FE 02.0461/2022/MRB - Ladeinfrastruktur Elektromobilität - Auswirkungen auf den Entwurf von Rastanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 02.0461/2022/MRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0461/2022/MRB - Ladeinfrastruktur Elektromobilität - Auswirkungen auf den Entwurf von Rastanlagen
FE 02.0461/2022/MRB - "Ladeinfrastruktur Elektromobilität - Auswirkungen auf den Entwurf von Rastanlagen"
Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
Das Aufkommen von Pkw und Lkw mit elektrischen Antrieben wird sich zukünftig weiter erhöhen. Daher ist es notwendig, die Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw auf bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen (vereinfacht: Rastanlagen) auszubauen und neue Lademöglichkeiten zu schaffen.
Es soll untersucht werden, welche Anpassungsnotwendigkeiten und Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Planung und des Entwurfs von Rastanlagen notwendig sind, um eine zukunftsorientierte und nachfragerechte Ladeinfrastruktur auf Rastanlagen bereitstellen zu können. Bei der Ladeinfrastruktur sind sowohl etablierte Techniken wie kabelgebundenes Laden als auch in Entwicklung befindliche Techniken wie induktives Laden einzubeziehen.
Ausgangspunkt für die Nachfrageermittlung ist die zu erwartende Entwicklung der Elektromobilität und der erforderlichen Ladetechnik, die in Szenarien dargestellt werden sollen. Anhand der Nachfrageermittlung ist die benötigte elektrische Energie und Leistung für die Rastanlage abzuleiten und Anschlussmöglichkeiten an das Energienetz hinsichtlich Realisierbarkeit und Kosten zu bewerten. Die sich hieraus ergebenen Kapazitätsgrenzen sind bei dem Entwurf der Ladeeinrichtungen auf den Rastanlagen zu berücksichtigen. Dabei ist auch die Nutzung konventioneller Tankstellenbereiche mit einzubeziehen und sich hier ergebende Umnutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sollen dargestellt werden. Zusammenfassend sollen auch die Auswirkungen hinsichtlich der Anzahl an Abstellmöglichkeiten für herkömmlich betriebene Fahrzeuge aufgezeigt werden.
Ziel ist es, unter Berücksichtigung planerischer, entwurfstechnischer und verkehrsrechtlicher Rahmenbedingungen möglichst nachfragegerechte Empfehlungen für geeignete Ladestandorte auf Rastanlagen zu ermitteln. Auf dieser Basis soll der Anpassungsbedarf der Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (ERS) abgeleitet und konkrete Anpassungsvorschläge erarbeitet werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Kenntnisse und Erfahrung im Entwurf von Rastanlagen an BAB,
nachzuweisen durch mind. 1 Projekt in den letzten 5 Jahren (Referenzblatt 1).
2) Kenntnisse in der Elektrotechnik und Dimensionierung von Energieanschlüssen möglichst mit Erfahrungen hinsichtlich der Planung von Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. nachzuweisen durch mind. 1 Projekt in den letzten 5 Jahren (Referenzblatt 2).
3) Vorhandensein von Fachpersonal zur Projektdurchführung,
nachzuweisen durch Eigenerklärung über Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung der Projektleitung und der Hauptbearbeitung (Eigenerklärung 1).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktions¬tatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt „Eigenerklärung_EU_Art_5k VO-2022-576“, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.