EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Abfallsammlung für den Landkreis Heilbronn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Abfallsammlung für den Landkreis Heilbronn
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in vier kombinierten Fach-/Gebietslosen vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
– Los 1: Restmüll- und Bioabfallsammlung im Gebietslos „Nord“,
– Los 2: Restmüll- und Bioabfallsammlung im Gebietslos „Süd“,
– Los 3: Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Nord“ (inkl. Verwertung von Metallschrott),
– Los 4: Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Süd“ (inkl. Verwertung von Metallschrott).
Restmüll- und Bioabfallsammlung im Gebietslos „Nord“
Sammlung und Transport von Restmüll (Gebietslos „Nord“):
– Für die Sammlung werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l sowie 50-l-Säcke eingesetzt.
– Die Behälter mit einem Volumen von 40 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Behälter mit einem Volumen von 1.100 l sind wöchentlich, 14-täglich oder vierwöchentlich zu leeren (inkl. Einsatz eines Identsystems mit Softwaregestellung).
– Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.
Sammlung und Transport von Bioabfall (Gebietslose „Nord“):
– Für die Sammlung werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l sowie 60-l-Säcke eingesetzt.
– Die Bioabfallsammlung erfolgt 14-täglich. In den Sommermonaten von Mitte Juni bis Mitte August (neun Wochen) wird darüber hinaus eine wöchentliche Sammlung durchgeführt.
– Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer direkt zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen zu transportieren.
Behälter:
Die im Kreisgebiet vorhandenen Rest- und Bioabfallbehälter mit einem Volumen bis 240 l stehen im Eigentum der Gebührenschuldner und können für die Leistungserbringung genutzt werden. Behälter mit einem Volumen von 1.100 l werden den Abfallerzeugern teilweise vom Auftragnehmer zur Miete überlassen. Die Nutzung von Eigentumsbehältern durch die Abfallerzeuger ist jedoch weiterhin möglich.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Behälterbestandspflege die Reparatur bzw. die Ersatzgestellung für die Rest- und Bioabfallbehälter, welche bei der Leerung beschädigt werden oder in das Sammelfahrzeug fallen.
vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Restmüll- und Bioabfallsammlung im Gebietslos „Süd“,
Sammlung und Transport von Restmüll (Gebietslos „Süd“):
– Für die Sammlung werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l sowie 50-l-Säcke eingesetzt.
– Die Behälter mit einem Volumen von 40 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Behälter mit einem Volumen von 1.100 l sind wöchentlich, 14-täglich oder vierwöchentlich zu leeren (inkl. Einsatz eines Identsystems mit Softwaregestellung).
– Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.
Sammlung und Transport von Bioabfall (Gebietslose „Süd“):
– Für die Sammlung werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l sowie 60-l-Säcke eingesetzt.
– Die Bioabfallsammlung erfolgt 14-täglich. In den Sommermonaten von Mitte Juni bis Mitte August (neun Wochen) wird darüber hinaus eine wöchentliche Sammlung durchgeführt.
– Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer direkt zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen zu transportieren.
Behälter:
Die im Kreisgebiet vorhandenen Rest- und Bioabfallbehälter mit einem Volumen bis 240 l stehen im Eigentum der Gebührenschuldner und können für die Leistungserbringung genutzt werden. Behälter mit einem Volumen von 1.100 l werden den Abfallerzeugern teilweise vom Auftragnehmer zur Miete überlassen. Die Nutzung von Eigentumsbehältern durch die Abfallerzeuger ist jedoch weiterhin möglich.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Behälterbestandspflege die Reparatur bzw. die Ersatzgestellung für die Rest- und Bioabfallbehälter, welche bei der Leerung beschädigt werden oder in das Sammelfahrzeug fallen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Nord“ (inkl. Verwertung von Metallschrott)
– Bei der Sperrmüllsammlung werden die Fraktionen Sperrmüll (inkl. Altholz), Metallschrott und E-Schrott (E-Großgeräte der SG 1, 2 und 4) getrennt erfasst.
– Die Sammlung erfolgt auf Abruf innerhalb von vier Wochen (jeder Haushalt erhält jährlich eine Anforderungskarte).
– Die Abwicklung des Anmeldesystems erfolgt über den Auftragnehmer (inkl. Bereitstellung der Software für das Anmeldesystem). Es ist hierbei eine Internetseite zur Online-Anmeldung anzubieten.
– Der Sperrmüll ist vom Auftragnehmer zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.
– Der Metallschrott ist vom Auftragnehmer an eine von ihm zu stellende Anlieferstelle zu transportieren und nachfolgend zu verwerten.
– Der E-Schrott ist vom Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben des Elektrogesetzes zu sortieren und dem von den Geräteherstellern einzurichtenden Rücknahmesystem zur Abholung an einer Übergabestelle gemäß ElektroG3 bereitzustellen und zu übergeben oder dem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen bereitzustellen und zu übergeben (soweit eine Eigenvermarktung bestimmter Gerätegruppen erfolgt).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Süd“ (inkl. Verwertung von Metallschrott)
– Bei der Sperrmüllsammlung werden die Fraktionen Sperrmüll (inkl. Altholz), Metallschrott und E-Schrott (E-Großgeräte der SG 1, 2 und 4) getrennt erfasst.
– Die Sammlung erfolgt auf Abruf innerhalb von vier Wochen (jeder Haushalt erhält jährlich eine Anforderungskarte).
– Die Abwicklung des Anmeldesystems erfolgt über den Auftragnehmer (inkl. Bereitstellung der Software für das Anmeldesystem). Es ist hierbei eine Internetseite zur Online-Anmeldung anzubieten.
– Der Sperrmüll ist vom Auftragnehmer zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren.
– Der Metallschrott ist vom Auftragnehmer an eine von ihm zu stellende Anlieferstelle zu transportieren und nachfolgend zu verwerten.
– Der E-Schrott ist vom Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben des Elektrogesetzes zu sortieren und dem von den Geräteherstellern einzurichtenden Rücknahmesystem zur Abholung an einer Übergabestelle gemäß ElektroG3 bereitzustellen und zu übergeben oder dem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen bereitzustellen und zu übergeben (soweit eine Eigenvermarktung bestimmter Gerätegruppen erfolgt).
Vgl. Zifffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2026), sofern der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 4:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden;
– Bankerklärung zur Stellung der geforderten Bürgschaft auf gesonderte Anforderung.
Lose 1 bis 4:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
– Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder PPK in Abfuhrgebieten mit insgesamt mind. 50.000 Einwohnern.
Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
Lose 3 und 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Sperrmüll in Abfuhrgebieten mit insgesamt mind. 50.000 Einwohnern.
Alternativ: Referenzen gemäß den Losen 1 und 2.
Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder PPK in Abfuhrgebieten mit insgesamt mind. 50.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Monate in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
Lose 3 und 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Sperrmüll in Abfuhrgebieten mit insgesamt mind. 50.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für die Kalenderjahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Alternativ: Referenzen gemäß den Losen 1 und 2.
Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport („Vergabeplattform subreport ELViS“) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.