Areal Jeckel_Rottenburg_TA (HLS) Referenznummer der Bekanntmachung: Aufhebung_TA(HLS) Neugestaltung und Sanierung Areal Jeckel - Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg am Neckar
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rottenburg.de/wohnbau+rottenburg+am+neckar+wbr.100221.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Areal Jeckel_Rottenburg_TA (HLS)
Die Stadt Rottenburg am Neckar beabsichtigt die Neugestaltung und Sanierung des Jeckel-Areals auf den Grundstücken Marktplatz 10, 12 und in der Oberen Gasse 23 sowie dem Flst. -83/5 in 72108 Rottenburg am Neckar.
Die Gesamtbaumaßnahme besteht aus den folgenden Gebäuden/Bauabschnitten mit der beigefügten geplanten Terminschiene:
Abschnitt A1/C1 in den Jahren 2023 bis 2025
Abschnitt A2/B/C in den Jahren 2024 bis 2026
Abschnitt D ab dem Jahr 2026
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist die hierzu erforderliche Leistung der
- "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9 für die ALG 1 - 3, 7, 8.
Wohnbau Rottenburg am Neckar Marktplatz 18 72108 Rottenburg am Neckar
Der Eigenbetrieb der Stadt Wohnbau Rottenburg am Neckar ist für die Realisierung des Projektes verantwortlich.
Das Jeckel Areal befindet sich neben Dom und Rathaus im Zentrum der historischen Altstadt in Rottenburg am Neckar und um-fasst das unter Denkmalschutz stehende Haus Marktplatz 12 (Jeckel-Haus), Haus Marktplatz 10 und Haus Obere Gasse 23. Das Areal soll neu gestaltet werden, dafür werden Teile der vorhandenen Gebäude zurückgebaut, teilrückgebaut bzw. umgebaut. Neben der vorhandenen oberirdischen Bausubstanz (inkl. denkmalgeschützter Hauskapelle) befinden sich auf dem Grundstück diverse Gewölbekeller, übereinander angeordnet und aus verschiedenen Entstehungszeiten.
Es ist eine Vielzahl von Nutzungen in den verschiedenen Gebäu-deteilen vorgesehen, neben einem Pilgerhotel (gefördert durch die Diözese Rottenburg) und öffentlichem Café sollen barrierearmes Wohnen, Büro- und Verwaltungsräume, Tourismus-Info und Läden realisiert werden.
WBR hat zum Areal eine Studie im Jahr 2020 erstellen lassen, auf dessen Grundlage nun das weitere Projekt entwickelt werden soll.
Hinsichtlich der Haustechnik ist insbesondere der Umgang mit der historischen Bausubstanz aus dem 17./18. Jahrhundert und teilweise noch älteren Gewölbekellern unter den Bestandsgebäuden erwähnenswert. Die Bestandsaufnahme mit Bauteilöffnungen und Analyse seitens der Leitungsführung (inkl. Befahrungen, etc.) stellt eine wichtige Grundlage für die weitere Entwurfsplanung dar.
Die Integration neuer Haustechnik in die Bestandsbauten und die Versorgung von neuen Nutzungen (z.B. Küche für Cafe, Pilgerhotel, Ladenlokale) setzt innovative und flexibel auf die jeweilige Situation angepasste Planungen voraus.
Insgesamt wird ein umfangreicher, detaillierter und sorgsamer Umgang mit Alt- und Neubau in dicht bebautem historischem Ge-biet unter Berücksichtigung aller bautechnischen Konsequenzen für die Baustelle erwartet. Eine detaillierte Abstimmung und besondere Planungen hinsichtlich des Brandschutzes im Bestand sind erforderlich.
Der Umgang mit der Denkmalpflege und das Erarbeiten von denkmalpflegerisch genehmigungsfähigen und gestalterisch an-spruchsvollen Detaillösungen gemeinsam mit der Architektur ist in diesem Projekt obligatorisch.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt:
1. Stufe: LPH 1 - 3 (4)
2. Stufe: LPH 5 - 7, Besondere Leistungen, optional
3. Stufe: LPH 8 - 9, optional
Der Bauherr beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Der Bauherr behält sich vor, in Abhängigkeit der der Genehmigung durch seine Gremien, im Falle das Projekt nicht weiter realisiert werden wird, die weitergehende Planung nicht abzurufen.
Die Besonderen Leistungen, welche in Anlage 04 abgefragt werden, können als optionale Leistungen durch den Auftraggeber abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRRTNJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.