Auswahlverfahren Notfallrettung 2023 - Bekanntmachung vergebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 22-18
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren Notfallrettung 2023 - Bekanntmachung vergebener Auftrag
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss von zwei Verträgen zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Holzwickede
Kreis Unna Florianstraße 3 59423 Unna Der Rettungsdienst ist in den kreisangehörigen Kommunen Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist für das Zur-Verfügung-Stellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen persönlich sowie fachlich qualifizierten Personals und die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte im Grund- und Sonderbedarf verantwortlich. Der Auftragnehmer führt die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch.
Der Rettungswachenstandort (Rettungswache Holzwickede), sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (RTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte werden gemäß Leistungsbeschreibung vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung.
Die Vorhaltung für den Grundbedarf in Los 1 - Holzwickede umfasst den Versorgungsbereich der Rettungswache Holzwickede mit folgendem Vorhalteumfang: 1 RTW, 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden). Der Vorhalteumfang für den Sonderbedarf beträgt maximal 100 Stunden im Jahr.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber im Sinne einer einseitigen Option vor, je Los jeweils zusätzlich die Vorhaltung eines weiteren RTW im Umfang von maximal 168 Rettungsmittelwochenstunden oder im Umfang von 84 Rettungsmittelwochenstunden einschließlich des erforderlichen Personals zu beauftragen. Bei einer Erweiterung um 84 Rettungsmittelwochenstunden wäre der zusätzliche RTW einschließlich Personal 7 Tage die Woche jeweils von 07:00 bis 19:00 Uhr vorzuhalten. Bei einer Erweiterung um 168 Rettungsmittelwochenstunden wäre der zusätzliche RTW einschließlich Personal 24 Stunden, 7 Tage die Woche vorzuhalten. Der Die Vorhaltung und Leistungsausführung erfolgt an / ausgehend von den auftraggeberseits für die Regelvorhaltung an den Rettungswachen Holzwickede und Fröndenberg zur Verfügung gestellten Rettungswachen. Die Beauftragung und der genaue Um-fang der Erweiterungsoption (168 oder 84 Rettungsmittelwochenstunden) wird dem Auftragnehmer mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 6 Monaten in Textform mitgeteilt. Eine Beauftragung im Umfang der Erweiterungsoption kann frühestens ab dem 2. Beauftragungsjahr erfolgen (d.h. Beginn der Leistungsausführung im Umfang der Erweiterungsoption frühestens zu Beginn des 2. Beauftragungsjahrs).
Abweichend von der vertraglichen Regelvorhaltung ist im Umfang der Erweiterungsoption für den RTW auftragnehmerseits zusätzlich das erforderliche Rettungsmittel zu stellen. Die jeweils nötige medizintechnische Ausstattung und Geräte stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ebenfalls die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten für die Wartung des Rettungsmittels trägt der Auftragnehmer.
Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen. Zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen ist der Auftraggeber auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los bis zu 15 % berechtigt. Zur kurzfristigen Reaktion ist der Auftraggeber zudem berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend an einem anderen Rettungswachenstandort im Kreis Unna einzusetzen
Von einer losbezogenen Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung der losbezogenen Auftragswerte eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten.
Fröndenberg
Kreis Unna Florianstraße 3 59423 Unna Der Rettungsdienst ist in den kreisangehörigen Kommunen Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist für das Zur-Verfügung-Stellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen persönlich sowie fachlich qualifizierten Personals und die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte im Grund- und Sonderbedarf verantwortlich. Der Auftragnehmer führt die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch.
Der Rettungswachenstandort (Rettungswache Fröndenberg), sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (RTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte werden gemäß Leistungsbeschreibung vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung.
Die Vorhaltung für den Grundbedarf in Los 2 - Fröndenberg umfasst den Versorgungsbereich der Rettungswache Fröndenberg mit folgendem Vorhalteumfang: 1 RTW, 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden). Der Vorhalteumfang für den Sonderbedarf beträgt maximal 100 Stunden im Jahr.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber im Sinne einer einseitigen Option vor, je Los jeweils zusätzlich die Vorhaltung eines weiteren RTW im Umfang von maximal 168 Rettungsmittelwochenstunden oder im Umfang von 84 Rettungsmittelwochenstunden einschließlich des erforderlichen Personals zu beauftragen. Bei einer Erweiterung um 84 Rettungsmittelwochenstunden wäre der zusätzliche RTW einschließlich Personal 7 Tage die Woche jeweils von 07:00 bis 19:00 Uhr vorzuhalten. Bei einer Erweiterung um 168 Rettungsmittelwochenstunden wäre der zusätzliche RTW einschließlich Personal 24 Stunden, 7 Tage die Woche vorzuhalten. Die Vorhaltung und Leistungsausführung erfolgt an / ausgehend von den auftraggeberseits für die Regelvorhaltung an den Rettungswachen Holzwickede und Fröndenberg zur Verfügung gestellten Rettungswachen. Die Beauftragung und der genaue Umfang der Erweiterungsoption (168 oder 84 Rettungsmittelwochenstunden) wird dem Auftragnehmer mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 6 Monaten in Textform mitgeteilt. Eine Beauftragung im Umfang der Erweiterungsoption kann frühestens ab dem 2. Beauftragungsjahr erfolgen (d.h. Beginn der Leistungsausführung im Umfang der Erweiterungsoption frühestens zu Beginn des 2. Beauftragungsjahrs).
Abweichend von der vertraglichen Regelvorhaltung ist im Umfang der Erweiterungsoption für den RTW auftragnehmerseits zusätzlich das erforderliche Rettungsmittel zu stellen. Die jeweils nötige medizintechnische Ausstattung und Geräte stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ebenfalls die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten für die Wartung des Rettungsmittels trägt der Auftragnehmer.
Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen. Zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen ist der Auftraggeber auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los bis zu 15 % berechtigt. Zur kurzfristigen Reaktion ist der Auftraggeber zudem berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend an einem anderen Rettungswachenstandort im Kreis Unna einzusetzen.
Von einer losbezogenen Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung der losbezogenen Auftragswerte eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzwickede
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44339
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fröndenberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Ziff. II.1.4). Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschrei-bung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber hat für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch genommen. Der Auftraggeber hat dabei rechtlich die Auffassung vertreten, dass die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegen. Insoweit wird auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) verwiesen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die nationale obergerichtliche Rechtsprechung in der Folge teilweise die Auffassung vertritt, dass die Bereichsausnahme auf Grund spezieller landesrechtlicher Vorschriften bzw. vor dem Hintergrund der Fassung der Landesrettungsdienstgesetze im Hinblick auf den Kreis der für eine Beauftragung in Betracht kommenden Auftragnehmer Landesrettungsdienstgesetze, unanwendbar ist (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss v. 12.06.2019, 13 ME 164/19; VGH Bayern, Beschluss vom 26.04.2019, 12 C 19.621; OLG München, Beschluss vom 21.10.2019, Verg 13/19; OLG Celle, Beschluss vom 25.06.2019, 13 Verg 4/19). Für Nordrhein-Westfalen, wo die Mitwirkung im öffentlichen Rettungsdienst in § 13 RettG NRW geregelt ist, lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung noch keine entsprechende Entscheidung vor. Mittlerweile hat die Vergabekammer Westfalen mit Beschluss vom 15.06.2022 (VK 1-20/22) entschieden, dass der Rechtsweg zu den Vergabekammern eröffnet ist und die Bereichsausnahme in NRW keine Anwendung findet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich dieser Auffassung in seinem Eilbeschluss vom 13.07.2022 (15 L743/22) angeschlossen. Deshalb ist als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren unter Ziffer VI.4.1) dieser Bekanntmachung nunmehr die Vergabekammer Westfalen angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DBX1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Es wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug):
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB (Abs. 1 und 2, Auszug):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.