Lieferung und Ausbau von 5 Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) Referenznummer der Bekanntmachung: 224 2022 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Ausbau von 5 Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF)
Es sollen fünf serienmäßige Fahrgestelle des gleichn Herstellers geliefert werden. Dieses Fahrgestelle sind durch einen Aufbauhersteller zu jeweils einem Mannschaftstransportfahrzeug auszubauen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es sollen fünf serienmäßige Fahrgestelle des gleichn Herstellers geliefert werden. Dieses Fahrgestelle sind durch einen Aufbauhersteller zu jeweils einem Mannschaftstransportfahrzeug auszubauen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oberderdingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75038
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m1#cvd11=5#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.