Denkmalgerechte Sanierung der Becherwerksbrücke - Objektplanung und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-004-VgV-OPTWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://industriedenkmal-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Sanierung der Becherwerksbrücke - Objektplanung und Tragwerksplanung
Objektplanungsleistungen und Tragwerksplanungsleistungen für die denkmalgerechte Sanierung der Becherwerksbrücke als Bestandteil des Erlebnispfades der begehbaren Großskulptur Kokerei Hansa in Dortmund
Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur Emscherallee 11 44369 Dortmund
Die unter Denkmalschutz stehende Kokerei Hansa in Dortmund wurde im Rahmen eines Kokereineubau- und Rationalisierungsprogrammes der Vereinigten Stahlwerke AG als eine der ersten Großkokereien ab 1927/28 errichtet. Sie ist heute die letzte nahezu vollständig erhaltene Kokerei dieser Zeit. Das Industriedenkmal befindet sich seit 1997 im Eigentum der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, die den Standort
sukzessive baulich sichert und das hochrangige Denkmal im Rahmen von Veranstaltungen und Führungen auf dem Besucherpfad "Natur und Technik" für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Die Kokerei Hansa ist ein Ankerpunkt auf der vom Regionalverband Ruhr getragenen Route der Industriekultur und der Route Industrienatur und ein Standort des Emscherlandschaftsparks.
Die Becherwerksbrücke ist für die Besucherführungen, vor allem während der Internationalen Gartenausstellung 2027, von hoher Bedeutung. Sie verbindet den Sortenturm (rechts) mit dem
Kohlenturm (links) und ist somit bereits heute ein zentrales Element des Erlebnispfades Natur und Technik. Sie ermöglicht einen weiten Blick über das Kokereigelände und das Umlagerungsbauwerk.
Zur Internationalen Gartenausstellung 2027 und darüber hinaus wird das Areal der Kokerei und das
Umlagerungsbauwerk mit herausragenden Gestaltungselementen aufwarten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kokerei Hansa Becherwerksbrücke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43RTLX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
Unzulässig,soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.