Verwertung von Metallen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6248
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Metallen
Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Metallen (AVV 20 01 40) für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2024 einschließlich der Gestellung von Abrollcontainern.
Bielefeld
Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Metallen (AVV 20 01 40) für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2024 einschließlich der Gestellung von Abrollcontainern.
Der Auftragnehmer hat innerhalb der Stadtgrenzen Bielefelds einen genehmigten, befestigten und eingezäunten Ablade-/ Umschlagplatz incl. einer zum Verwiegen von LKWs geeigneten, geeichten Waage zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 31 UVgO formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Aufforderung sind vor Vertragsabschluss weitere Nachweise beizubringen, die nicht älter als 6 Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind (wie z. B. gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister);
Ab Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung und
eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 3 Mio. Euro (für die Dauer der Vertragslaufzeit und darüber hinaus weitere 3 Monate).
Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, welche durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen.
Eigenerklärung, dass sämtliche Verpflichtungen auch für mögliche Nachunternehmer gelten und auf besondere Aufforderung vor Zuschlagserteilung Name und Anschrift der Nachunternehmer genannt und die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
Name und Anschrift des vorgesehenen Ablade- / Umschlagplatzes innerhalb des Stadtgebietes Bielefelds. Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht bzw. BlmSchG oder abfallrechtliche Genehmigung für den genannten Ablade- / Umschlagplatz zum Lagern von Abfällen, welche/r mindestens den Abfallschlüssel AVV 20 01 40 enthält. Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen EfB-Zertifikats gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung zum Lagern und Transportieren von Abfällen, das mind. den Abfallschlüssel AVV 20 01 40 enthält.
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen. Angaben über die im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9WL9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind