Evaluierung und Erfolgskontrolle des Bundesförderprogramms für den flächendeckenden Breitbandausbau (Los 1) und der Mobilfunkförderung (Los 2) der Bundesregierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2229/DK13/DK14
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 148-424094)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierung und Erfolgskontrolle des Bundesförderprogramms für den flächendeckenden Breitbandausbau (Los 1) und der Mobilfunkförderung (Los 2) der Bundesregierung
Los 1:
Die Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für die Gigabit- RR auf Basis der nationalen und europäischen Vorgaben, insbesondere dem von der Europäischen Kommission hierfür genehmigten Evaluierungsplans.
Außerdem umfasst die Leistung eine Erfolgskontrolle der jeweiligen Fördermaßnahme nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen für das Weiße-Flecken-Förderprogramm, das Graue-Flecken-Förderprogramm und den Digitalisierungszuschuss. Hierbei soll die Ausgestaltung des Programms analysiert werden. Eine Berücksichtigung des Ausgangszustands und der Abläufe vor Programmstart des Graue-Flecken-Programms und des Digitalisierungszuschussprogramms muss erfolgen. Es soll analysiert werden, ob die Förderprogramme geeignet sind, das Ziel mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz zu erreichen und im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle, ob das Ziel erreicht wurde. Nachhaltigkeitsaspekte sind zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu Breitbandförderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, in den Jahren von 2022 bis 2025 jährlich einen Zwischenbericht und Anfang 2025 einen Abschlussbericht zu erarbeiten und zu präsentieren (sowohl für die Evaluierung als auch für die Erfolgskontrolle).
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt eine umfassende und unabhängige Evaluierung der Gigabit-RR und der Breitbandförderprogramme der Bundesregierung an. Der Auftragnehmer wird daher explizit aufgefordert, eigene Ansätze und Vorschläge einzubringen. So können Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evaluierungen und Erfolgskontrollen bzw. auch eigene Ideen für Anpassungen oder Hinweise auf mögliche Fehlerquellen eingebracht werden.
Los 2:
Die Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für die Mobilfunk-Förderrichtlinie auf Basis der nationalen und europäischen Vorgaben, insbesondere des von der Europäischen Kommission hierfür genehmigten Evaluierungsplans. Der Auftragnehmer hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu Mobilfunkförderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, im Jahr 2023 einen Zwischenbericht und Mitte 2024 einen Abschlussbericht zu erarbeiten und zu präsentieren.
Außerdem umfasst die Leistung eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen für die Mobilfunkförderung. Hierbei soll die Ausgestaltung des Programms analysiert werden. Eine Berücksichtigung des Ausganszustands und der Abläufe vor Programmstart muss erfolgen. Es soll analysiert werden, ob das Förderprogramm geeignet ist, das angestrebte Ziel mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz zu erreichen und im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle, ob das Ziel erreicht wurde. Nachhaltigkeitsaspekte sind zu berücksichtigen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt eine umfassende und unabhängige Evaluierung des Mobilfunkförderprogramms der Bundesregierung an. Der Auftragnehmer wird daher explizit aufgefordert, eigene Ansätze und Vorschläge einzubringen. So können Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evaluierungen und Erfolgskontrollen bzw. auch eigene Ideen für Anpassungen oder Hinweise auf mögliche Fehlerquellen eingebracht werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
ja