der durchgeführten Untersuchungen zum Hochwasserrisiko wurde beschlossen, eine hochwasserneutrale Umgestaltung der Planung vorzunehmen, d. h. einen Zielwasserstand beim HQ100 (ZW100) von 64,44 mNHN oberhalb des Bergertor Wehrs entsprechend dem Ist-Zustand zu verfolgen anstelle einer Erhöhung des Zielwasserstands auf 65,41 mNHN entsprechend früherer Festlegungen.
Die Absenkung des Zielwasserstands bei der Maßnahmengestaltung stellt eine Veränderung der Planungsanforderungen im Sinne der HOAI dar. Die dokumentierten, bislang durchgeführten Leistungen der Vorplanung sind im Sinne der Umplanung unter den veränderten Anforderungen zu wiederholen.
Der öffentliche Auftraggeber ist im Jahr 2016 mit der beauftragten Leistung zur Festlegung einer neuen Wasserspiegellage für ein 100-jähriges Hochwasserereignisse auf Höhe des Bergertor Wehrs (Fl.-km 23+943) und dessen Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen.
Gleiches gilt für die ergänzende Betrachtung des Hochwasserrisikos im Nachgang zu den Starkniederschlags- und Hochwasserabfluss-Ereignissen in NRW vom Juli 2021 und konsequent die Änderung des Auftrags mit einer Absenkung des Zielwasserstands bei der Maßnahmengestaltung.
Nach den Starkniederschlags- und Hochwasserabfluss-Ereignissen in NRW vom Juli 2021 ist die öffentliche Sensibilität bezüglich des Hochwasserschutzes stark gestiegen. Die Stadt Herford beabsichtigte daher, etwaige Veränderungen der Hochwasserschutzsituation bedingt durch den Gewässerausbau am Bergertor-Wehr sorgfältig abzuwägen und eng an die bestehenden rechtlichen Grundlagen zu knüpfen.Mit Bezug auf § 68(3) WHG darf ein Gewässerausbau nur planfestgestellt werden, wenn eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken ausgeschlossen werden kann. Mit Bezug auf § 74(2) und (4) sind dabei Hochwasser mit hoher, mittlerer und niedriger Wahrscheinlichkeit zu betrachten. Das HQ100 wird nach § 74(2) WHG als Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit bezeichnet. Für die Bewertung des Hochwasserrisikos sind folglich auch Hochwasserabflüsse seltener HQ100 relevant. Weitere Begründung siehe auch Nr. VII.2.1) Beschreibung der Änderungen!