Lieferung und Ausbau von 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10) inkl. der erforderlichen Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 168 2022 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Ausbau von 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10) inkl. der erforderlichen Beladung
Es sollen zwei serienmäßige Fahrgestelle geliefert werden. Diese Fahrgestelle sind durch einen Aufbauhersteller zu jeweils einem Hilfeleistungslöschfahrzeug auszubauen. Die feuerwehrtechnische Ausrüstung/Beladung ist mitzuliefern.
Los 1 - Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von 2 Fahrgestellen für den Aufbau zu jew. einem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10)
Los 2 - Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausbau der Fahrgestelle zu jew. einem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) nach DIN 14530-26
Los 3 - Ausstattung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausrüstung für jew. ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) nach DIN 14530-26
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33719
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Aufbau
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Ausstattung
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.