Reinigungsdienstleistungen für eine Bundesbehörde in Köln-Ossendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 341-2022-0161
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen für eine Bundesbehörde in Köln-Ossendorf
Reinigungsleistung für den neuen Standort der Direktion X (Neubau).
Neuer Standort derr FIU in Köln-Ossendorf
Interims-Unterhaltsreinigung ab frühestens Dezember 2022/spätetens Januar 2023 bis einschließlich August 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister
- Unternehmensdarstellung (Aufbauorganisation, Umsätze, Personalumfang)
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung
- - über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- - über die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte
- - über die Nichteinleitung eines Insovenzverfahrens
- - nach § 19 Abs. Mindestlohngesetz
Die Eigenerklärungen sind mit dem Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. Dieser liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (nur bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer
Unternehmen).
Die Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind mit gleichnamigen Vordruck (vom Drittunternehmer auszufüllen) abzugeben. Dieser liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Eigenerklärung "Einleitung erweiterte Sicherheitsüberprüfung"
- zwei Referenzen bezüglich SÜ2-Reinigungspersonal
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärung VO 2022 833 (EU-Sanktionen)" unterschrieben abzugeben.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Im Zeitraum vom 12. bis 16. August 2022 finden auf Wunsch Vor-Ort-Besichtigungstermine statt. Die Teilnahme ist nicht Voraussetzung für die Angebotsabgabe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.