Bildungscampus Neuenhof: Abbrucharbeiten Verwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: ZV57/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus Neuenhof: Abbrucharbeiten Verwaltung
Abbrucharbeiten Verwaltungstrakt
Schulzentrum Neuenhof 53721 Siegburg
Der Bildungscampus Neuenhof ist ein Schulzentrum mit Sitz in der Kreisstadt Siegburg.
Für diesen Campus plant die Stadt Siegburg eine Erweiterung und Umbau sowie die Erneuerung der Infrastruktur.
Die Baumaßnahme wird in fünf Teilprojekte unterteilt. Diese bestehen aus:
1. Schadstoffsanierung / Abbruch Verwaltung
2. Neubau Bauteil U (Unterricht) und V (Verwaltung)
3. Sanierung Bauteil K (Kreativbereich), N (Naturwissenschaften),
F (Forum), W (Werken)
und A (außenunterrichtlicher Bereich)
4. Neubau Bauteil M (Mensa)
5. Sanierung Bauteil T (Theaterschatz) und S (Sporthalle)
Für einen störungsfreien Bauablauf in Bezug auf Sicherheit, Personalaufkommen, Material- und Verkehrsströme der einzelnen
Bauabschnitte wurde daher ein Baulogistikkonzept erstellt, das alle Einflussfaktoren einbezogen hat.
Bei diesem Vergabeverfahren handelt es sich um das Los "Abbrucharbeiten Verwaltungstrakt".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung der geforderten Angaben/Nachweise:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die wirtschaftlichen/finanziellen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE Angabe auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
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1. Angaben zu Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte):
1.1 Vorlage von mindestens 3 Referenznachweisen aus den letzten fünf Geschäftsjahren (ab 2017) über vergleichbare, abgeschlossene Aufträge (jeweils durch Vorlage des Formblattes 444) mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (124) genannten Angaben;
Mindestanforderungen an jede Referenz: das Auftragsvolumen muss mindestens 130.000 EUR (netto) betragen.
Die Referenznachweise können durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erfolgen. Sollten jedoch im PQ- Verzeichnis keine oder weniger als jeweils 3 geeignete Referenznachweise vorhanden sein, die insbesondre das Kriterium "Auftragsvolumen" bei Ziffer 1.1 erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate geeignete Referenznachweise beifügen.
2. Personalstärke
2.1 Nachweis der Personalstärke für den ausgeschriebenen Auftrag
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, vorzulegen.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Sollten jedoch die im PQ- Verzeichnis hinterlegten Erklärungen nicht die vorgenannten Kriterien erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Erklärungen und Nachweise beifügen.
Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die technischen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
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Es sind vorzulegen:
- Betriebsbeauftragte für Abfall nach KrWG, Fachkundezertifikat nach §9 AbfBeauftrV und §§ 59,60 KrWG,
Arbeiten in kontaminierten Bereichen (BGR 128, 6A)
? Sachkundenachweis im Umgang mit Asbest-Zementprodukten, Sachkundenachweis
Anhang III Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV
? Zertifikat zur Probenahme nach LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1.
? SGU-Zertifikat für Führungskräfte der BG Bau Berufsgenossenschaft im Bereich Sicherheit,
Gesundheit und Umwelt (SGU)
? Sachkundenachweis "Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), gemäß DGVU und
nach §7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
? Nachweis Beförderungserlaubnisverordnung (§ 6BefErlV)
? Sachkundenachweis nach Nummer 2.7. TRGS 519 (Anlage 4) für den Abbruch und Instandhaltungsarbeiten
an Asbestzementprodukten.
? Zertifikat "Fachgerechter Umgang bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
mit alter Mineralwolle gemäß TRGS 521.
? Sachkundenachweis im "Umgang mit Gefahrstoffen"
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare, abgeschlossene Aufträge Ziff. 1.1 aus den letzten fünf Geschäftsjahren (ab 2017) nachzuweisen. Mindestanforderungen an jede Referenz: das Auftragsvolumen muss mindestens 130.000 EUR (netto) betragen.
Sicherheiten, Kautionen:
Vertragserfüllungssicherheit (5 % der Bruttoauftragssumme)
Mängelansprüchesicherheit (3 % der Bruttoabrechnungssumme)
Zahlungsbedingungen:
gemäß VOB/B
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Siegburg
Es sind keine Bieter zugelassen, da die Angebotsabgabe ausschließlich digital erfolgen darf.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzlich zu den in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eignungsnachweisen sind mit dem Angebot die folgenden Angaben zu einem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die vorgenannten Angaben sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Weiterhin sind mit dem Angebot Informationen zur Preisermittlung vorzulegen (Urkalkulation, Formblatt 221 oder 222, siehe Ausschreibungsunterlagen).
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YY0N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html