Wissenschaftliche Begleitforschung Klimaneutrale Bundesverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 36-BE-2206
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.z-u-g.org
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitforschung Klimaneutrale Bundesverwaltung
Ziel des Auftrags ist die wissenschaftliche Unterstützung der „Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung“ (KKB) im BMWK im Rahmen der Klimabilanzierung und der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesverwaltung.
Berlin
Öffentliche Auftraggeberin dieses Dienstleistungsauftrages ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH nimmt im Auftrag des BMWK die Funktion der Vergabestelle wahr und vertritt das BMWK im laufenden Vorhaben als Vertragspartnerin bei der vertraglichen Umsetzung des Auftrags.
Ziel des Auftrags ist die wissenschaftliche Unterstützung der „Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung“ (KKB) im BMWK im Rahmen der Klimabilanzierung und der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesverwaltung. Die Themenbereiche umfassen im Kern die wissenschaftliche Begleitung der erstmaligen Klimabilanzierung der Bundesverwaltung und die wissenschaftliche Aufarbeitung von Maßnahmenvorschlägen sowie die wissenschaftliche Wirkungsabschätzung von Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus dient das Vorhaben dazu, fachliche Einzelthemen, die bei der Maßnahmenumsetzung von Relevanz sind, wissenschaftlich zu begleiten. Die wissenschaftliche Unterstützung soll sowohl durch qualitative als auch quantitative Arbeiten erfolgen.
Siehe 02_Leistungsbeschreibung, insbesondere unter Tabelle 2.
Ende der Frist für Bieterfragen: 29.08.2022
Voraussichtliches Zuschlagsdatum: 15.10.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (=Mindestanforderung)
-Eigenerklärung zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (=Mindestanforderung)
(Bestbieter legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise vor.)
-Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (=Mindestanforderung)
(Bestbieter legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise vor.)
zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
-Angabe zur erlaubten Berufsausübung (=Mindestanforderung)
(Bestbieter legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung vor.)
-Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Jahre.
s.o.
-Angabe der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit in den letzten drei Jahren.
-Angabe Personal (Projektteam): Angabe des Personals, das zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll. Dabei muss eine projektverantwortliche Person und eine Stellvertretung benannt werden. (=Mindestanforderung)
-Nachweis durch Referenzen, dass das zur Auftragsausführung eingesetzte Personal in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen erbracht hat (=Mindestanforderung).
-Nachweis durch Referenzen, dass das zur Auftragsausführung eingesetzte Personal folgende Anforderungen erfüllt (=Mindestanforderung):
- Kenntnisse in der datengestützten Berechnung und näherungsweisen Bestimmung von THG-Emissionen aus quantifizierbaren und nicht-quantifizierbaren Emissionsquellen
Diese liegt vor, wenn mindestens zwei Mitglieder des Projektteams in dem genannten Bereich wissenschaftlich tätig waren, Vorhaben umgesetzt oder publiziert haben. Der Nachweis erfolgt in Form von Kurzprofilen.
- Kenntnisse in der Methodik, Datenauswertung/-kontrolle sowie Erstellung von THG-Bilanzen von Organisationen und/oder Unternehmen gemäß GHG Protocol-Standard
Diese liegt vor, wenn durch die Mitglieder des Projektteams in dem genannten Bereich mindestens zwei Vorhaben durchgeführt wurden. Der Nachweis erfolgt in Form von Referenzen; bei einer Referenz muss der/die Referenzgeber*in namentlich mit Kontaktdaten (Name/E-Mail/Adresse/Telefonnummer) genannt sein. Dabei ist die Vorlage 06a_Anlage_Referenzen zu nutzen.
- Expertise in der Analyse und Bewertung von rechtlichen Fragen im Kontext der Anwendung und Umsetzung des Klimaschutzgesetzes
Diese liegt vor, wenn mindestens ein Mitglied des Projektteams das zweite juristische Staatsexamen abgeschlossen und in dem genannten Bereich mindestens drei Vorhaben durchgeführt oder wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht hat. Der Nachweis der Berufsqualifikation und Tätigkeit erfolgt in Form von Kurzprofilen.
- Erfahrung in der wissenschaftlichen Unterstützung öffentlicher Auftraggeber im Hinblick auf die Umsetzung übergreifender und/oder sektorspezifischer THG-Minderungsstrategien
Diese liegt vor, wenn mindestens zwei Mitglieder des Projektteams in dem genannten Bereich wissenschaftlich tätig waren, Vorhaben umgesetzt oder publiziert haben. Der Nachweis erfolgt in Form von Kurzprofilen.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.