1 Wechselladerfahrzeug mit Ladekran (WLF32Kr) für die Feuerwehr Bielefeld (nach Aufhebung des Vergabeverfahrens 100.31-5903) Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6073EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
1 Wechselladerfahrzeug mit Ladekran (WLF32Kr) für die Feuerwehr Bielefeld (nach Aufhebung des Vergabeverfahrens 100.31-5903)
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft ein neues Wechselladerfahrzeug mit Kranaufbau (WLF32Kr). Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846, (Teil 1-3) Entwurf DIN 14502, Teil 2 + DIN 14502 Teil 3, Entwurf DIN 14505 und DIN 30722-1 ist besonders auf die Wendigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten.
Nach Aufhebung des Vergabeverfahrens 100.31-5903 wird die Leistung mit zum Teil geänderter Leistungsbeschreibung erneut ausgeschrieben.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells und des Auf-/Ausbaus.
In der Bewertungsmatrix ist ein Liefertermin in Wochen anzugeben, bezogen auf das Eingangsdatum des Auftrags. Bei Fristüberschreitung gilt je vollendete Woche der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer Lieferzeit von mehr als 100 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wechselladerfahrzeug mit Ladekran
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9WK1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]