Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - integrativ - Eingliederungsmaßnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 265 2022 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - integrativ - Eingliederungsmaßnahme
Titel komplett: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - integrativ - Eingliederungsmaßnahme nach §16 Abs. 1 SGBII i.V.m. §76 SGBIII
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Konzeption und Druchfürhung von Berufsausbildungen in außerbetriebichen Einrichtungen nach dem integrativen Modell für das Jobcenter Minden-Lübbecke. Durchführungsort ist der Kreis Minden-Lübbecke. Bieter müssen Erfahrung in der Duchführung mit derartigen Leistungen in den letzten 3 Jahren nachweisen können. Eine gültige Trägerzertigizierung für den ausgeschriebenen Bildungsbereich nach AZAV gem. § 176 ff SGB III ist notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.