Örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2021-0041
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung
Örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung
Strecke zwischen Bernhausen und Neuhausen a.F.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Bauüberwachung und Bauoberleitung für die S-Bahn Neubaustrecke (S2) Filderstadt-Bernhausen - Neuhausen a.d.F. als Verlängerung der bestehenden S-BahnStrecke.
Es wird auf den Teilnahmeantrag verwiesen.
Siehe III.1) Bekanntmachung -
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los unter den Punkt-gleichen Bietern.
Angaben und Erklärungen im Bewerbungsbogen (Ziffer VI.3) dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Der Vertrag und das Leistungsbild werden mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes den Unterlagen beigelegt.
- Zum Datenschutz siehe im Internet www.ssb-ag.de
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung gem. § 75 Abs. 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs / BÜB / FBÜ vorliegt (Ausschlusskriterium)
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamt-Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab 4 Mio. EUR,
Höchstpunktzahl ab 12 Mio. EUR
(Wichtung 20 %).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, dass die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Relevant hierbei sind die für die örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung qualifizierten Personen:
Mindestpunktzahl ab 20 Mitarbeiter,
Höchstpunktzahl ab 60 Mitarbeiter
(Wichtung 20 %).
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete / vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3
Wichtung je Referenz 20 %
- Mindestanforderungen:
a) örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung für Bahn- oder Straßentunnel im innerstädtischen Bereich und
b) mit offener Bauweise im Schutz einer Baugrubenumschließung von mindestens 300 m Länge und
c) mit Leitungsverlege- und Straßenbauarbeiten und
d) mit einer Mindest-Netto-Abrechnungssumme von mindestens 25 Mio. €
- Höhe überwachtes Bauvolumen (anrechenbare Herstellkosten):
Mindestpunktzahl ab 25 Mio. EUR,
Höchstpunktzahl ab 125 Mio. EUR
(Wichtung 25 %).
- Projektfertigstellung / Inbetriebnahme:
Mindestpunktzahl nach 01.01.2015,
Höchstpunktzahl nach 01.01.2019 bis 30.06.2022
(Wichtung 25 %).
Siehe III.1) der Bekanntmachung
gesamtschuldnerisch haftend
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen
(Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personen- und Sachschäden mind. 5 Mio. EUR, Vermögensschäden mind. 0,2 Mio. EUR (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Ausschlusskriterium).
— Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
1 ) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2) Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen, das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe 1.3) der Bekanntmachung),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe 1.3) der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen.
Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 — Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/ Nachweis stammt.
Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die /der Erklärung/ Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
5) Referenzen:
Eine Mehrfachbenennung von Referenzprojekten ist zugelassen.
6) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.thml/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die
beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 1 34 GWB erforderlichen Angaben
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf
elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 1 34, 1 35 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 1 34 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]