Beschaffung von 6 HLF Referenznummer der Bekanntmachung: 37 3-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 6 HLF
Beschaffung von 6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF) nach DIN
14530-26 für die Feuerwehr der Stadt Heidelberg
Fahrgestell und Aufbau
Heidelberg
Los 1 Fahrgestell und Aufbau HLF 10
Sechs HLF 10, Fahrgestell und Aufbau, nach DIN 14530-26.
Lieferfrist 24 Monate ab Auftragserteilung
Beladung
Heidelberg
Los 2 Beladung HLF 10
Normbeladung nach Vorgabe der Beladetabelle Spalte FW-HD für sechs HLF 10 nach
DIN14530-26.
Zusatzbeladung für zwei HLF 10, Ausführung Berufsfeuerwehr (BF) nach Beladungstabelle Zusatzbeladung!
6 Monate ab Abruf der Beladung
Beladung Bestandsfahrzeuge
Heidelberg
Los 3 Beladungsergänzung für Bestandsfahrzeuge Typ HLF 10
Beladungsergänzungen für bereits vorhandene und im Dienst befindliche
HLF 10.
Lieferzeit 6 Monate ab Abruf der Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab.
Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123 f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen.
Zur Beurteilung der Verarbeitung, der Wartungsfreundlichkeit,
der verwendeten Materialien sowie innovativer Lösungen ist
eine entsprechende Referenzliste vorzulegen, an welche
Feuerwehren in den letzten 4 Jahren ein entsprechendes
Fahrzeug MLF nach DIN 14530-25 ausgeliefert wurde. Für die
objektive Bewertung müssen die genannten Fahrzeuge ein
vergleichbares Fahrgestell, in vergleichbarer Größe vorweisen.
Aus organisatorischen Gründen sollte der Standort der
Referenzfahrzeuge 600 km Fahrstrecke vom Standort der
Feuerwache Heidelberg nicht überschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen (siehe
Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen). Die in der Aufforderung
zur Angebotsabgabe und in Ziffer 8 der
Bewerbungsbedingungen genannten Erklärungen und
Nachweise sind von allen Mitbietern vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Für die Einleitung des Verfahrens und die Antragstellung ist §
160 GWB zu beachten. Insbesondere ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de