Postdienstleistungen für die Stadt Bad Oeynhausen - Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 083 2022 BO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für die Stadt Bad Oeynhausen - Rahmenvertrag
Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 g für die Stadt Bad Oeynhausen
Los 1 - Postleitzahlbereich 32xxx und 33xxx
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beförderung und Zustellung von Briedsendungen, Einschreiben und Postzustellungsaufträgen im PLZ Bereich 32xxx und 33xxx
Los 2 - Postleitzahlbereich außer 32xxx und 33xxx
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beförderung und Zustellung von Briedsendungen, Einschreiben und Postzustellungsaufträgen im PLZ Bereich außer 32xxx und 33xxx
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Postleitzahlbereich 32xxx und 33xxx
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Postleitzahlbereich außer 32xxx und 33xxx
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.