Gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung, Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes sowie zur Sanierung und zum Gebäuderückbau Referenznummer der Bekanntmachung: 7120-01-001 - Ehem. "Drahtzieherei Kettling" in Lüdenscheid
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung, Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes sowie zur Sanierung und zum Gebäuderückbau
Für den ca.5.360 m² großen Altstandort Ehemalige "Drahtzieherei Kettling" in Lüdenscheid-Oberrahmede sind gutachterliche Leistungen zu erbringen. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Phasen aufgeteilt: Phase 1: Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans sowie eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes (wird fest beauftragt) und optional Phase 2: Gutachterliche Leistungen im Rahmen der Sanierung und des Gebäuderückbaus
Altenaer Str. 212 - 214 58513 Lüdenscheid
Für den ca.5.360 m² großen Altstandort Ehemalige "Drahtzieherei Kettling" in Lüdenscheid-Rahmede sind gutachterliche Leistungen zur Vorbereitung, Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Rückbau und zur Sanierung zu erbringen.
Phase 1: Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans sowie eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes (wird fest beauftragt):
- Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
- Sanierungsuntersuchung
- Sanierungsplanung
Phase 2 Gutachterliche Leistungen im Rahmen der Sanierung und des Gebäuderückbaus (Option):
- Gutachterleistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Bodensanierung und Rückbauarbeiten.
- Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben, Örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung, Projektsteuerung und Oberbauleitung, Dokumentation, Koordination nach DGUV-Regel 101-004, Sicherheits- und Gesundheitskoordination.
Phase 2 (Option): Gutachterliche Leistungen im Rahmen der Sanierung und des Gebäuderückbaus
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
- Bauoberleitung
- Örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung
- SiGe-Koordination
- Dokumentation
- Besprechungs- und Präsentationstermine
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Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage den vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
Für die Erarbeitung des Angebotes wird die Durchführung einer Ortsbesichtigung dringend empfohlen; da das Gelände und die Gebäude nicht frei zugänglich sind. Besichtigungstermine sind unter Einhaltung der Verhaltensregeln zur COVID-19 Pandemie nach Absprache mit der Stadt Lüdenscheid möglich. Ansprechpartnerin ist Frau Doris Ammelt, Tel.-Nr. 02351/171658; Mail [gelöscht]
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur COVID-19 Pandemie.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen zum Standort und den angefragten Leistungen auch im Rahmen der Angebotserstellung ausschließlich über die auf dem Vergabemarktplatz NRW eingerichtete Bieterkommunikation zu stellen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen zur Projektsteuerung die die SU und die SP
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass Sie sich ohne Registrierung selbständig über Fragen und Antworten sowie über Änderungspakete informieren müssen. Ohne Ihre Registrierung können wir Sie mangels Kenntnis Ihrer Kontaktdaten nicht über die Änderungen informieren. Nur wenn Sie sich registrieren, werden Sie automatisch über jegliche Änderungen per email informiert.
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Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation stellen.
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Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem VHB-NRW Formular 312a/322a (Information DSGVO) bei den Vergabeunterlagen.
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Eventuelle Aufklärungsgespräche werden - in Abhängigkeit von den gültigen COVID-19-Pandemie-Regelungen - ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
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Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, Ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationstermine in Abhängigkeit von den dann geltenden COVID-19 Empfehlungen als Videokonferenz stattfinden zu lassen. Informationen hierzu erfahren die Bieter mit dem Einladungsschreiben. Die Präsentationstermine finden voraussichtlich in der 27./28. KW 2022 statt. Eine Einladung hierzu erfolgt in der 25./26. KW 2022.
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Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage der vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur COVID-19 Pandemie in den Vergabeunterlagen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNDFWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.