Sanierung TWY K5 und L9: Objektüberwachung LP8-9 Technische Ausrüstung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung TWY K5 und L9: Objektüberwachung LP8-9 Technische Ausrüstung
Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation, Objektbetreuung – Technische Ausrüstung (TA)- im Rahmen des Projektes Sanierung TWY K5 und L9
Sanierung Querwindbahn TWY K5 UND L9, Tiefbauarbeiten Die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) beabsichtigt den über 50 Jahre alten TWY K5 und TWY L9 vollständig zu sanieren. Diese Sanierung soll in insgesamt 4 Bauphasen erfolgen. Davon sind 2 Baufelder in Nachtarbeit und 2 Baufelder in Tagarbeit herzustellen. Um den Flugbetrieb auf der Nordbahn 05L/23R aufrecht zu erhalten wird der zurzeit außer Betrieb befindliche TWY K4, in Teilbereichen und in Nachtarbeit saniert.
Zur temp. Inbetriebnahme K4 sind Rückbaumaßnahmen von Entwässerungselementen und Randstreifenbefestigungen sowie Einzelfundamente erforderlich. In Teilbereichen von ca. 3.800 m² ist eine Oberflächensanierung notwendig.
Des Weiteren sind Erweiterungen der Flugbetriebsfläche mit einer Gesamtfläche von ca. 1.800 m² herzustellen.
Für die Technische Ausrüstung werden Kabeltrassenarbeiten, 16 Beschilderungsfundamente sowie 3 Schachtertüchtigungen durchgeführt.
Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Leistungsphasen 8 und 9 gem. HOAI:
— Grundleistungen der Leistungsphasen 8, 9 der technischen Ausrüstung gem. §55 HOAI 2013 und Anlage 15,
— Besondere Leistungen der Leistungsphasen 8, 9 der technischen Ausrüstung gem. §55 HOAI 2013 und Anlage 15 sowie weitere.
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. €. Anstelle eines aktuellen Nachweises wird auch eine (bis auf die Prämienzahlung) ohne weitere Bedingungen ausgestellte Bescheinigung einer Versicherung / eines Versicherungsmaklers akzeptiert, dass die entsprechenden Deckungssummen für den Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Bewerber bereits mit Abgabe der Bewerbung unwiderruflich, für den Fall der Auftragserteilung für die entsprechenden Deckungssummen zu sorgen (wesentliche Vertragspflicht).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Jahren.
1. Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. EUR.
2. Geforderter Mindestumsatz: 500.000 € netto p.a. im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1. Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen.
Zusätzlich ist die Anzahl der Mitarbeiter zu benennen, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind (Baumanagement, Bauoberleitung, Bauüberwachung).
2. Es ist eine Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Dienstleistungen im Bereich der Objektüberwachung / Bauüberwachung (LP 8) in den letzten fünf Jahren (Fertigstellung nicht vor dem 01.01.2017 mit Angabe des Projektes, des Auftraggebers, der erbrachten Leistung, der Bauzeit und des Projektvolumens (Kostengruppe 440 + 550) abzugeben.
1. Die Anzahl der Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich muss mindestens 3 Mitarbeiter betragen.
2. Es sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Projekte mit nachweislich abgewickelten Baukosten von mindestens 500.000 € netto (Kostengruppe 440 + 550), davon mindestens ein Befeuerungsprojekt, näher zu benennen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen.
Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E76615318) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel (.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können über Subreport gestellt werden bis 8 Tage (einschließlich) vor Angebotsfrist. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, nur mit Bietern in Verhandlungen einzutreten, deren Angebote nach einer Zwischenwertung in die engere Wahl kommen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrundensinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Mit den Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]