Modernisierung Roggenbachschule Unterkirnach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterkirnach
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterkirnach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Roggenbachschule Unterkirnach
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 für die Modernisierung der Roggenbachschule in Unterkirnach.
Unterkirnach
Die Roggenbachschule in Unterkirnach wurde im Jahr 1962 errichtet und seither immer wieder baulich angepasst, bzw. erweitert und instandgehalten.
Die Roggenbachschule ist ursprünglich als Grund- und Hauptschule gebaut und wird heute als 1-2 zügige Ganztagesgrundschule in Wahlform betrieben. Es ist künftig von einer 2-zügigen Belegung auszugehen (8 Klassen).
Das Gebäude wird lediglich im Schulbetrieb genutzt. Im Erdgeschoss sind momentan zwei Klassenräume, ein Werkbereich, Gemeinschaftsraum, Bewegungsraum, ein Musikraum und die Pausenhalle untergebracht. Im Obergeschoss sind weitere fünf Klassenräume sowie der Schulleitungs- und Elternbereich untergebracht.
Bei der Roggenbachschule besteht hinsichtlich folgender Defizite Sanierungs- und Modernisierungsbedarf:
- Energetische Sanierung der Gebäudehülle.
- Gewährleistung der Barrierefreiheit.
- Anpassungen im Grundriss, zusätzliches Klassenzimmer, kleinere Lerngruppenräume.
- Sanierung und zusätzliche Anpassungen der WC Anlagen in allen Geschossen.
- Umstrukturierung des Ganztags- bzw. Aufenthaltsbereiche sowie der Ausgabeküche.
- Umstrukturierung des Schulleitungs- und Lehrerbereichs.
- Erneuerung der Fußböden und Decken, einschl. Beleuchtung und Verbesserung der Raumakustik.
- Digitalisierung der Klassenräume und Lehrerbereich.
- Die haustechnischen Anlagen sind auf Wirtschaftlichkeit und Klimafreundlichkeit zu prüfen und dementsprechend zu sanieren.
- Der sommerliche Wärmeschutz ist zu überprüfen und zu erneuern.
- Der Brandschutz ist neu nachzuweisen, die hierzu erforderlichen Maßnahmen sind Bestandteil der Sanierung.
KENNDATEN:
Erstellung: 1962 / 1978 / 1990.
BGF: ca. 1.900 m².
NF: ca. 1.580 m².
BRI: ca. 7.070 m³.
Vom Büro AK KU AKYILDIZ KUBERCZYK Architekten PartG mbB (Konstanz) wurde eine Vorstudie für die Modernisierung der Roggenbachschule erstellt. Die Vorstudie ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Seitens der Gemeinde ist hierzu vorgesehen, dass die Sanierung auf Grundlage der Variante 1 (Basis) erfolgen soll.
Die unter II.1.4) genannte Planungsaufgabe ist in den Leistungsphasen 1 und teilweise in LPH 2 gem. § 34 HOAI bereits abgeschlossen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 2 (teilweise) bis 9 gem. § 34 HOAI.
Die Planungsleistung wird der Honorarzone III zugeordnet. Nach Beauftragung soll möglichst sofort mit der LPH 2 begonnen werden, um möglichst frühzeitig den Förderantrag (Förderung des kommunalen Schulhausbaus) und den Bauantrag einzureichen.
Planungsbeginn Februar 2023.
Entwurfsplanung bis Juni 2023.
Einreichung Förderantrag Schulbauförderung bis Juli 2023.
Einreichung Bauantrag bis Juli 2023.
Baubeginn voraussichtlich Frühjahr 2024 (abhängig von Förderzusage).
Fertigstellung nach Absprache.
Geplante Gesamtkosten der Maßnahme (KG 300+400): ca. 2,84 Mio. Euro netto.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb für Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI 2021 gemäß §§ 14, 17 VgV in Verbindung mit §§ 73 ff VgV. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Das Büro Das Büro AK KU AKYILDIZ KUBERCZYK Architekten PartG mbB, welches die Vorstudie zur Modernisierung der Roggenbachschule erstellt hat, wird für die 2. Stufe des Verfahrens (Verhandlungsphase) gesetzt.
Darüber hinaus werden 3 bis 5 Bewerber nach der Auswahlphase für die 2. Stufe berücksichtigt. D.h. somit werden mit dem gesetzten Büro in der 2. Stufe insgesamt bis zu 6 Planungsbüros beteiligt.
Soweit mehr als 3 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Auswahlkriterium 1. gegenüber Auswahlkriterium 2., bei weiterer Punktgleichheit das Los.
Die Bewertung zur Ermittlung dieser 3 bis 5 zusätzlichen Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien: Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Eignungskriterien mit Gewichtung:
1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 80%,
2. unternehmensbezogene Leistung mit 20%.
Die unter II.1.4) genannte Planungsaufgabe ist in der Leistungsphase 1 gem. § 34 HOAI 2021 bereits abgeschlossen und ist nicht Gegenstand des zu vergebenden Planungsauftrags. Daneben wird die Leistungsphase 2 nur teilweise beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die Leistungsphase 2 (teilweise) und 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 8 und 9 sollen sukzessive optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
• § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1.500.000 € Deckungssumme für Personenschäden und 1.000.000 € Deckungssumme für Sachschäden.
• § 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
§ 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
§ 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft,
§ 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
§ 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen einschließl. Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, kaufmännische Mitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB bestehen.
§ 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/ der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
1. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 für Umbau und Sanierung von Nichtwohnungsgebäuden Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,0 Mio. netto
- Fertigstellung LPH 4 oder Einreichung Bauantrag ab 01.01.2019 bis heute.
2. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 für Umbau und Sanierung von Nichtwohnungsgebäuden Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,0 Mio. netto
- Fertigstellung der Leistungsphase 7 ab 01.01.2019 bis heute.
3. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 8 für Umbau und Sanierung von Nichtwohnungsgebäuden Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,0 Mio. netto
- Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2019 bis heute.
4. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 8 für Umbau und Sanierung von Schulgebäuden Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,0 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2019 bis heute
5. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen für öffentliche Auftraggeber (Erfahrungsschwerpunkte: formale Abläufe; Vertragswesen; Rechnungswesen, Vergabeverfahren) Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,0 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2019 bis heute
- Mindestens selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8.
6. Angabe von zusätzlichen Qualifikationen bzw. Fortbildungen in den Bereichen Vergabewesen und Bauakustik / Schallschutz ab 01.01.2017 bis heute.
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot) gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket) zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014.
Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Gebäudeplanung verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Gebäudeplaner_in tätig zu werden.
Darüber hinaus muss der Entwurfsverfasser eine Bauvorlageberechtigung nach § 43 LBO B.W. aufweisen können. Diese kann auch über Eignungsleihe nach § 47 VgV nachgewiesen werden.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortliche Berufsangehörige bzw. einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über subreport erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV).
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 05.09.2022, 12:00 Uhr. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis 07.09.2022.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Gemeinde Unterkirnach ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Vorstudie, Bestandspläne, Mustervertrag über HOAI-Leistungen, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.