Lieferung von Sondermodulleuchten Referenznummer der Bekanntmachung: X-KAH-2022-0012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Bundeskunsthalle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Sondermodulleuchten
Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle) schreibt in Form einer öffentlichen Ausschreibung die Lieferung von Sondermodulleuchten aus.
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
Helmut-Kohl-Allee 4
53113 Bonn
Ersatzbeschaffung für die Bestands-Modulleuchte mit vier Lichtköpfen in
Niedervolttechnik. Anstelle dieser soll eine neue Moduleinheit inkl. Gehäuse und LED-Lichtköpfen angeboten werden.
Die LED-Lichtköpfe müssen als Serienleuchten (Strahler) am Markt vorhanden sein, d.h. das Thermomanagement der LED muss erprobt und ausgereift sein.
Die im Hause verwendeten Wechsellinsen für die LED-Stromschienen-
Strahler müssen in die Lichtköpfe der Modulleuchte passen, d. h. in Größe und Funktionalität gleich sein.
Aktuell eingesetztes Fabrikat: Erco Optec
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine reine Lieferleistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage_Eigenerklärung zur Eignung
Anlage_Eigenerklärung Russlandsanktionen
Anlage_Erklärung Bieter-Bewerbergemeinschaft
Anlage_Unterauftragnehmer
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kulturstaatsminister.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).