Erstellung eines Mobilitätskonzeptes
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Mobilitätskonzeptes
Das Mobilitätskonzept soll als Handlungsrahmen für eine zukünftig nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück dienen. Praxisnahe Maßnahmenvorschläge sind für die unterschiedlichen Mobilitätsarten und deren Vernetzung zu entwickeln, zu strukturieren und zu priorisieren. Gewünscht ist ein partizipativer Prozess mit umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit.
Die externe Begleitung soll dabei die folgenden zwei Aufgabenstränge in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfüllen:
a) Konzepterstellung
b) Moderation und Gestaltung des Prozesses
Rheda-Wiedenbrück
Es wird darum gebeten, im Rahmen der Angebotsabgabe einen Vorschlag zum konkreten Vorgehen und Ausfüllung der Moderationsaufgabe sowie der Prozessgestaltung und deren zeitlichen und finanziellen Umfang zu skizzieren. Die Kosten sollten entsprechend der Arbeitsschritte aufgeführt werden. Eine Zeitplanung (inkl. Termine für Arbeitsgruppen, politische Gremien, Öffentlichkeitsbeteiligung etc.) soll dem Angebot beigefügt werden.
202119754
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, Nachweis für die erlaubte Berufsausübung
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
Referenzen der letzten 5 Jahre vergleichbarer Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).