RV Atemschutzausstattung CBRN-ErKW Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.15 - 0727/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]624
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Atemschutzausstattung CBRN-ErKW
Rahmenvereinbarungen über Atemschutzausstattungen für den CBRN Erkundungswagen CBRN-ErKW des Zivilschutzes
Zunächst wird eine losübergreifende Preisreihenfolge aller bedingungsgemäßen Angebote ermittelt (= Preisreihenfolgenliste).
Es gilt eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass Bieter zwar auf beide Lose anbieten können, ein Bieter aber grundsätzlich nur den Zuschlag auf ein Los erhalten kann. Die beiden Lose werden also im Regelfalle an verschiedene Bieter vergeben. Zunächst erhält das Angebot auf Rang 1 der Preisreihenfolgeliste den Zuschlag für das erste Los. Der Zuschlag für das zweite Los erfolgt grundsätzlich auf das Angebot auf Rang 2 der Preisreihenfolgeliste. Dies gilt jedoch nicht, wenn dieses Angebot von demselben Bieter stammt, der bereits den Zuschlag für das erste Los erhalten hat. In diesem Fall geht der Zuschlag an das Angebot des Bieters auf Rang 3 der Preisreihenfolgeliste.Ein Bieter kann ausnahmsweise den Zuschlag für beide Lose erhalten, wenn nur von ihm zuschlagsfähige Angebote für beide Lose vorliegen.
Rahmenvereinbarung 1 Atemschutzausstattung CBRN-ErKW Zivilschutz
53121 Bonn
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutzausstattungen für CBRN-Erkundungswagen für den Zivilschutz (CBRN-ErKW):
Geschätzte Gesamtmenge: 400 Sets Ausstattungen im Zeitraum von 2022-2026.
Mindestabnahmemenge im Jahr 2022: 1 Set Atemschutzausstattung.
Variable(unverbindliche) Bestellmenge: 399 Sets Atemschutzausstattungen.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 400 Sets Atemschutzausstattungen abgerufen werden.
1. Der Vertrag kann vorzeitig beidseitig regulär nach 24 Monaten gekündigt werden.
2. Mit dem Angebot ist ein Personen-Komplettsatz
(1 Maske, 1 Pressluftatmer + 1 Lungenautomat, 1 Atemluftflasche)
bis zum Ende der Angebotsfrist nach Bonn an das Beschaffungsamt zu liefern.
Rahmenvereinbarung 2 Atemschutzausstattung CBRN-ErKW Zivilschutz
53121 Bonn
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutzausstattungen für CBRN-Erkundungswagen für den Zivilschutz (CBRN-ErKW):
Geschätzte Gesamtmenge: 400 Sets Ausstattungen im Zeitraum von 2022-2026.
Mindestabnahmemenge im Jahr 2022: 1 Set Atemschutzausstattung.
Variable(unverbindliche) Bestellmenge: 399 Sets Atemschutzausstattungen.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 400 Sets Atemschutzausstattungen abgerufen werden.
1. Der Vertrag kann vorzeitig beidseitig regulär nach 24 Monaten gekündigt werden.
2. Mit dem Angebot ist ein Personen-Komplettsatz
(1 Maske, 1 Pressluftatmer + 1 Lungenautomat, 1 Atemluftflasche)
bis zum Ende der Angebotsfrist nach Bonn an das Beschaffungsamt zu liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mit dem Angebot ist ein Personen-Komplettsatz
(1 Maske, 1 Pressluftatmer + 1 Lungenautomat, 1 Atemluftflasche)
bis zum Ende der Angebotsfrist nach Bonn an das Beschaffungsamt zu liefern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.