Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Multifunktionswagen und weiterer Pflegewagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-031
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Multifunktionswagen und weiterer Pflegewagen
Das Universitätsklinikum Tübingen beabsichtigt über eine Rahmenvereinbarung von 4 Jahren die Beschaffung von Multifunktionswagen (mindestens 35 Stück, maximal 140 Stück), Reanimations- / Notfallwagen (mindestens 25 Stück, maximal 100 Stück), Isolationswagen (mindestens 25 Stück, maximal 100 Stück) und Modulfunktionswagen (mindestens 30 Stück, maximal 120 Stück).
Universitätsklinikum Tübingen 72076 Tübingen Die Lieferung erfolgt DDP - frei Verwendungsstelle. Die genaue Lieferadresse ist dem gesonderten SAP Auftrag zu entnehmen.
Das Universitätsklinikum Tübingen beabsichtigt über eine Rahmenvereinbarung von 4 Jahren die Beschaffung von Multifunktionswagen (mindestens 35 Stück, maximal 140 Stück), Reanimations- / Notfallwagen (mindestens 25 Stück, maximal 100 Stück), Isolationswagen (mindestens 25 Stück, maximal 100 Stück) und Modulfunktionswagen (mindestens 30 Stück, maximal 120 Stück).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung darüber, dass der Bieter zur Eintragung in das Handelsregister nicht verpflichtet ist;
2) Erklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrenweder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle wird der Insolvenzplan vorgelegt);
3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabensowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen;
4) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
5) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m §8 Abs.1 Nr. 2, §§9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, §404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, ""15, 15a, 16 Abs 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, "266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde.
6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Gesetzes über die unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) einzuhalten und nachweisen zu können.
Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
1) Angaben der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
2) Erklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
3) Der Bieter hat grundsätzlich mit dem Angebot das Bestehender vom Universitätsklinikum Tübingen geforderten Haftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Die Höhe der Mindestdeckung beträgt [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden pro Schadensfall und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall. Kann der Bieter die geforderte Versicherung erst im Falle einer Zuschlagserteilung erbringen, so ist mit der Angebotsabgabe eine Bereitschaftserklärung zum Abschluss der geforderten Haftpflichtversicherung und ein Nachweis des Versicherers vorzulegen, dass im Zuschlagsfall die Mindestdeckung gewährt wird;
4) Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz.
Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Mit dem Angebot ist eine Referenzliste beizufügen, in der die letzten vergleichbaren 10 Projekte aufgeführt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Anlage "Allgemeine Hinweise UKT" hin. Reichen Sie bitte diese unterschriebene Anlage mit Ihrem Angebot ein. Besonders hervorzuheben sind folgende Punkte:
Angebotserstellung / Leistungsbeschreibung:
Der Bieter ist verpflichtet, das Leistungsverzeichnis vollständig ausgefüllt einzureichen und zusätzlich ein Langtextangebot der angebotenen Leistungen einzureichen. Alle zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Informationen über das Universitätsklinikum Tübingen sind vertraulich zu behandeln. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich mit den beigefügten Leistungsverzeichnissen, sowie dem Langtextangebot. Andere Angebotsformate sind unzulässig und führen ggf. zum Ausschluss im Verfahren. Des Weiteren soll im Langtextangebot der Grundbonus abgebildet sein. Ziehen Sie hierzu am Ende des Langtextangebots vom Gesamtangebotspreis (netto) den Grundbonus ab und addieren auf den neuen Wert die Umsatzsteuer um zum Brutto-Gesamtangebotspreis zu gelangen.
Sollten Nachweisdokumente des UKT"s der Vergabeakte angehängt sein, verwenden Sie bitte diese (z.B.: "Fremdnachweis Referenzstelle").
Einkaufsgemeinschaft EK-UNICO:
Das Universitätsklinikum Tübingen ist Mitglied der Einkaufsgemeinschaft EK-UNICO, die derzeit aus 12 Universitätsklinika besteht. Ziel der EK-UNICO ist es u.a., künftig mit den Geschäftspartnern strategische Ziele der Zusammenarbeit abzustimmen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Hierzu zählt auch die Durchsetzung einheitlicher Zahlungsbedingungen und Grundboni für Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Koordination und dem Monitoring während des Leistungszeitraums als strategische Zielsetzung der EK-UNICO.
Im vorliegenden Beschaffungsfall handelt es sich zwar um eine eigene und hausindividuelle Beschaffung des Universitätsklinikums Tübingen, aber in Vorbereitung auf die o.g. strategische Ausrichtung der EK-UNICO und den daraus verbindlich abgeleiteten Regelungen werden die folgenden Punkte bei dieser Beschaffungsmaßnahme zugrunde gelegt und zum zwingenden Vertragsbestandteil gemacht:
- Grundbonus
Der Auftragnehmer hat für die Aufwendungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Abwicklung des Einkaufs sowie des Monitorings während des Leistungszeitraums einen Grundbonus in Höhe von 2 % als Direktbonus zu zahlen.
Der Grundbonus ist auf allen Angeboten und Rechnungen, die aus Leistungen aus diesem Vergabeverfahren erwachsen, als Rechnungsposition gesondert auszuweisen, indem dieser von der Gesamtangebotssumme (netto) abgezogen wird.
Das "Zusatzblatt über die Berechnung des Gesamtangebotspreises unter Berücksichtigung des Grundbonus" ist zwingend notwendig und muss ausgefüllt werden.
- Zahlungsbedingungen
Die Rechnungssumme ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 21 Tagen ist in diesem Fall das Universitätsklinikum Tübingen berechtigt, einen Skontoabzug von 3 % auf die Rechnungssumme vorzunehmen.
Diese Zahlungsbedingungen gelten abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Tübingen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYPYYRV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
- etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens zehn Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV.2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
- etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
- sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntnisnahme in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
- hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.