Rahmenvertrag Aufforstung von Wäkdern (Pflanzung) Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-RV-P
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvr.ruhr
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Aufforstung von Wäkdern (Pflanzung)
Rahmenvertrag über Pflanzdienstleistungen zur Aufforstung von Waldfläschen für die folgenden vom Auftraggeber bewirtschafteten Waldgebiete:
Mitte (Los 1)
Süd (Los 2)
Ost (Los 3)
Kirchheller Heide (Los 4)
Westliche Haard (Los 5)
Östliche Haard (Los 6)
Ufter Mark (Los 7)
Hohe Mark (Los 8)
West (Los 9)
Der jährliche Durchschnittsbedarf der letzten Jahre verteilt über alle Lose beträgt ausgehend vom Bedarf der letzten drei Jahre 76.992 Pflanzungen.
FBB Mitte
Rahmenvertrag über Pflanzdienstleistungen (Aufforstung) für im vorbezeichneten Gebietslos liegende Waldflächen.
Diese Rahmenvereinbarung gilt für sämtliche Einzelaufträge, die aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben vergeben werden.
Der zuständige Forstbetriebsbezirk ("FBB") legt im Zusammenhang mit der Aus-schreibung der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben zu vergebenden Einzelaufträge jeweils das auf der jeweiligen Kulturfläche zu ver-wendende Pflanzverfahren (Lochpflanzung mit Hohlspaten, Neheimer Verfahren, Göttinger Fahrradlenker, Containerpflanzung, Pflanzhause, Hohlbohrer, motorge-triebener Erdbohrer) fest. Die Festlegung wird regelmäßig mit dem Zusatz "oder gleichwertig" erfolgen; will der Auftraggeber ein anderes als das im Leistungs-verzeichnis zum jeweiligen Einzelauftrag genannte Pflanzverfahren verwenden, muss er dessen Gleichwertigkeit belegen.
Neben reinen Pflanzungsleistungen können die Leistungsverzeichnisse zu den jeweiligen Einzelaufträgen auch weitere Leistungen wie den Bau von Horden- und Drahtgattern, Wildlingswerbung, Markierung von Pflanzen bzw. Pflanzreihen mit Robinienstäben und Anbringen von Einzelschutz (Wuchshülle, Wuchsgitter, Fegeschutz) enthalten, wobei der Auftraggeber im Regelfall das Material stellen wird.
Die Pflanzenbeschaffung ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages.
Der Vertrag verlängert sich sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn er vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit ist auf vier Jahre begrenzt. Nach Ablauf einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
FBB Süd
Rahmenvertrag über Pflanzdienstleistungen (Aufforstung) für im vorbezeichneten Gebietslos liegende Waldflächen.
Diese Rahmenvereinbarung gilt für sämtliche Einzelaufträge, die aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben vergeben werden.
Der zuständige Forstbetriebsbezirk ("FBB") legt im Zusammenhang mit der Aus-schreibung der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben zu vergebenden Einzelaufträge jeweils das auf der jeweiligen Kulturfläche zu ver-wendende Pflanzverfahren (Lochpflanzung mit Hohlspaten, Neheimer Verfahren, Göttinger Fahrradlenker, Containerpflanzung, Pflanzhause, Hohlbohrer, motorge-triebener Erdbohrer) fest. Die Festlegung wird regelmäßig mit dem Zusatz "oder gleichwertig" erfolgen; will der Auftraggeber ein anderes als das im Leistungs-verzeichnis zum jeweiligen Einzelauftrag genannte Pflanzverfahren verwenden, muss er dessen Gleichwertigkeit belegen.
Neben reinen Pflanzungsleistungen können die Leistungsverzeichnisse zu den jeweiligen Einzelaufträgen auch weitere Leistungen wie den Bau von Horden- und Drahtgattern, Wildlingswerbung, Markierung von Pflanzen bzw. Pflanzreihen mit Robinienstäben und Anbringen von Einzelschutz (Wuchshülle, Wuchsgitter, Fegeschutz) enthalten, wobei der Auftraggeber im Regelfall das Material stellen wird.
Die Pflanzenbeschaffung ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn er vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit ist auf vier Jahre begrenzt. Nach Ablauf einer Ge-samtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
FBB Ost
Rahmenvertrag über Pflanzdienstleistungen (Aufforstung) für im vorbezeichneten Gebietslos liegende Waldflächen.
Diese Rahmenvereinbarung gilt für sämtliche Einzelaufträge, die aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben vergeben werden.
Der zuständige Forstbetriebsbezirk ("FBB") legt im Zusammenhang mit der Aus-schreibung der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben zu vergebenden Einzelaufträge jeweils das auf der jeweiligen Kulturfläche zu ver-wendende Pflanzverfahren (Lochpflanzung mit Hohlspaten, Neheimer Verfahren, Göttinger Fahrradlenker, Containerpflanzung, Pflanzhause, Hohlbohrer, motorge-triebener Erdbohrer) fest. Die Festlegung wird regelmäßig mit dem Zusatz "oder gleichwertig" erfolgen; will der Auftraggeber ein anderes als das im Leistungs-verzeichnis zum jeweiligen Einzelauftrag genannte Pflanzverfahren verwenden, muss er dessen Gleichwertigkeit belegen.
Neben reinen Pflanzungsleistungen können die Leistungsverzeichnisse zu den jeweiligen Einzelaufträgen auch weitere Leistungen wie den Bau von Horden- und Drahtgattern, Wildlingswerbung, Markierung von Pflanzen bzw. Pflanzreihen mit Robinienstäben und Anbringen von Einzelschutz (Wuchshülle, Wuchsgitter, Fegeschutz) enthalten, wobei der Auftraggeber im Regelfall das Material stellen wird.
Die Pflanzenbeschaffung ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages.
Der Vertrag verlängert sich sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn er vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit ist auf vier Jahre begrenzt. Nach Ablauf einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
FBB Kirchheller Heide
Rahmenvertrag über Pflanzdienstleistungen (Aufforstung) für im vorbezeichneten Gebietslos liegende Waldflächen.
Diese Rahmenvereinbarung gilt für sämtliche Einzelaufträge, die aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben vergeben werden.
Der zuständige Forstbetriebsbezirk ("FBB") legt im Zusammenhang mit der Aus-schreibung der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben zu vergebenden Einzelaufträge jeweils das auf der jeweiligen Kulturfläche zu ver-wendende Pflanzverfahren (Lochpflanzung mit Hohlspaten, Neheimer Verfahren, Göttinger Fahrradlenker, Containerpflanzung, Pflanzhause, Hohlbohrer, motorgetriebener Erdbohrer) fest. Die Festlegung wird regelmäßig mit dem Zusatz "oder gleichwertig" erfolgen; will der Auftraggeber ein anderes als das im Leistungs-verzeichnis zum jeweiligen Einzelauftrag genannte Pflanzverfahren verwenden, muss er dessen Gleichwertigkeit belegen.
Neben reinen Pflanzungsleistungen können die Leistungsverzeichnisse zu den jeweiligen Einzelaufträgen auch weitere Leistungen wie den Bau von Horden- und Drahtgattern, Wildlingswerbung, Markierung von Pflanzen bzw. Pflanzreihen mit Robinienstäben und Anbringen von Einzelschutz (Wuchshülle, Wuchsgitter, Fegeschutz) enthalten, wobei der Auftraggeber im Regelfall das Material stellen wird.
Die Pflanzenbeschaffung ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages.
Der Vertrag verlängert sich sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn er vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit ist auf vier Jahre begrenzt. Nach Ablauf einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
FBB Westliche Haardt
Rahmenvertrag über Pflanzdienstleistungen (Aufforstung) für im vorbezeichneten Gebietslos liegende Waldflächen.
Diese Rahmenvereinbarung gilt für sämtliche Einzelaufträge, die aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben vergeben werden.
Der zuständige Forstbetriebsbezirk ("FBB") legt im Zusammenhang mit der Aus-schreibung der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben zu vergebenden Einzelaufträge jeweils das auf der jeweiligen Kulturfläche zu ver-wendende Pflanzverfahren (Lochpflanzung mit Hohlspaten, Neheimer Verfahren, Göttinger Fahrradlenker, Containerpflanzung, Pflanzhause, Hohlbohrer, motorgetriebener Erdbohrer) fest. Die Festlegung wird regelmäßig mit dem Zusatz "oder gleichwertig" erfolgen; will der Auftraggeber ein anderes als das im Leistungs-verzeichnis zum jeweiligen Einzelauftrag genannte Pflanzverfahren verwenden, muss er dessen Gleichwertigkeit belegen.
Neben reinen Pflanzungsleistungen können die Leistungsverzeichnisse zu den jeweiligen Einzelaufträgen auch weitere Leistungen wie den Bau von Horden- und Drahtgattern, Wildlingswerbung, Markierung von Pflanzen bzw. Pflanzreihen mit Robinienstäben und Anbringen von Einzelschutz (Wuchshülle, Wuchsgitter, Fegeschutz) enthalten, wobei der Auftraggeber im Regelfall das Material stellen wird.
Die Pflanzenbeschaffung ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn er vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit ist auf vier Jahre begrenzt. Nach Ablauf einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
FBB Östliche Haardt
Rahmenvertrag über Pflanzdienstleistungen (Aufforstung) für im vorbezeichneten Gebietslos liegende Waldflächen.
Diese Rahmenvereinbarung gilt für sämtliche Einzelaufträge, die aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben vergeben werden.
Der zuständige Forstbetriebsbezirk ("FBB") legt im Zusammenhang mit der Aus-schreibung der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben zu vergebenden Einzelaufträge jeweils das auf der jeweiligen Kulturfläche zu ver-wendende Pflanzverfahren (Lochpflanzung mit Hohlspaten, Neheimer Verfahren, Göttinger Fahrradlenker, Containerpflanzung, Pflanzhause, Hohlbohrer, motorgetriebener Erdbohrer) fest. Die Festlegung wird regelmäßig mit dem Zusatz "oder gleichwertig" erfolgen; will der Auftraggeber ein anderes als das im Leistungs-verzeichnis zum jeweiligen Einzelauftrag genannte Pflanzverfahren verwenden, muss er dessen Gleichwertigkeit belegen.
Neben reinen Pflanzungsleistungen können die Leistungsverzeichnisse zu den jeweiligen Einzelaufträgen auch weitere Leistungen wie den Bau von Horden- und Drahtgattern, Wildlingswerbung, Markierung von Pflanzen bzw. Pflanzreihen mit Robinienstäben und Anbringen von Einzelschutz (Wuchshülle, Wuchsgitter, Fegeschutz) enthalten, wobei der Auftraggeber im Regelfall das Material stellen wird.
Die Pflanzenbeschaffung ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn er vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit ist auf vier Jahre begrenzt. Nach Ablauf einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
FBB Üfter Mark
Rahmenvertrag über Pflanzdienstleistungen (Aufforstung) für im vorbezeichneten Gebietslos liegende Waldflächen.
Diese Rahmenvereinbarung gilt für sämtliche Einzelaufträge, die aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben vergeben werden.
Der zuständige Forstbetriebsbezirk ("FBB") legt im Zusammenhang mit der Aus-schreibung der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben zu vergebenden Einzelaufträge jeweils das auf der jeweiligen Kulturfläche zu ver-wendende Pflanzverfahren (Lochpflanzung mit Hohlspaten, Neheimer Verfahren, Göttinger Fahrradlenker, Containerpflanzung, Pflanzhause, Hohlbohrer, motorgetriebener Erdbohrer) fest. Die Festlegung wird regelmäßig mit dem Zusatz "oder gleichwertig" erfolgen; will der Auftraggeber ein anderes als das im Leistungs-verzeichnis zum jeweiligen Einzelauftrag genannte Pflanzverfahren verwenden, muss er dessen Gleichwertigkeit belegen.
Neben reinen Pflanzungsleistungen können die Leistungsverzeichnisse zu den jeweiligen Einzelaufträgen auch weitere Leistungen wie den Bau von Horden- und Drahtgattern, Wildlingswerbung, Markierung von Pflanzen bzw. Pflanzreihen mit Robinienstäben und Anbringen von Einzelschutz (Wuchshülle, Wuchsgitter, Fegeschutz) enthalten, wobei der Auftraggeber im Regelfall das Material stellen wird.
Die Pflanzenbeschaffung ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn er vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit ist auf vier Jahre begrenzt. Nach Ablauf einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
FBB Hohe Mark
Rahmenvertrag über Pflanzdienstleistungen (Aufforstung) für im vorbezeichneten Gebietslos liegende Waldflächen.
Diese Rahmenvereinbarung gilt für sämtliche Einzelaufträge, die aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben vergeben werden.
Der zuständige Forstbetriebsbezirk ("FBB") legt im Zusammenhang mit der Aus-schreibung der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben zu vergebenden Einzelaufträge jeweils das auf der jeweiligen Kulturfläche zu ver-wendende Pflanzverfahren (Lochpflanzung mit Hohlspaten, Neheimer Verfahren, Göttinger Fahrradlenker, Containerpflanzung, Pflanzhause, Hohlbohrer, motorgetriebener Erdbohrer) fest. Die Festlegung wird regelmäßig mit dem Zusatz "oder gleichwertig" erfolgen; will der Auftraggeber ein anderes als das im Leistungs-verzeichnis zum jeweiligen Einzelauftrag genannte Pflanzverfahren verwenden, muss er dessen Gleichwertigkeit belegen.
Neben reinen Pflanzungsleistungen können die Leistungsverzeichnisse zu den jeweiligen Einzelaufträgen auch weitere Leistungen wie den Bau von Horden- und Drahtgattern, Wildlingswerbung, Markierung von Pflanzen bzw. Pflanzreihen mit Robinienstäben und Anbringen von Einzelschutz (Wuchshülle, Wuchsgitter, Fegeschutz) enthalten, wobei der Auftraggeber im Regelfall das Material stellen wird.
Die Pflanzenbeschaffung ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn er vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit ist auf vier Jahre begrenzt. Nach Ablauf einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
FBB West
Rahmenvertrag über Pflanzdienstleistungen (Aufforstung) für im vorbezeichneten Gebietslos liegende Waldflächen.
Diese Rahmenvereinbarung gilt für sämtliche Einzelaufträge, die aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben vergeben werden.
Der zuständige Forstbetriebsbezirk ("FBB") legt im Zusammenhang mit der Aus-schreibung der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung in Miniwettbewerben zu vergebenden Einzelaufträge jeweils das auf der jeweiligen Kulturfläche zu ver-wendende Pflanzverfahren (Lochpflanzung mit Hohlspaten, Neheimer Verfahren, Göttinger Fahrradlenker, Containerpflanzung, Pflanzhause, Hohlbohrer, motorgetriebener Erdbohrer) fest. Die Festlegung wird regelmäßig mit dem Zusatz "oder gleichwertig" erfolgen; will der Auftraggeber ein anderes als das im Leistungs-verzeichnis zum jeweiligen Einzelauftrag genannte Pflanzverfahren verwenden, muss er dessen Gleichwertigkeit belegen.
Neben reinen Pflanzungsleistungen können die Leistungsverzeichnisse zu den jeweiligen Einzelaufträgen auch weitere Leistungen wie den Bau von Horden- und Drahtgattern, Wildlingswerbung, Markierung von Pflanzen bzw. Pflanzreihen mit Robinienstäben und Anbringen von Einzelschutz (Wuchshülle, Wuchsgitter, Fegeschutz) enthalten, wobei der Auftraggeber im Regelfall das Material stellen wird.
Die Pflanzenbeschaffung ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit jeweils um weitere 6 Monate, wenn er vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit ist auf vier Jahre begrenzt. Nach Ablauf einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anzahl Mitarbeiter*innen 2019-2021
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen 2019-2021
Angabe der Berufshaftpflichtversicherung
Mindestdeckungssumme gem. Vertragsbedingungen:
3 Mio. jeweils für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, jeweils 2fach maximiert im Versicherungsjahr
Beachtung des FEFC- und FSC-Standards und entsprechende Zertifizierung
Referenzen über die Pflanzung von Forstkulturen für öffentliche Auftraggeber oder große private Waldbesitzer in einem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umfang
Das bietende Unternehmen beachtet die PEFC-Standards für Deutschland PEFC D 1002-1-2020 in der jeweils gültigen Fassung (Mindestanforderung)
Das bietende Unternehmen verfügt über ein vom PEFC anerkanntes Zertifikat bzw. einen entsprechenden Nachweis für die Tätigkeit "Pflanzung", dass die PEFC-Standards in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen erfüllt werden (z.B. RAL-Gütezeichen Wald-/Landschaftspflege oder Deutsches-ForstService-Zertifikat (DFSZ) des VdAW e.V. (Mindestanforderung)
Das bietende Unternehmen beachtet die FSC-Standards in der jeweils gültigen Fassung (Mindestanforderung)
Mindestens drei Referenzaufträge über die Pflanzung von Forstkulturen für öffentliche Auftraggeber oder große private Waldbesitzer in einem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umfang
Mindestens ein deutschsprachiger Ansprechpartner (Einsatzleiter) ist dauerhaft bei der Auftragsausführung vor Ort
Einsatz von qualifiziertem Personal (Mindestanforderung: Ausbildung zum Forstbild, nachweislich belegte Erfahrungen mit der regelmäßigen Pflanzung von Forstkulturen über einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr, Belegung eines mindestens zweitägigen Lehrgang zur Erlangung des Zertifikates "Pflanzung")
Sicherstellung der Mobilität des eingesetzten Personals innerhalb der angebotenen Gebietslose und ausreichender Transportkapazitäten
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsanwälte Heinemann & Partner, III. Hagen 30, 45127 Essen oder MS-Teams-Konferenz
4-Augen-Login durch RA Roman Nocon (Heinemann & Partner) und einen direkten Mitarbeiter des Auftraggebers (Regionalverband Ruhr I Ruhr Grün)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ca. 1 Jahr vor Auslaufen der hier gegenständlichen Rahmenvereinbarung
Die Zahlung kann elektronisch erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5BR1TZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland