Erweiterungsneubau Otto-Pankok-Gymnasium - Winterbaubeheizung Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2022-6907
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Otto-Pankok-Gymnasium - Winterbaubeheizung
Die Ausschreibung umfasst alle notwendigen Leistungen für eine Winterbeheizung im Teilneubau/Anbau (Auf- und Abbau, Vorhaltung (Mietzeit), Betrieb einer Anlage).
Die Stadt Mülheim an der Ruhr errichtet derzeit den Erweiterungsneubau des Otto-Pankok-
Gymnasiums an der von-Bock-Straße in Mülheim an der Ruhr.
Bei der in Folge beschriebenen Leistung handelt es sich um die Errichtung einer
Winterbaubeheizung für den Erweiterungsneubau. Ziel des AN wird es sein eine
warmluftbasierte Winterbaubeheizung in den Monaten Dezember 2022 bis März 2023 zu
errichten, vorzuhalten, zu betreiben und abschließend vollständig zurück zu bauen.
Bei dem Erweiterungsneubau handelt es sich um ein 5-geschossiges Gebäude in L-Form. Die
Geschosshöhe beträgt jeweils 3,30m.
Die Grundflächen der Etagen sind wie folgt:
Erdgeschoss: ca. 1160 m²
1. Obergeschoss: ca. 1060 m²
2. Obergeschoss: ca. 1060 m²
3. Obergeschoss: ca. 1060 m²
4. Obergeschoss: ca. 665 m²
Der oberste Rohfußboden (4.OG) liegt 14,30m über EG OKFFB.
Ziel des AN ist es alle erforderlichen Arbeiten für die Errichtung und den Betrieb einer Winterbaubeheizung (als ganzheitliches Gesamtwerk) zu leisten.
Die Arbeiten umfassen u. a. folgende Punkte:
• Planung und Auslegung eines Baubeheizungssystems und technische Abstimmung
der Anlage und der Aufstellplätze und Aufbauten vor Ort
• Lieferung und Aufbau sämtlicher für den Betrieb erforderlichen Komponenten inkl.
Hauseinführung ggf. durch Fenster oder Türöffnungen samt erforderlicher
Abdichtungen / Dichtungsfolien bei der Einführung und sichere Befestigungen der
Zuluftschläuche usw.
• Fachgerechte Inbetriebnahme ggf. mit technischer Abnahme und Einweisung der
Bauleitung vor Ort
• Regelmäßige Kontrollen des sachgerechten Zustandes des Systems
• Regelmäßige und bedarfsorientierte Nachlieferung von Treibstoff
• Abbau und Abtransport sämtlicher für den Betrieb erforderlichen Komponenten
Die Baubeheizung soll mittels Warmluft erfolgen. Die warme Luft soll über Warmluftschläuche
entlang der Fassade in das Gebäude geführt werden. Im Gebäude ist die Warmluft über ein
Luftschlauchsystem in den Fluren in verschiedene Bereiche des Gebäudes zu verteilen und
an verschiedenen Stellen ins Gebäude einzublasen. Die vertikale Verteilung ist ggf. über die
Treppenhäuser, ausgewählte Schächte oder außen am Gebäude zu planen. Die Einführung in
das Gebäude ist mittels Blindelementen durch Fenster oder Türen vorzusehen. Der AN hat die
Einführung in Gänze samt Dichtungselement zu erstellen.
Die Winterbaubeheizung ist so auszulegen und zu konzipieren, dass die Raumtemperatur in
allen Etagen des Gebäudes min. 10°C beträgt.
Zu II.2.7:Die Winterbaubeheizung wird voraussichtlich zwischen Dezember 2022 und März 2023 benötigt (abhängig von der Witterung).
Voraussichtlicher Start der Heizanlage ab 01.12.22, ggf. erst ab 01.01.23
Voraussichtliche Mietdauer: min.12 Wochen (bis Ende Februar 2023) – max.16 Wochen (bis Ende März 2023)
Die Abstimmung zum Start wird direkt nach Vergabe erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
- Eigenerklärung entsprechend Formblatt 124
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. "Bescheinigung in Steuersachen"
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer entsprechend Formblatt 236
- drei Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus)
Gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (Dateiformat: PDF). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
• „Deckblatt VOB“ der Stadt Mülheim an der Ruhr
• Angebot gem. Leistungsbeschreibung inkl. Konzept für die Durchführung der Arbeiten im Dateiformat PDF (Ausführung der Leistung, Entwurf nebst eingehender Erläuterung und Darstellung der Bauausführung, Beschreibung der Leistung)
• Eigenerklärung zur Eignung entsprechend Formblatt (VHB) 124, alternativ Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird
• Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt VHB 235)
• Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Vor Auftragserteilung werden vom Bestbieter neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen angefordert:
- Formblätter 221 bzw. 222, ggf. Formblatt 223. Ab einem Auftragswert von 30.000 € netto zusätzlich die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet.
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Einkommensteuergesetz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B maßgebend.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/) bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist! Die Beantwortung später gestellter Fragen behält sich die Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.