Übernahme und Behandlung von im Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof angeliefertem unbehandeltem Bioabfall (Biotonne, ASN 200301) aus der kommunalen Sammlung im Kreis Wesel (Überhangmengen) Referenznummer der Bekanntmachung: KWA Regio - Bioabfall 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aez-asdonkshof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Behandlung von im Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof angeliefertem unbehandeltem Bioabfall (Biotonne, ASN 200301) aus der kommunalen Sammlung im Kreis Wesel (Überhangmengen)
Übernahme und Behandlung von im Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof angeliefertem unbehandeltem Bioabfall (Biotonne, ASN 200301) aus der kommunalen Sammlung im Kreis Wesel (Überhangmengen)
Vergabeverfahren Übernahme und Behandlung von im Abfallentsorgungszentrum As-donkshof angeliefertem unbehandeltem Bioabfall (Biotonne, ASN 200301) aus der kommunalen Sammlung im Kreis Wesel (Überhangmengen).
Die geschätzte Menge liegt bei 7.000 Mg/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRTLQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.