Tiefbauleistungen für die Errichtung eines Glasfasernetzes in der Gem. Abtsgmünd, weitere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 225/22-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abtsgmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abtsgmuend.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbauleistungen für die Errichtung eines Glasfasernetzes in der Gem. Abtsgmünd, weitere Leistungen
Tiefbauleistungen für die Errichtung eines Glasfasernetzes in der Gemeinde Abtsgmünd nebst weiterer Leistungen
Los 1: Abtsgmünd weiße Flecken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Abtsgmünd (im Folgenden „Auftraggeber“) plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken und vorhandener grauer NGA-Flecken entlang der Trassen zu den weißen Flecken ) und die Erschließung von Schulen.
Das Projekt wird nach der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einschließlich ergänzender Upgradeförderung gemäß Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sogenannten Weiße-Flecken-Förderprogramm (siehe unter https://gigabit-projekttraeger.de/wp-content/uploads/2021/12/211215_Hinweisblatt-zum-Upgrade-fuer-Zuwendungsempfaenger-im-sog.-Weisse-Flecken-Foerderprogramm.pdf) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitband-ausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ des Landes gefördert.
Im Zuge des Breitbandausbaus ist in der hier ausgeschriebenen Leistung die Errichtung eines Glasfasernetzes in der Gemeinde 73453 Abtsgmünd zur Versorgung der jeweiligen Gebäude vorgesehen.
Da sich der Auftraggeber für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitbandinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.
Über das Landratsamt Ostalbkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die NetCom BW GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt.
Die Gemeinde Abtsgmünd gehört zur Komm.Pakt.Net – Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, Ulm.
Für den Aufbau der Breitbandinfrastruktur sind u.a. Tiefbauarbeiten, Aufbau Verteil- und Schachtbauwerke und von PoP´s, die Verlegung von Mikrorohrverbänden und das Einblasen/Einziehen von Glasfaserkabeln, Mikro-leerrohren, Mikroleerrohrverbänden und Gf-Kabeln nebst Glasfasermontage erforderlich (z.T. auch in beste-hende Leerrohre – siehe hierzu unten Beschreibung Losaufteilung etc.).
Ziel dieser Baumaßnahme ist es, von teilweise neu zu errichtenden zentralen Punkten (PoP) die Glasfaser-Kabelverteiler (Gf-NVt) je PoP-Cluster anzubinden. Ausgehend von diesen einzelnen Gf-NVt erfolgt die Erschlie-ßung der Gebäude/ Objekte.
Die voraussichtlichen Planungsmengen sind für einen Anschluss von 100 Prozent der Gebäude vorgesehen. Die real anzuschließende Anzahl von Gebäuden hängt von der Zustimmung der Eigentümer ab. Zurzeit wird ange-nommen, dass ca. 80 Prozent der Kunden einen Anschlussvertrag abschließen.
Unabhängig von der Anzahl der real anzuschließenden Kunden, sind die Schutzrohrverbände und Kabelschutz-rohre in allen Straßen vollständig entsprechend den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausführungs-planungen herzustellen (Trassen- und Standortsicherung durch Auftraggeber). Dies betrifft auch die sogenann-ten „Vorstreckungen“ vom Abzweig aus dem Mikroleerrohrverband bis oder kurz hinter die Grundstücksgrenze bei Grundstückseigentümern/Anschlussnehmern, die zunächst keinen „Komplettanschluss“ wünschen.
Die Baumaßnahme gliedert sich in die VIER Gebiets-Lose
- Los 1: Abtsgmünd weiße Flecken
- Los 2: Mitte
- Los 3: Nordost
- Los 4: Nordwest
jeweils mit den Gewerken
- Tiefbau und Wiederherstellung der vorgefundenen Oberflächen
- Leerrohrverlegung (z.T. auch Mikrorohre in bestehende oder neue Kabelschutzrohre einbla-sen/einziehen)
- Kabelbau (z.T. auch Kabel in bestehende Leerrohre einblasen/einziehen)
- Erstellung Verteil- und Schachtbauwerke
- Aufbau PoP-Container inkl. Erdarbeiten, Fundament u. Erdung, passive optische Verteiltechnik, Unter-verteilung, Klima
- Aufbau PoP-MFG (komplett ausgestattet, jedoch ohne aktive Kommunikationstechnik)/Erweiterung be-stehende PoP-MFG mit passiver optischer Verteiltechnik
- Herstellung Hausanschlüsse inkl. Hausanschluss-Management (inkl. Hauseinführung)
- Vermessung und Dokumentation (Trasse, Rohranlage, Bauwerke etc.)
und EIN Fachlos über alle 4 Gebiete mit den Gewerken
- Glasfasermontage (spleißen, patchen, messen, dokumentieren, APL-Montage, Gf-Muffen-Montage etc.)
- Hausanschluss-Dokumentation
Alle Materialien sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beschaffen. Alle Materialien für die FTTB-Breitbandinfrastruktur müssen mindestens den Qualitätsstandards von Komm.Pakt.Net und den allgemein aner-kannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Materialbeschaffung umfasst auch die Lieferung sämtlichem zur Herstellung benötigtem Zubehör, sowie Bau- und Hilfsstoffe.
Zum Punkt „Hausanschluss-Management“ ist folgende Aufgabenteilung zwischen Auftragnehmer und Auftragge-ber vorgesehen:
Terminvereinbarungen mit Grundstückseigentümer/Anschlussnehmer für die Bautechnische Begehung erfolgt durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer nimmt an den Bautechnischen Begehungen teil und unterstützt bei der Erstellung des Begehungs-Protokolls. Die finale Erstellung des Begehungs-Protokoll erfolgt durch den Auftraggeber welches dann an den Auftragnehmer übergeben wird.
Terminvereinbarungen mit Grundstückseigentümern/Anschlussnehmern für den späteren Bau erfolgen durch den Auftragnehmer.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2: Mitte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Abtsgmünd (im Folgenden „Auftraggeber“) plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken und vorhandener grauer NGA-Flecken entlang der Trassen zu den weißen Flecken ) und die Erschließung von Schulen.
Das Projekt wird nach der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einschließlich ergänzender Upgradeförderung gemäß Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sogenannten Weiße-Flecken-Förderprogramm (siehe unter https://gigabit-projekttraeger.de/wp-content/uploads/2021/12/211215_Hinweisblatt-zum-Upgrade-fuer-Zuwendungsempfaenger-im-sog.-Weisse-Flecken-Foerderprogramm.pdf) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitband-ausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ des Landes gefördert.
Im Zuge des Breitbandausbaus ist in der hier ausgeschriebenen Leistung die Errichtung eines Glasfasernetzes in der Gemeinde 73453 Abtsgmünd zur Versorgung der jeweiligen Gebäude vorgesehen.
Da sich der Auftraggeber für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitbandinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.
Über das Landratsamt Ostalbkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die NetCom BW GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt.
Die Gemeinde Abtsgmünd gehört zur Komm.Pakt.Net – Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, Ulm.
Für den Aufbau der Breitbandinfrastruktur sind u.a. Tiefbauarbeiten, Aufbau Verteil- und Schachtbauwerke und von PoP´s, die Verlegung von Mikrorohrverbänden und das Einblasen/Einziehen von Glasfaserkabeln, Mikro-leerrohren, Mikroleerrohrverbänden und Gf-Kabeln nebst Glasfasermontage erforderlich (z.T. auch in beste-hende Leerrohre – siehe hierzu unten Beschreibung Losaufteilung etc.).
Ziel dieser Baumaßnahme ist es, von teilweise neu zu errichtenden zentralen Punkten (PoP) die Glasfaser-Kabelverteiler (Gf-NVt) je PoP-Cluster anzubinden. Ausgehend von diesen einzelnen Gf-NVt erfolgt die Erschlie-ßung der Gebäude/ Objekte.
Die voraussichtlichen Planungsmengen sind für einen Anschluss von 100 Prozent der Gebäude vorgesehen. Die real anzuschließende Anzahl von Gebäuden hängt von der Zustimmung der Eigentümer ab. Zurzeit wird ange-nommen, dass ca. 80 Prozent der Kunden einen Anschlussvertrag abschließen.
Unabhängig von der Anzahl der real anzuschließenden Kunden, sind die Schutzrohrverbände und Kabelschutz-rohre in allen Straßen vollständig entsprechend den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausführungs-planungen herzustellen (Trassen- und Standortsicherung durch Auftraggeber). Dies betrifft auch die sogenann-ten „Vorstreckungen“ vom Abzweig aus dem Mikroleerrohrverband bis oder kurz hinter die Grundstücksgrenze bei Grundstückseigentümern/Anschlussnehmern, die zunächst keinen „Komplettanschluss“ wünschen.
Die Baumaßnahme gliedert sich in die VIER Gebiets-Lose
- Los 1: Abtsgmünd weiße Flecken
- Los 2: Mitte
- Los 3: Nordost
- Los 4: Nordwest
jeweils mit den Gewerken
- Tiefbau und Wiederherstellung der vorgefundenen Oberflächen
- Leerrohrverlegung (z.T. auch Mikrorohre in bestehende oder neue Kabelschutzrohre einbla-sen/einziehen)
- Kabelbau (z.T. auch Kabel in bestehende Leerrohre einblasen/einziehen)
- Erstellung Verteil- und Schachtbauwerke
- Aufbau PoP-Container inkl. Erdarbeiten, Fundament u. Erdung, passive optische Verteiltechnik, Unter-verteilung, Klima
- Aufbau PoP-MFG (komplett ausgestattet, jedoch ohne aktive Kommunikationstechnik)/Erweiterung be-stehende PoP-MFG mit passiver optischer Verteiltechnik
- Herstellung Hausanschlüsse inkl. Hausanschluss-Management (inkl. Hauseinführung)
- Vermessung und Dokumentation (Trasse, Rohranlage, Bauwerke etc.)
und EIN Fachlos über alle 4 Gebiete mit den Gewerken
- Glasfasermontage (spleißen, patchen, messen, dokumentieren, APL-Montage, Gf-Muffen-Montage etc.)
- Hausanschluss-Dokumentation
Alle Materialien sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beschaffen. Alle Materialien für die FTTB-Breitbandinfrastruktur müssen mindestens den Qualitätsstandards von Komm.Pakt.Net und den allgemein aner-kannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Materialbeschaffung umfasst auch die Lieferung sämtlichem zur Herstellung benötigtem Zubehör, sowie Bau- und Hilfsstoffe.
Zum Punkt „Hausanschluss-Management“ ist folgende Aufgabenteilung zwischen Auftragnehmer und Auftragge-ber vorgesehen:
Terminvereinbarungen mit Grundstückseigentümer/Anschlussnehmer für die Bautechnische Begehung erfolgt durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer nimmt an den Bautechnischen Begehungen teil und unterstützt bei der Erstellung des Begehungs-Protokolls. Die finale Erstellung des Begehungs-Protokoll erfolgt durch den Auftraggeber welches dann an den Auftragnehmer übergeben wird.
Terminvereinbarungen mit Grundstückseigentümern/Anschlussnehmern für den späteren Bau erfolgen durch den Auftragnehmer.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3: Nordost
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Abtsgmünd (im Folgenden „Auftraggeber“) plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken und vorhandener grauer NGA-Flecken entlang der Trassen zu den weißen Flecken ) und die Erschließung von Schulen.
Das Projekt wird nach der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einschließlich ergänzender Upgradeförderung gemäß Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sogenannten Weiße-Flecken-Förderprogramm (siehe unter https://gigabit-projekttraeger.de/wp-content/uploads/2021/12/211215_Hinweisblatt-zum-Upgrade-fuer-Zuwendungsempfaenger-im-sog.-Weisse-Flecken-Foerderprogramm.pdf) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitband-ausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ des Landes gefördert.
Im Zuge des Breitbandausbaus ist in der hier ausgeschriebenen Leistung die Errichtung eines Glasfasernetzes in der Gemeinde 73453 Abtsgmünd zur Versorgung der jeweiligen Gebäude vorgesehen.
Da sich der Auftraggeber für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitbandinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.
Über das Landratsamt Ostalbkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die NetCom BW GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt.
Die Gemeinde Abtsgmünd gehört zur Komm.Pakt.Net – Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, Ulm.
Für den Aufbau der Breitbandinfrastruktur sind u.a. Tiefbauarbeiten, Aufbau Verteil- und Schachtbauwerke und von PoP´s, die Verlegung von Mikrorohrverbänden und das Einblasen/Einziehen von Glasfaserkabeln, Mikro-leerrohren, Mikroleerrohrverbänden und Gf-Kabeln nebst Glasfasermontage erforderlich (z.T. auch in beste-hende Leerrohre – siehe hierzu unten Beschreibung Losaufteilung etc.).
Ziel dieser Baumaßnahme ist es, von teilweise neu zu errichtenden zentralen Punkten (PoP) die Glasfaser-Kabelverteiler (Gf-NVt) je PoP-Cluster anzubinden. Ausgehend von diesen einzelnen Gf-NVt erfolgt die Erschlie-ßung der Gebäude/ Objekte.
Die voraussichtlichen Planungsmengen sind für einen Anschluss von 100 Prozent der Gebäude vorgesehen. Die real anzuschließende Anzahl von Gebäuden hängt von der Zustimmung der Eigentümer ab. Zurzeit wird ange-nommen, dass ca. 80 Prozent der Kunden einen Anschlussvertrag abschließen.
Unabhängig von der Anzahl der real anzuschließenden Kunden, sind die Schutzrohrverbände und Kabelschutz-rohre in allen Straßen vollständig entsprechend den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausführungs-planungen herzustellen (Trassen- und Standortsicherung durch Auftraggeber). Dies betrifft auch die sogenann-ten „Vorstreckungen“ vom Abzweig aus dem Mikroleerrohrverband bis oder kurz hinter die Grundstücksgrenze bei Grundstückseigentümern/Anschlussnehmern, die zunächst keinen „Komplettanschluss“ wünschen.
Die Baumaßnahme gliedert sich in die VIER Gebiets-Lose
- Los 1: Abtsgmünd weiße Flecken
- Los 2: Mitte
- Los 3: Nordost
- Los 4: Nordwest
jeweils mit den Gewerken
- Tiefbau und Wiederherstellung der vorgefundenen Oberflächen
- Leerrohrverlegung (z.T. auch Mikrorohre in bestehende oder neue Kabelschutzrohre einbla-sen/einziehen)
- Kabelbau (z.T. auch Kabel in bestehende Leerrohre einblasen/einziehen)
- Erstellung Verteil- und Schachtbauwerke
- Aufbau PoP-Container inkl. Erdarbeiten, Fundament u. Erdung, passive optische Verteiltechnik, Unter-verteilung, Klima
- Aufbau PoP-MFG (komplett ausgestattet, jedoch ohne aktive Kommunikationstechnik)/Erweiterung be-stehende PoP-MFG mit passiver optischer Verteiltechnik
- Herstellung Hausanschlüsse inkl. Hausanschluss-Management (inkl. Hauseinführung)
- Vermessung und Dokumentation (Trasse, Rohranlage, Bauwerke etc.)
und EIN Fachlos über alle 4 Gebiete mit den Gewerken
- Glasfasermontage (spleißen, patchen, messen, dokumentieren, APL-Montage, Gf-Muffen-Montage etc.)
- Hausanschluss-Dokumentation
Alle Materialien sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beschaffen. Alle Materialien für die FTTB-Breitbandinfrastruktur müssen mindestens den Qualitätsstandards von Komm.Pakt.Net und den allgemein aner-kannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Materialbeschaffung umfasst auch die Lieferung sämtlichem zur Herstellung benötigtem Zubehör, sowie Bau- und Hilfsstoffe.
Zum Punkt „Hausanschluss-Management“ ist folgende Aufgabenteilung zwischen Auftragnehmer und Auftragge-ber vorgesehen:
Terminvereinbarungen mit Grundstückseigentümer/Anschlussnehmer für die Bautechnische Begehung erfolgt durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer nimmt an den Bautechnischen Begehungen teil und unterstützt bei der Erstellung des Begehungs-Protokolls. Die finale Erstellung des Begehungs-Protokoll erfolgt durch den Auftraggeber welches dann an den Auftragnehmer übergeben wird.
Terminvereinbarungen mit Grundstückseigentümern/Anschlussnehmern für den späteren Bau erfolgen durch den Auftragnehmer.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 4: Nordwest
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Abtsgmünd (im Folgenden „Auftraggeber“) plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken und vorhandener grauer NGA-Flecken entlang der Trassen zu den weißen Flecken ) und die Erschließung von Schulen.
Das Projekt wird nach der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einschließlich ergänzender Upgradeförderung gemäß Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sogenannten Weiße-Flecken-Förderprogramm (siehe unter https://gigabit-projekttraeger.de/wp-content/uploads/2021/12/211215_Hinweisblatt-zum-Upgrade-fuer-Zuwendungsempfaenger-im-sog.-Weisse-Flecken-Foerderprogramm.pdf) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitband-ausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ des Landes gefördert.
Im Zuge des Breitbandausbaus ist in der hier ausgeschriebenen Leistung die Errichtung eines Glasfasernetzes in der Gemeinde 73453 Abtsgmünd zur Versorgung der jeweiligen Gebäude vorgesehen.
Da sich der Auftraggeber für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitbandinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.
Über das Landratsamt Ostalbkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die NetCom BW GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt.
Die Gemeinde Abtsgmünd gehört zur Komm.Pakt.Net – Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, Ulm.
Für den Aufbau der Breitbandinfrastruktur sind u.a. Tiefbauarbeiten, Aufbau Verteil- und Schachtbauwerke und von PoP´s, die Verlegung von Mikrorohrverbänden und das Einblasen/Einziehen von Glasfaserkabeln, Mikro-leerrohren, Mikroleerrohrverbänden und Gf-Kabeln nebst Glasfasermontage erforderlich (z.T. auch in beste-hende Leerrohre – siehe hierzu unten Beschreibung Losaufteilung etc.).
Ziel dieser Baumaßnahme ist es, von teilweise neu zu errichtenden zentralen Punkten (PoP) die Glasfaser-Kabelverteiler (Gf-NVt) je PoP-Cluster anzubinden. Ausgehend von diesen einzelnen Gf-NVt erfolgt die Erschlie-ßung der Gebäude/ Objekte.
Die voraussichtlichen Planungsmengen sind für einen Anschluss von 100 Prozent der Gebäude vorgesehen. Die real anzuschließende Anzahl von Gebäuden hängt von der Zustimmung der Eigentümer ab. Zurzeit wird ange-nommen, dass ca. 80 Prozent der Kunden einen Anschlussvertrag abschließen.
Unabhängig von der Anzahl der real anzuschließenden Kunden, sind die Schutzrohrverbände und Kabelschutz-rohre in allen Straßen vollständig entsprechend den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausführungs-planungen herzustellen (Trassen- und Standortsicherung durch Auftraggeber). Dies betrifft auch die sogenann-ten „Vorstreckungen“ vom Abzweig aus dem Mikroleerrohrverband bis oder kurz hinter die Grundstücksgrenze bei Grundstückseigentümern/Anschlussnehmern, die zunächst keinen „Komplettanschluss“ wünschen.
Die Baumaßnahme gliedert sich in die VIER Gebiets-Lose
- Los 1: Abtsgmünd weiße Flecken
- Los 2: Mitte
- Los 3: Nordost
- Los 4: Nordwest
jeweils mit den Gewerken
- Tiefbau und Wiederherstellung der vorgefundenen Oberflächen
- Leerrohrverlegung (z.T. auch Mikrorohre in bestehende oder neue Kabelschutzrohre einbla-sen/einziehen)
- Kabelbau (z.T. auch Kabel in bestehende Leerrohre einblasen/einziehen)
- Erstellung Verteil- und Schachtbauwerke
- Aufbau PoP-Container inkl. Erdarbeiten, Fundament u. Erdung, passive optische Verteiltechnik, Unter-verteilung, Klima
- Aufbau PoP-MFG (komplett ausgestattet, jedoch ohne aktive Kommunikationstechnik)/Erweiterung be-stehende PoP-MFG mit passiver optischer Verteiltechnik
- Herstellung Hausanschlüsse inkl. Hausanschluss-Management (inkl. Hauseinführung)
- Vermessung und Dokumentation (Trasse, Rohranlage, Bauwerke etc.)
und EIN Fachlos über alle 4 Gebiete mit den Gewerken
- Glasfasermontage (spleißen, patchen, messen, dokumentieren, APL-Montage, Gf-Muffen-Montage etc.)
- Hausanschluss-Dokumentation
Alle Materialien sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beschaffen. Alle Materialien für die FTTB-Breitbandinfrastruktur müssen mindestens den Qualitätsstandards von Komm.Pakt.Net und den allgemein aner-kannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Materialbeschaffung umfasst auch die Lieferung sämtlichem zur Herstellung benötigtem Zubehör, sowie Bau- und Hilfsstoffe.
Zum Punkt „Hausanschluss-Management“ ist folgende Aufgabenteilung zwischen Auftragnehmer und Auftragge-ber vorgesehen:
Terminvereinbarungen mit Grundstückseigentümer/Anschlussnehmer für die Bautechnische Begehung erfolgt durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer nimmt an den Bautechnischen Begehungen teil und unterstützt bei der Erstellung des Begehungs-Protokolls. Die finale Erstellung des Begehungs-Protokoll erfolgt durch den Auftraggeber welches dann an den Auftragnehmer übergeben wird.
Terminvereinbarungen mit Grundstückseigentümern/Anschlussnehmern für den späteren Bau erfolgen durch den Auftragnehmer.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Eigenerkärung zur Eignung KEV 179
- Angabe über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Eigenerkärung zur Eignung KEV 179
- Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gemäß Eigenerkärung zur Eignung KEV 179
Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit von Referenzen haben diese mindestens folgende Anforderungen (je Referenz) im Tiefbau zu erfüllen:
- Trassenlänge: 2,00 km
- Anzahl Hausanschlüsse: 40
- Baukostenvolumen: 1 Mio. Euro
.
- Liste über aktuelle personelle Besetzung gemäß KEV 179
- Beschreibung der technischen Ausrüstung gemäß KEV 179
- Bescheinigung einer unabhängigen Qualitätsstelle gemäß KEV 179
- Eigenerklärung Sanktionsverordnung
- Angabe über die Anzahl der Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gemäß Eigenerklärung zur Eignung KEV 179
Für die Begründung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit ist eine Mitarbeiterstärke von mindes-tens 30 Mitarbeitern erforderlich. Davon müssen 5 Mitarbeiter über entsprechende Qualifikation zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen, insbesondere im Bereich Tiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.