Rohbauarbeiten S-Bahn-Line S2 - VE B5 Referenznummer der Bekanntmachung: 060-2022-0006
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten S-Bahn-Line S2 - VE B5
Ingenieurbauwerke, Verkehrswege, Versorgungsleitungen, Erdbau, Entwässerung
Gemarkung Filderstadt-Bernhausen; Gemarkung Filderstadt-Sielmingen; Gemarkung Neuhausen a.d.F.
Verlängerung der S-Bahnlinie 2 von der derzeitigen Endhaltestelle Filderstadt-Bernhausen bis nach Neuhausen a.d.F. Im Wesentlichen werden folgende Leistungen ausgeführt:
- Tunnel mit angeschlossenem Trog und Stützwänden auf ca. 700 m Länge als
Verlängerung des bestehenden S-Bahn-Tunnels in Filderstadt-Bernhausen
- ca. 600 m lange, zweigleisige, oberirdische Strecke zwischen Bernhausen und
Sielmingen, teilweise im Einschnitt verlaufend
- ca.660 m lange zweigleisige Trogstrecke in Sielmingen mit Unterfahrung der
Bahnhof- und Mercedesstraße und dem Haltepunkt zwischen der Bahnhof- und
Mercedesstraße
- ca. 280 m lange, eingleisige, oberirdische Strecke zwischen Sielmingen und dem
Werksgelände Thyssen
- ca. 500 m lange, eingleisige Trog- und Tunnelstrecke im Werksgelände Thyssen
- ca. 305 m lange, oberirdische, eingleisige Strecke
- ca. 522 m lange, eingleisige Trogstrecke entlang der Wohnbebauung in Neuhausen
- ca. 310 m lange, oberirdische Strecke mit der Endhaltestelle in Neuhausen
- Herstellung der Tunnel und Trogbauwerke in offener Bauweise
- Trogwände werden in Sichtbeton ausgeführt
- Bohrpfahl-/Trägerverbauten und Behelfsbrücken
- Kanal-, Leitungs- und Straßenbau
- Baufelder befinden sich im innerstädtischen Straßenbereich sowie im Bereich von
landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Hauptmassen (Los 1):
Rohbau Ingenieurbauwerke
ca. 260.000 m³ Baugrubenaushub
ca. 60.000 m³ Stahlbeton
ca. 12.500 t Betonstahl
ca. 40.000 m² Verbauwände
ca. 85.000 m Verpressanker
ca. 59.000 m² Schalung
Ver- und Entsorgungsleitungen
ca. 18.100 m³ Aushub Ver- und Entsorgungsleitungen:
ca. 1.500 m Anschlusskanäle DN150-DN200:
ca. 1.900 m Hauptkanäle DN300-DN700:
ca. 36.800 m Leerrohrverlegungen DA50-DA160
Verkehrswegebau
ca. 16.600 m³ Aushub für den Straßenbau:
ca. 40.500 m² asphaltierte Verkehrsflächen:
ca. 4.700 m² sonst. Wege/Flächen:
Hauptmassen (Los 2):
Ca. 3.200 m Kabeltrassen in Beton verlegt (bis zu 15 Leerrohre)
Ca. 1.850 m Kabelkanal bis Gr. IIIa i.F.
Ca. 1.500 m³ Ortbeton
Ca. 111.500 m³ Bodenbewegungen und Grabenaushub
Ca. 6.300 m² Verbau
Ca. 2.320 m Verlegung von PE-HD-Teilsickerrohren
Ca. 1.550 m³ Oberboden abtragen
Ca. 34.200 m³ Unterbodenaushub
Ca. 4.295 m³ Planumsschutzschicht (PSS) einbauen
Ca. 16.625 m² Bodenverbesserung
Ca. 35 Stück Gründung für Oberleitungsmaste
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister-/Handelsregister des Unternehmensstandortes
Erklärung des Bewerbers, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt wurde und auch keine Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse erfolgt ist. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung jedes Mitglieds erforderlich.
Erklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens 3 abgeschlossene und abgenommene Referenzprojekte der letzten 8 Jahre vorzulegen die folgendes enthalten:
Drei Referenzen über den Bau von Bahn- oder Straßentunnel in innerstädtischen Bereichen mit Leitungsverlege- und Straßenbauarbeiten, in offener Bauweise im Schutze einer Baugrubenumschließung mit einer Mindestlänge von 300 m und eine Netto-Abrechnungssumme von mind. 25 Mio €.
Davon:
-Mindestens eine Referenz mit Deckelbauweise
-Mind. eine Referenz als wasserundurchlässige Betonkonstruktion (WUB-KO)
-Mind. eine Referenz mit PP-Faserbeton
-Mind. eine Referenz mit mind. Sichtbetonklasse SB-3 (besondere Anforderungen)
Hinweis: Die Anforderungen an "Deckelbauweise", "WUB-KO", "PP-Faserbeton" und "SB-3" können dabei entweder kumulativ in einer Referenz über den Bau von Bahn- oder Straßentunnel in innerstädtischen Bereichen mit Leitungsverlege- und Straßenbauarbeiten, in offener Bauweise im Schutze einer Baugrubenumschließung mit einer Mindestlänge von 300 m und eine Netto-Abrechnungssumme von mind.
25 Mio. € enthalten sein, (das bedeutet, dass die weiteren 2 Referenzen nicht zwangsläufig eine der og. 4 Anforderungen enthalten müssen.)
oder aber
beliebig verteilt, in den insgesamt 3 vorzulegenden Referenzen enthalten sein.
Es ist also nicht erforderlich, dass diese 4 Anforderungen kumulativ in allen 3 Referenzen enthalten sind.
Erforderliche Angaben zu den Referenzen:
-Bezeichnung der Referenzobjekte;
-Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners
möglichst mit Telefon-Nr.
-Hauptmassen analog II.2.4. jeweils aufgegliedert nach Leistungen, die als
Hauptunternehmer, als Arge-Partner oder als Nachunternehmer ausgeführt
wurden;
-Abrechnungssumme in EURO, aufgegliedert nach Leistungen die als
Hauptunternehmer, als Arge-Partner oder als Nachunternehmer ausgeführt
wurden;
-Zeitraum der Leistungserbringung: abgeschlossenes und abgenommenes
Referenzobjekt, nicht älter als 8 Jahre.
Da die geforderten Referenzen auftragsbezogene, spezifische Anforderungen aufweisen, reicht eine Präqualifikation insoweit nicht. Der entsprechende Nachweis zu den Referenzen ist von allen Bewerbern zu führen. Dies gilt also auch für präqualifizierte Bewerber.
Bürgschaften für Vertragserfüllung und Mängelansprüche gemäß den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen
Zahlung gemäß § 16 VOB/B
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gem § 16 Absatz 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften haften als Gesamtschuldner
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich dort kostenlos zu registrieren um eine Mitteilung über Änderungen und Neuigkeiten automatisch zu erhalten.
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zuerfolgen.
Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform, per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Datenschutzhinweis für unsere Geschäftspartner siehe unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.