Stadthausneubau Paderborn, Erarbeitung der Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: 2250
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadthausneubau Paderborn, Erarbeitung der Bauphysik
Der Neubau und die Sanierung soll bauphysikalisch begleitet werden. Es soll nicht nur der Wärmeschutz betrachtet werden, sondern auch die Bau- und Raumakustik.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtverwaltung Paderborn soll zukünftig nur noch an zwei Hauptstandorten untergebracht werden. Im Zentrum der Stadt, „Am Abdinghof 11 / Marienplatz“ und außerhalb des Kernstadtbereichs „Am Hoppenhof 33“.
Die Bestandsgebäude der Stadtverwaltung in der Innenstadt am Standort „Am Abdinghof“ sollen mit den zwei Gebäudeteilen „Am Abdinghof A und B“ erhalten und umfassend saniert werden.
Die zur Straße „Am Abdinghof“ und hin zum Marienplatz befindlichen Gebäudeteile C und Ca sollen abgerissen und durch einen funktionalen Neubau mit einer offenen Struktur ersetzt werden. Hier wird ein zentraler, moderner Bürgerservice, ein Begegnungszentrum im Herzen der Stadt, entstehen.
Hinzu kommen 2 historische Gebäude am Marienplatz, wovon eins aus dem 17. Jahrhundert stammt, beide aber denkmalgeschützt sind. Diese beiden Gebäude wurden zum Teil im 2. Weltkrieg zwar teilzerstört, aber insbesondere die Keller und die bauhistorischen Bauteile müssen in der jetzigen Form geschützt und erhalten werden.
Daher werden die Sanierung und der Neubau jeweils als Einzelmaßnahmen, allerdings zeitgleich, durchgeführt, da die Gebäudeteile aneinandergrenzen und ein Teil der technischen Infrastruktur gemeinsam genutzt werden sollen.
Auf Grund des baulichen und räumlichen Zusammenhangs soll neben den Maßnahmen zur Unterbringung der Stadtverwaltung auch der Fassadenteil des Gebäudes „Lutherschule“ saniert werden, der vom innenliegenden Franz-Stock-Platz aus sichtbar ist.
Zu der Neubauplanung hat es ein Wettbewerbsverfahren mit einem Preisträger gegeben. Der Entwurf des Wettbewerbssiegers soll realisiert werden.
Durch den innerstädtischen Abriss, Sanierung und Neubau kommt es zu vielen interessanten Situationen. Zudem hat das Projekt einen hohen Stellenwert in der Politik und Öffentlichkeit.
Der Neubau und die Sanierung des gesamten Quartiers soll bauphysikalisch begleitet werden. Es soll nicht nur der Wärmeschutz betrachtet werden, sondern auch die Bau- und Raumakustik.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungs- und Ingenieurleistungen der Bauphysik.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Die Zuverlässigkeit des Bieters muss vorliegen;
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
Jeweils mindestens eine Referenz für:
1. Planung und Berechnungen für eine Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes aus den letzten 5 Jahren
2. Projektierung eines Gebäudes mit Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) aus den letzten 10 Jahren
3. Planung und Berechnungen eines Neubaus, der DGNB-zertifiziert ist (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, DGNB e.V.), aus den letzten 5 Jahren
4. Durchführung einer Strömungssimulation für ein Gebäude aus den letzten 5 Jahren
Mindestens zwei Referenzen für:
Planung und Berechnungen für Neubau, Umbau oder Modernisierung eines Gebäudes aus den letzten 5 Jahren (gerechnet vom Abschluss der Leistungsphase 8) mit Projektkosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) über 30,0 Mio. EUR (netto)
1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“/„Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3) Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.