Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) Referenznummer der Bekanntmachung: Neugestaltung und Sanierung des Jeckel Areals
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg am Neckar
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rottenburg.de/wohnbau+rottenburg+am+neckar+wbr.100221.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS)
Die Stadt Rottenburg am Neckar beabsichtigt die Neugestaltung und Sanierung des Jeckel-Areals auf den Grundstücken Marktplatz 10, 12 und in der Oberen Gasse 23 sowie dem Flst. -83/5 in 72108 Rottenburg am Neckar.
Die Gesamtbaumaßnahme besteht aus den folgenden Gebäuden/Bauabschnitten mit der beigefügten geplanten Terminschiene:
Abschnitt A1/C1 in den Jahren 2023 bis 2025
Abschnitt A2/B/C in den Jahren 2024 bis 2026
Abschnitt D ab dem Jahr 2026
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist die hierzu erforderliche Leistung der
- "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9 für die ALG 1 - 3, 7, 8.
Wohnbau Rottenburg am Neckar Marktplatz 18 72108 Rottenburg am Neckar
Der Eigenbetrieb der Stadt Wohnbau Rottenburg am Neckar ist für die Realisierung des Projektes verantwortlich.
Das Jeckel Areal befindet sich neben Dom und Rathaus im Zentrum der historischen Altstadt in Rottenburg am Neckar und umfasst das unter Denkmalschutz stehende Haus Marktplatz 12 (Jeckel-Haus), Haus Marktplatz 10 und Haus Obere Gasse 23. Das Areal soll neu gestaltet werden, dafür werden Teile der vorhandenen Gebäude zurückgebaut, teilrückgebaut bzw. umgebaut. Neben der vorhandenen oberirdischen Bausubstanz (inkl. denkmalgeschützter Hauskapelle) befinden sich auf dem Grundstück diverse Gewölbekeller, übereinander angeordnet und aus verschiedenen Entstehungszeiten.
Es ist eine Vielzahl von Nutzungen in den verschiedenen Gebäudeteilen vorgesehen, neben einem Pilgerhotel (gefördert durch die Diözese Rottenburg) und öffentlichem Café sollen barrierearmes Wohnen, Büro- und Verwaltungsräume, Tourismus-Info und Läden realisiert werden.
WBR hat zum Areal eine Studie im Jahr 2020 erstellen lassen, auf dessen Grundlage nun das weitere Projekt entwickelt werden soll.
Hinsichtlich der Haustechnik ist insbesondere der Umgang mit der historischen Bausubstanz aus dem 17./18. Jahrhundert und teilweise noch älteren Gewölbekellern unter den Bestandsgebäuden erwähnenswert. Die Bestandsaufnahme mit Bauteilöffnungen und Analyse seitens der Leitungsführung (inkl. Befahrungen, etc.) stellt eine wichtige Grundlage für die weitere Entwurfsplanung dar.
Die Integration neuer Haustechnik in die Bestandsbauten und die Versorgung von neuen Nutzungen (z.B. Küche für Cafe, Pilgerhotel, Ladenlokale) setzt innovative und flexibel auf die jeweilige Situation angepasste Planungen voraus.
Insgesamt wird ein umfangreicher, detaillierter und sorgsamer Umgang mit Alt- und Neubau in dicht bebautem historischem Gebiet unter Berücksichtigung aller bautechnischen Konsequenzen für die Baustelle erwartet. Eine detaillierte Abstimmung und besondere Planungen hinsichtlich des Brandschutzes im Bestand sind erforderlich.
Der Umgang mit der Denkmalpflege und das Erarbeiten von denkmalpflegerisch genehmigungsfähigen und gestalterisch anspruchsvollen Detaillösungen gemeinsam mit der Architektur ist in diesem Projekt obligatorisch.
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf min. 3 / max. 5 zu beschränken. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der nachfolgenden Matrix. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
1. Referenz:
- Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 9 Punkte)
- Erbrachte Anlagengruppen (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Bauweise (max. 9 Punkte)
- Art des Auftraggebers (max. 2 Punkte)
-Verwendung von Fördermittel (max. 2 Punkte)
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bieter im Verhandlungsverfahren verwendet.
Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber alle vorgelegten Referenzen berücksichtigt. In die Gesamtwertung fließt jedoch lediglich die EINE Referenz mit der höchsten Einzelbewertung ein. Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl an Referenzen, führt somit nicht automatisch zu einer Verbesserung der Gesamtbewertung. Es wird darum gebeten, die Anzahl der einzureichenden Referenzen auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Für jede zu wertende Referenz ist ein Formblatt 6 auszufüllen. Die beiliegende Wertungsmatrix (vgl. Anlage 03) ist hierbei zu beachten.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge abgeschlossen wurde.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
Die nachfolgenden Kriterien müssen über eine Referenz (kumulativ) mindestens einmal erfüllt sein:
1. Eine Referenz für Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS)
Eine vergleichbare Leistung für eine Umbau-/ Sanierungsmaßnahme für ein Gebäude mit einer HZ >= II mit der Erbringung von mit LPH 2-3; 5-8 und mind. Anlagengruppe 1 bis 3
Eine vergleichbare Leistung mit einer Fläche von mindestens 1.000 m²
Eine vergleichbare Leistung Bauvolumens (Bauvolumen KG 300 und 400 nach DIN 276, i. d. Fassung v. Dezember 2018) >= [Betrag gelöscht] EUR netto
Es muss die Verwendung von Fördermitteln nachgewiesen werden.
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt:
1. Stufe: LPH 1 - 3 (4)
2. Stufe: LPH 5 - 7, Besondere Leistungen, optional
3. Stufe: LPH 8 - 9, optional
Der Bauherr beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Der Bauherr behält sich vor, in Abhängigkeit der der Genehmigung durch seine Gremien, im Falle das Projekt nicht weiter realisiert werden wird, die weitergehende Planung nicht abzurufen.
Die Besonderen Leistungen, welche in Anlage 04 abgefragt werden, können als optionale Leistungen durch den Auftraggeber abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Teilnahmeantrag") zu bestätigen.
Nachweis der technischen Leitung (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VVG 2021):
- Der Nachweis der fachlichen Eignung der nachfolgenden Person/en ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen.
- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis
- Bankerklärung,
- Berufshaftpflichtversicherung,
- Nachweis über den Gesamtumsatz,
- Nachweis über den Umsatz entsprechend der Dienstleistung,
- Auszug Handels- bzw. Berufsregister
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021): Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz "Fachplanung Technische Ausrüstung" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre von mind. [Betrag gelöscht] EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
Technische Eignung:
-Technische Ausrüstung:
Fachliche Eignung:
- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und der stellv. Projektleitung
- Nachweis zum Personalbestand
Technische Eignung
Technische Ausrüstung:
- Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007-2013)
- Vorhalten eines AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard (Kompatibel zu AG)
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007
- Verwendung von MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
Fachliche Eignung:
- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und der stellv. Projektleitung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021) Die Qualifikationen der vorgesehenen Projektleitung ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Ingenieurkammer zu führen,
- Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021): Mind. 5 Personen (fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, inkl. Büroinhaber / Geschäftsführer; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRR1GU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.