BÜ Laustraße/Rembrandstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 170-2022-0029_150
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
BÜ Laustraße/Rembrandstraße
Erneuerung des Bahnübergangs/ Gleisbauarbeiten/ Oberbauerneuerung
BÜ Laustraße/Rembrandstraße
Geplant ist, nach Rückbau der Asphalteindeckung, der Isolierschutzmatte und der alten Gleisrahmen die vormontierten Rillenschienengleisrahmen (mit einem Schienenentkopplungssystem, Produkt- Fa. Sealable ummantelt) und den Übergangsstücken 60R2 / 49E1 auf der vorhandenen Betontragplatte (60R2) bzw. auf Betonschwellen (49E1) in Schotterbettung einzubauen.
Den genauen Umfang der Leistung entnehmen Sie der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren
unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Eintragung in die Handwerkerrolle, das Berufsregister oder das Register der IHK
des Sitzes / Wohnsitzes des Unternehmens.
• Erklärung zur Zahlung von Mindestlohn
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren
über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt wurde und auch keine Ablehnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse erfolgt ist.
• Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt.
• Eigenerklärung zum BMWK Rundschreiben (siehe Anlage)
• 3 Referenzen gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgarter Straßenbahnen AGSchockenriedstr. 5070565 StuttgartDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.