Einmalbeschaffung Sitzungsstühle für das neu sanierte Dortmunder Rathaus Referenznummer der Bekanntmachung: L424/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einmalbeschaffung Sitzungsstühle für das neu sanierte Dortmunder Rathaus
Einmalbeschaffung von Sitzungsstühlen für das neu sanierte Dortmunder Rathaus gemäß Leistungsbeschreibung.
Kurze Beschreibung des Verfahrens:
Anhand der im Leistungsverzeichnis definierten Mindestanforderungen können sie sich mit einem bis mehreren Stuhlmodellen auf die ausgeschriebene Leistung bewerben. Eine Bepreisung der Stühle ist im ersten Schritt nicht erforderlich. Neben den im Leistungsverzeichnis festgelegten Mindestanforderungen, gilt als Orientierungshilfe ein Nettowert pro Stuhl von ca. 2.500,00 Euro, der nicht überschritten werden darf.
Nachdem Sie sich auf die Leistung beworben haben, erfolgt die formale Prüfung des Stuhlmodells auf Basis des Leistungsverzeichnisses. Anhand der eingereichten Produktdatenblätter wird geprüft, ob die im Leistungsverzeichnis definierten Mindestanforderungen erfüllt sind. Darüber hinaus müssen die Mindestanforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien sowie Unternehmens- und Herstellerzertifizierungen aus dem Teilnahmebogen nachgewiesen werden.
Die Bemusterung der betreffenden Stuhlmodelle erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Vertreter*innen des Rates und der Verwaltung der Stadt Dortmund und wird anhand der nachfolgenden Qualitätskriterien mit bewertet:
- Bedienbarkeit des Stuhls (15 %)
- Verarbeitungsqualität (15 %)
- Belastungsfähigkeit und Stabilität des Stuhls (15 %)
- Funktionalität, Sitzkomfort (25 %)
- Subjektiver optischer Eindruck bzw. Design (30 %)
Die Erfüllung der Qualitätskriterien wird mit Punkten und durch die Vertreter*innen des Rates und der Verwaltung der Stadt Dortmund bewertet. Die Bewertung erfolgt anonymisiert.
Auf Basis der durchgeführten Bewertung wird für alle bemusterten Stühle eine Rangfolge ermittelt.
Nach Auswertung der Bemusterung wird ein Preiswettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens unter allen geeigneten Firmen durchgeführt.
Hierbei wird ausschließlich ein Angebot für das Stuhlmodell angefordert, welches im Teilnahmewettbewerb die höchste Punktzahl im Rahmen der Qualitätsbewertung erzielt hat. Der Wettbewerb erfolgt entsprechend produktscharf.
Einziges Wertungskriterium ist zu 100% der günstigste Angebotspreis.
Bei Preisgleichheit zweier Bieter entscheidet das Los. Die Auslosung wird von mindestens zwei Vertretern einer neutralen Stelle des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter sind nicht zugelassen.
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund
Einmalbeschaffung von Sitzungsstühlen für das neu sanierte Dortmunder Rathaus gemäß Leistungsbeschreibung.
Kurze Beschreibung des Verfahrens:
Anhand der im Leistungsverzeichnis definierten Mindestanforderungen können sie sich mit einem bis mehreren Stuhlmodellen auf die ausgeschriebene Leistung bewerben. Eine Bepreisung der Stühle ist im ersten Schritt nicht erforderlich. Neben den im Leistungsverzeichnis festgelegten Mindestanforderungen, gilt als Orientierungshilfe ein Nettowert pro Stuhl von ca. 2.500,00 Euro, der nicht überschritten werden darf.
Nachdem Sie sich auf die Leistung beworben haben, erfolgt die formale Prüfung des Stuhlmodells auf Basis des Leistungsverzeichnisses. Anhand der eingereichten Produktdatenblätter wird geprüft, ob die im Leistungsverzeichnis definierten Mindestanforderungen erfüllt sind. Darüber hinaus müssen die Mindestanforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien sowie Unternehmens- und Herstellerzertifizierungen aus dem Teilnahmebogen nachgewiesen werden.
Die Bemusterung der betreffenden Stuhlmodelle erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Vertreter*innen des Rates und der Verwaltung der Stadt Dortmund und wird anhand der nachfolgenden Qualitätskriterien mit bewertet:
- Bedienbarkeit des Stuhls (15 %)
- Verarbeitungsqualität (15 %)
- Belastungsfähigkeit und Stabilität des Stuhls (15 %)
- Funktionalität, Sitzkomfort (25 %)
- Subjektiver optischer Eindruck bzw. Design (30 %)
Die Erfüllung der Qualitätskriterien wird mit Punkten und durch die Vertreter*innen des Rates und der Verwaltung der Stadt Dortmund bewertet. Die Bewertung erfolgt anonymisiert.
Auf Basis der durchgeführten Bewertung wird für alle bemusterten Stühle eine Rangfolge ermittelt.
Nach Auswertung der Bemusterung wird ein Preiswettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens unter allen geeigneten Firmen durchgeführt.
Hierbei wird ausschließlich ein Angebot für das Stuhlmodell angefordert, welches im Teilnahmewettbewerb die höchste Punktzahl im Rahmen der Qualitätsbewertung erzielt hat. Der Wettbewerb erfolgt entsprechend produktscharf.
Einziges Wertungskriterium ist zu 100% der günstigste Angebotspreis.
Bei Preisgleichheit zweier Bieter entscheidet das Los. Die Auslosung wird von mindestens zwei Vertretern einer neutralen Stelle des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter sind nicht zugelassen.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der in der Aufforderung benannten Leistungsart bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
Die Nachweise können, sofern die geforderten Unterlagen aus berechtigtem Grund nicht beigebracht werden können, auch durch andere vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen erbracht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse).
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe Werts, der Liefer- bzw. Erbringungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Eine Marktteilnahme von weniger als drei Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aktenzeichen: L424/22
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen" Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR12.2.2006 -Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftraggeber wird bei Auftragssummen ab 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweiseunaufgefordert einzureichen.
Bietergemeinschaften:
- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften
- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingenderforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDBG8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]