Fahrleitungsbau Gleiswechsel Linie 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 105-22-EK7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrleitungsbau Gleiswechsel Linie 5
Eine von der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH durchgeführte Studie bezüglich einer Optimierung der vorhandenen Fahrbeziehungen hat ergeben, dass auf der Linie 5 verschiedene Gleiswechsel notwendig oder zu ergänzen sind. Mit dieser Ausschreibung werden die Gründungs- und Maststellarbeiten sowie die
Fahrleitungsarbeiten beschrieben, um einen Teilabschnitt im Streckennetz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH den neu geforderten Fahrbeziehungen anzupassen.
Mannheim
Eine vom Auftraggeber durchgeführte Studie bezüglich einer Optimierung der
vorhandenen Fahrbeziehungen hat ergeben, dass auf der Linie 5 verschiedene Gleiswechsel notwendig oder
zu ergänzen sind. Mit diesem Leistungsverzeichnis werden die Gründungs- und Maststellarbeiten sowie die
Fahrleitungsarbeiten beschrieben, um einen Teilabschnitt im Streckennetz der Rhein-Neckar-Verkehr
GmbH den neu geforderten Fahrbeziehungen anzupassen.
Die Baustellen befinden sich auf der Strecke zwischen Mannheim und Heidelberg. Die neuen Gleiswechsel
sind räumlich getrennt und können nicht zeitgleich hergestellt werden. Auf diesem Streckenabschnitt ist
geplant drei neu geplante Gleiswechsel mit einer Kettenwerksfahrleitung auszustatten.
Hauptmassen sind:
- 16 Fahrleitungsmaste liefern und aufstellen und 16 Fundamente herstellen
- 22 Ausleger (zum Teil 2-Gleisausleger)
- 500m Tragseil
- 500m Fahrdraht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrleitungsbau Gleiswechsel Linie 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30851
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.