Lagergestelle für BROKK Anbaugeräte mit Verlängerungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000433
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lagergestelle für BROKK Anbaugeräte mit Verlängerungen
Lieferung von Lagergestellen, Schulung sowie Wartungsservice
Lieferung von Anbaugeräten mit Verlängerung (Lagergestelle) für den BROKK 800
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lagergestelle für BROKK Anbaugeräte mit Verlängerungen
Ort: Friedenweiler
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79877
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brokk.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der
Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).