RV Atemschutzausstattung CBRN-ErKW Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.15 - 0727/21/VV : 1

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]624
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=471689
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RV Atemschutzausstattung CBRN-ErKW

Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.15 - 0727/21/VV : 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35111100 Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarungen über Atemschutzausstattungen für den CBRN Erkundungswagen CBRN-ErKW des Zivilschutzes

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Zunächst wird eine losübergreifende Preisreihenfolge aller bedingungsgemäßen Angebote ermittelt (= Preisreihenfolgenliste).

Es gilt eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass Bieter zwar auf beide Lose anbieten können, ein Bieter aber grundsätzlich nur den Zuschlag auf ein Los erhalten kann. Die beiden Lose werden also im Regelfalle an verschiedene Bieter vergeben. Zunächst erhält das Angebot auf Rang 1 der Preisreihenfolgeliste den Zuschlag für das erste Los. Der Zuschlag für das zweite Los erfolgt grundsätzlich auf das Angebot auf Rang 2 der Preisreihenfolgeliste. Dies gilt jedoch nicht, wenn dieses Angebot von demselben Bieter stammt, der bereits den Zuschlag für das erste Los erhalten hat. In diesem Fall geht der Zuschlag an das Angebot des Bieters auf Rang 3 der Preisreihenfolgeliste.Ein Bieter kann ausnahmsweise den Zuschlag für beide Lose erhalten, wenn nur von ihm zuschlagsfähige Angebote für beide Lose vorliegen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung 1 Atemschutzausstattung CBRN-ErKW Zivilschutz

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35111100 Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung
44611200 Atemschutzgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

53121 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutzausstattungen für CBRN-Erkundungswagen für den Zivilschutz (CBRN-ErKW):

Geschätzte Gesamtmenge: 400 Sets Ausstattungen im Zeitraum von 2022-2026.

Mindestabnahmemenge im Jahr 2022: 1 Set Atemschutzausstattung.

Variable(unverbindliche) Bestellmenge: 399 Sets Atemschutzausstattungen.

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 400 Sets Atemschutzausstattungen abgerufen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Der Vertrag kann vorzeitig beidseitig regulär nach 24 Monaten gekündigt werden.

2. Mit dem Angebot ist ein Personen-Komplettsatz

(1 Maske, 1 Pressluftatmer + 1 Lungenautomat, 1 Atemluftflasche)

bis zum Ende der Angebotsfrist nach Bonn an das Beschaffungsamt zu liefern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung 2 Atemschutzausstattung CBRN-ErKW Zivilschutz

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44611200 Atemschutzgeräte
35111100 Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

53121 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutzausstattungen für CBRN-Erkundungswagen für den Zivilschutz (CBRN-ErKW):

Geschätzte Gesamtmenge: 400 Sets Ausstattungen im Zeitraum von 2022-2026.

Mindestabnahmemenge im Jahr 2022: 1 Set Atemschutzausstattung.

Variable(unverbindliche) Bestellmenge: 399 Sets Atemschutzausstattungen.

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 400 Sets Atemschutzausstattungen abgerufen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Der Vertrag kann vorzeitig beidseitig regulär nach 24 Monaten gekündigt werden.

2. Mit dem Angebot ist ein Personen-Komplettsatz

(1 Maske, 1 Pressluftatmer + 1 Lungenautomat, 1 Atemluftflasche)

bis zum Ende der Angebotsfrist nach Bonn an das Beschaffungsamt zu liefern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/09/2022
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/09/2022
Ortszeit: 11:31
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Mit dem Angebot ist ein Personen-Komplettsatz

(1 Maske, 1 Pressluftatmer + 1 Lungenautomat, 1 Atemluftflasche)

bis zum Ende der Angebotsfrist nach Bonn an das Beschaffungsamt zu liefern.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2022

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