SAP S/4HANA Transformation Referenznummer der Bekanntmachung: 22-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badenova.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.badenova.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SAP S/4HANA Transformation
SAP S/4HANA Transformation
Nuts-Code: DE131 Freiburg im Breisgau
Leistungserfüllungsort ist der Hauptsitz der badenova AG & Co. KG (Tullastraße 61, 79108 Freiburg).
SAP S/4HANA Transformation im Bereich Core (Non IS-U)
Ausgangssituation und Zielsetzung:
Aktuell befinden sich die Anwendungen für den Vertrieb (IS-U & EDM) sowie die logistischen und kaufmännischen Prozesse (Core) auf einem SAP ERP 6.0 System on HANA. Das System wird seit 2002 genutzt und seither funktional und in Bezug auf die Anzahl der genutzten Buchungskreise stetig ausgebaut. Die Buchungskreise im Bereich Core befinden sich auf einem Mandanten (500). Im Bereich IS-U und EDM sind zwei Mandanten im Einsatz (500, 510).
Im Rahmen der S/4HANA-Transformation soll eine Trennung von SAP IS-U und Core erfolgen. Die Vertriebsprozesse (IS-U) sollen auf die sich in Planung befindliche Thüga-Abrechnungsplattform (TAP) und die logistischen und kaufmännischen Prozesse in ein neu aufzubauendes SAP S/4HANA System überführt werden. Gegenstand der anschließenden Ausschreibung ist der Aufbau und der Übergang der logistischen und kaufmännischen Prozesse (Core) aus dem aktuellen SAP ERP 6.0 (EHP 8) on HANA nach SAP S/4HANA (on-premise).
Im Rahmen eines Vorprojektes für den Bereich Core wurde das Zielszenario für die künftige S/4HANA Nutzung erarbeitet und die obligatorischen und optionalen Handlungsfelder für die Systemtransformation identifiziert. Außerdem wurden die möglichen Transformationsszenarien evaluiert und entschieden, dass der Umstieg auf SAP S/4HANA in Form einer selektiven Datenmigration ("Selective Data Transition Approach") erfolgen soll. Hierbei soll die Transformation grob in den folgenden Schritten erfolgen:
1) Einführung SAP Business Partner / Customer Vendor Integration (CVI) (im Rahmen eines Vorprojekts und somit nicht Bestandteil der Ausschreibung)
2) Aufbau eines neuen Systems mittels Shell Creation (exklusiv bzw. Bereinigung um Non-Core Komponenten)
3) S/4HANA Conversion und Delta Customizing
4) Selektive Datenmigration mit Optimierungen
5) Go-Live S/4HANA Core
Der Go-Live von SAP S/4HANA Core ist für den 01.01.2024 geplant. Was das User Interface betrifft, ist zum Start von SAP S/4HANA zunächst nur ein teilweiser Einsatz von Fiori geplant, sodass zunächst allen Usern noch bis auf weiteres der SAP GUI angeboten und für die Mehrheit der Anwender als führendes SAP-Frontend innerhalb der badenova positioniert bleibt.
Das SAP S/4HANA System ist mittels einer Schnittstelle aus dem "zurückbleibenden" SAP IS-U System mit Finance-Daten zu versorgen.
Das neue S/4HANA-System für SAP Core soll, analog zum heutigen System, von der badenova-Tochtergesellschaft badenIT betrieben werden.
Die Leistungserbringung wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber Remote als auch vor Ort beim Auftraggeber erfolgen.
zu Pkt. "".2.7) Termin Abschluss Transformation - Go-Live 01.01.2024, im Anschluss erfolgt eine Hypercare-Phase von rd. 3 Monaten. Abschluss am: 31.03.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SAP S/4HANA Transformation
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3, Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3, Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannte Frist verwiesen.
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind bis zum 04.04.2022 zugelassen und an folgende E-Mail Adresse zu richten: [gelöscht]